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Antrag 160/II/2019 Einmal in Bürger*innenhand – immer in Bürger*innenhand

22.09.2019

Unverkäuflichkeit kommunaler Unternehmen für Daseinsvorsorge in die Landesverfassung!

 

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder im AGH und Senat auf, sich dafür einzusetzen, dass in die Verfassung von Berlin (VvB) ein Passus aufgenommen wird, wonach Unternehmen der Daseinsvorsorge, die kommunal aufgebaut wurden und wichtige Funktionen für das Funktionieren der Stadt und deren Menschen erfüllen, nicht mehr  mehrheitlich verkauft bzw. privatisiert werden dürfen.

 

Dies gilt auch und insbesondere für Hilfskonstruktionen wie Ausgründen von GmbHs, mehrheitlich beherrschten Tochterunternehmen, Auslagerung an Beherrschungsfonds, “Sale and Lease Back”-Geschäfte, Betreibergesellschaften oder rechtlich eigenständigen Unternehmen, die die Funktionen der Daseinsvorsorge umfänglich erfüllen.

Antrag 298/II/2019 Sperrmüllablagerung wirksam bekämpfen!

22.09.2019

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass eine regelmäßige kostenfreie Sperrmüllabholung an einem zentralen Abholungspunkt in einzelnen Kiezen eingerichtet wird. Mit dieser Maßnahme soll allen Bürgerinnen und Bürgern ein niedrigschwelliger Zugang zu legaler Sperrmüllentsorgung ermöglicht und das „Müllproblem“ in einzelnen Kiezen bekämpft werden. Für eine Bekanntmachung der Termine ist durch die Bezirke zu sorgen.

 

Antrag 115/II/2019 Rekommunalisierung der Reinigung an Schulen

22.09.2019

Die Sozialdemokratischen Mitglieder in Senat und Abgeordnetenhaus sowie in den Bezirksämtern und Bezirksverordnetenversammlungen werden aufgefordert sich dafür einzusetzen:

 

  • dass ein landeseigenes Unternehmen beauftragt wird, die Gebäudereinigung in Schulen, spätestens beginnend im Schuljahr 2022/23 von Fremd- auf Eigenreinigung umzustellen. Die erforderlichen finanziellen Mittel sind im Doppelhaushalt einzustellen.  Die Landesebene unterstützt und befähigt die Bezirksämter dementsprechend.

 

Die Reinigungsleistung ist durch Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst nach Maßgabe der DIN Norm 77 400 zu ermöglichen. Die Reinigungskräfte sollen grundsätzlich einzelnen Schulen zugeordnet werden. In begründeten Fällen können sie ausnahmsweise vorübergehend an anderen Schulen eingesetzt werden.

 

Die Leistungskennzeichen (qm/h) sollen regelmäßig auf ihre Umsetzbarkeit hin überprüft werden. Das landeseigene Unternehmen gewährleistet bei der Personalplanung mindestens eine jährliche und antragsfreie Grundreinigung an den Schulen sowie zusätzliche Reinigungsleistungen bei Baumaßnahmen.

 

Maßgebend ist, dass die Gebäudereinigung spätestens bis zum Ende des Schuljahres 2021/22 im Umfang von mindestens 25 v. H. und in jedem folgenden Schuljahr jeweils im Umfang von mindestens weiteren 25 v. H. der Berliner Schulen von Fremd- auf Eigenleistung umgestellt ist.

Antrag 125/II/2019 Gleichstellung der humanistischen Bildung – jetzt

22.09.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, sich für die Gründung einer humanistischen Hochschule einzusetzen. Hierzu sind entsprechende Gespräche mit dem Humanistischen Verband Berlin-Brandenburg zu führen sowie Vorbereitungen zu treffen, damit die Gründung schon Bestandteil der bevorstehenden Hochschulverträge werden kann. Damit wird das Ziel verfolgt, dass Berlin im Sinne der Gleichstellung aller weltanschaulichen Gemeinschaften für eine adäquate akademisch-humanistische Ausbildung der Lebenskundelehrer*innen, Sozialarbeiter*innen sowie Lebensberater*innen sorgt.

 

Darüber hinaus fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses auf, sich aktiv für den Abschluss eines Staatsvertrags mit dem humanistischen Verband einzusetzen. Erst dadurch wird eine echte Gleichstellung der humanistischen Weltanschauungsgemeinschaft mit den religiösen Weltanschauungsgemeinschaften erreicht.

Antrag 64/II/2019 Altglassammlung

22.09.2019

Die Abgeordneten der SPD auf Bezirks- und Landesebene werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die bewährte haushaltsnahe Altglassammlung in Berlin erhalten bleibt.

 

Die Altglassammlung ist nicht nur ein Baustein der im Koalitionsvertrag vereinbarten „ZeroWaste“-Strategie Berlins und dem Ressourcenschutz. Vor allem ist sie allem ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. Beim Wiedereinsatz von einer Tonne Altglas können gegenüber Glas aus neuen Rohstoffen fast 500 kg CO2 eingespart werden. Das ist mehr als dreimal so viel, wie pro Tonne getrennt gesammeltem Bioabfall erreicht werden.

 

Die Systembetreiber der Verpackungssammlung (Duales System und andere) ziehen sich zur Zeit weiter aus der haushaltsnahen Altglassammlung mit Hoftonnen zurück. Die zuständige Senatsverwaltung hat mit den Systembetreibern 2018 vereinbart (Abstimmungerklärung), rund 30.000 Altglastonnen von den Berliner Höfen – auf freiwilliger Basis – einziehen zu lassen und durch neue Depotcontainer zu ersetzen.

 

In einem mit der zuständigen Senatsverwaltung abgestimmten Anschreiben an tausende Berliner Hauseigentümer und Hausverwaltungen wird der Abzug der Hoftonnen zum Ende diesen Jahres angekündigt ohne auf die Freiwilligkeit dieser Maßnahme hinzuweisen. Nach 1 einem in 2014 vorangegangenen „Pilotversuch“ zum Abzug von Hoftonnen in MarzahnHellersdorf, Lichtenberg und Treptow-Köpenick ging die dort gesammelte Altglasmenge um mehr als 20% zurück.

 

Falls sich die getrennt erfassten Altglasmengen in Berlin im Zuge der Behälterumstellung ab 2020 weiter verringern, ist zu prüfen, ob das Land Berlin parallel zu den Systembetreibern der Verpackungssammlung eine eigene kommunale Altglassammlung anbieten kann.

 

Die Genehmigung von neuen Standorten für Altglascontainer im öffentlichen Straßenland, auf die sich die Systembetreiber der Verpackungssammlung für die zukünftige Altglassammlung vor allem aus Kostengründen zurückziehen wollen, soll von den zuständigen Bezirksämtern sehr kritisch geprüft werden.