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Antrag 247/II/2019 Mobilität für Berlin – solidarisch, gerecht, nachhaltig

23.09.2019

Die wachsende Stadt Berlin stellt die Bürger*innen nicht nur beim Thema Mieten und Wohnen vor neue Herausforderungen. Auch im täglichen Verkehr zeigt sich, dass der Platz begrenzt ist und die Nutzer*innenzahlen ansteigen. Die Folge sind verstopfte Straßen, steigende Emissionen, überfüllte Busse und Bahnen sowie Nutzungskonflikte, die derzeit zu oft zugunsten des motorisierten Verkehrs gelöst werden. Aktuell sind jedoch alle Träger*innen des ÖPNV in Berlin am Limit. Jahrelanger Sparkurs zeigt in der wachsenden Stadt seine bitteren Auswirkungen: Volle Bahnen und Busse, Verspätungen sowie Ausfälle sind eher die Regel als die Ausnahme sowie verkürzte Bahnen aufgrund von Fahrzeug- und Personalmangel. Die seit Jahren steigenden Zahlen der erwerbstätigen Berliner*innen und Pendler*innen wirken sich auf diesen im besonders stark aus. Schon das Umsteigen vieler Fahrradfahrer*innen auf die öffentlichen Verkehrsmittel in den Wintermonaten, stellt diesen vor weitere Herausforderungen. In der heutigen Situation ist es kaum vorstellbar, dass der Umstieg weiterer erheblicher Gruppen von Verkehrsteilnehmer*innen auf öffentliche Verkehrsmittel überhaupt tatsächlich möglich wäre geschweige denn ohne dramatische Qualitätseinbußen realisierbat wäre. Nur durch verdichtete Taktzeiten, den Ausbau des Streckennetzes sowie die Gestaltung des Straßennetzes mit Fokus auf emissionsfreie Verkehrsträger kann ein sozial und klimagerechte Mobilität in unserer Stadt ermöglicht werden. Gleichzeitig kommt der Ausbau der Fahrradinfrastruktur weniger schnell als erhofft voran. Neue grüne Farbe schafft noch keinen sicheren Verkehrsraum für Fahrradfahrer*innen.

 

Unsere Vision für Berlin ist klar: Wir streben langfristig einen emmissionsfreien Verkehr in dieser Stadt und die bestmögliche Zurückdrängung des motorisierten Indidivualverkehrs aus der Innenstadt an. Wir möchten, dass die Berliner*innen so flächendeckend wie möglich auf Fahrrad und ÖPNV umsteigen und sie sich den öffentlichen Straßenraum zurückholen und diesen gestalten. Dabei ist unser Ansatz, vorgelagert Alternativen zu schaffen, welche die Mobilität in dieser Stadt allen Menschen ermöglichen und zu erhalten, bevor zu Verbotsinstrumenten gegriffen wird.

 

Die Diskussion um die zukünftige Mobilität in der Stadt wird derzeit viel zu oft verkürzt mit pauschalen Verbotsforderungen erstickt. Umfassende Einschränkungen des motorisierten Individualverkehrs ohne klimafreundliche, alternative Angebote halten wir für sozial unverträglich. Dies gilt insbesondere, wenn man die Stadt aus der Perspektive älterer und in der Mobilität eingeschränkter Menschen betrachtet. Aber auch Berliner*innen, die nicht im Innenstadtbezirken leben und täglich weite Strecken zurücklegen müssen, sind unter den jetzigen Gegebenheiten im Sinne einer ordnungsgemäßen Organisation ihres Alltags oftmals noch auf motorisierten Individualverkehr angewiesen. Auch nehmen  mobile Pflegedienste oder der Lieferverkehr im täglichen Leben dieser Stadt eine Sonderrolle ein und könnten ohne PKW-Verkehr nicht adäquat ersetzt werden. Um den motorisierten Individualverkehr wirksam zu verringern braucht es daher vor allem neue Anreize und Impulse, um auf den ÖPNV oder nicht-motorisierten Individualverkehr umzusteigen. Nur dadurch lässt sich die Zahl der PKWs auf Berlins Straßen gerecht und nachhaltig reduzieren.

 

Der ÖPNV in Berlin muss sich dringend und zwingend an die wachsende Stadt anpassen. Dazu gehört auch eine konsequente Erschließung der Randbezirke. Wir können die Mobilität von Bürger*innen, die vielfach aus den Innenstadtbezirken aufgrund von Mietsteigerungen wegziehen mussten, nicht privaten Dienstleister*innen überlassen, welche je nach Profitstreben, Sharinggebiete erweitern oder reduzieren. Die Stadt Berlin mit ihrem landeseigenen Unternehmen BVG ist in der Pflicht, die Mobilität in gleichwertiger Weise in allen Stadtbezirken sicherzustellen. Die Ausbaupläne für das Streckennetz des ÖPNV dürfen nicht mit Denkverboten angegangen werden. Die Fokussierung auf einzelne Verkehrsträger*innen ist der falsche Ansatz. Vielmehr braucht es einen langfristigen Ansatz, der neben Nachhaltigkeitsaspekte auch die weiter steigenden Nutzer*innenzahlen in den Blick nimmt. Die in dieser Diskussion regelmäßig reflexartig vorgebrachten Finanzierungsvorbehalte gegenüber einzelnen Verkehrsträgern halten wir für wenig zielführend.

 

Für einen so grundlegend neuen Ansatz von Mobilität muss viel investiert werden. Wir müssen Regelungen finden, wie wir für den Aus- und Neubau von ÖPNV, Fahrradschnellstraßen und Anpassungen der Straßenbreite zusätzliche Mittel generieren können.

 

Daher fordern wir:

– den konsequenten Streckenausbau bei U- und S-Bahn sowie Tram, der sowohl sinnvolle Lückenschlüsse im bestehenden Netz, Streckenverlängerungen als auch den vollständigen Neubau von Strecken, vor allem in bisher noch nicht erschlossenen Bezirken, vorsieht.

– den flächendeckenden barrierefreien Ausbau von U-, S-Bahn- und Tramstationen, um auch Menschen mit Kinderwägen, Rollstuhl und anderen Mobilitätseinschränkungen einen Umstieg auf den ÖPNV zu erleichtern

– die Erhöhung der Taktung bei der U- und S-Bahn mit dem Ziel eines 90 Sekunden-Takts nach dem Beispiel Moskaus

– den Aufbau von neuen Werkstattkapazitäten bei der BVG für Bus und U-Bahn, um zeitnah einen verlässlicheren Einsatz der Fahrzeuge und Wagen zu gewährleisten

– Ausbau von Fernbahnhöfen als zusätzlichen Anreiz, auch bei längeren Reisen auf klimafreundlichere Varianten umzusteigen

– politische Initiativen auf Landes-, Bundes- und Europaebene, um im extremen Bedarfsfall für den Fuhrpark des ÖPNV das Ausschreibungsverfahren zu verkürzen

– eine neue Ausbildungsoffensive bei der BVG, damit auch in der Zukunft ausreichend sowie gut ausgebildete Kolleginnen und Kollegen die Mobilität in Berlin sicherstellen

– den ambitionierten Ausbau der Fahrradinfrastruktur in Form von geschützten Radwegen, Radschnellwegen und Radparkhäusern an zentalen Bahnhöfen

– die  Erlaubnis für Radfahrer*innen, auch dann unter besonderer Vorsicht an Kreuzungen rechts abzubiegen, wenn die Verkehrsampel rot zeigt

– den Ausbau von Park + Ride Möglichkeiten am Stadtrand innerhalb des Tarifgebiets B / alternativ die Ausweitung des Tarifgebiets B auf ausgewählte Bahnhöfe im Unland mit Park + Ride Möglichkeit

– Anreize zur Bildung von Fahrgemeinschaften und Nutzung von PKW mit mehreren Personen. Dies kann etwa durch die Freigabe von Spuren nur für PKW mit mehr als einer Person erfolgen

– Verpflichtende Ausweitung von Sharing-Angeboten auf das gesamte Stadtgebiet

Antrag 213/II/2019 Sitzzuteilungsverfahren bei Wahlen in Berlin und deutschlandweit vereinheitlichen!

23.09.2019

Bereits im Januar 1999 kam der Bundeswahlleiter zu dem Schluss, dass das Sainte-Laguë-Verfahren anderen Verfahren vorzuziehen ist. Also muss auch Berlin einen wichtigen Schritt gehen und gegen Ungleichheit bei deutschen Landtagswahlen vorgehen.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus sollen sich für eine Änderung des Berliner Wahlgesetzes (WahlG BE) einsetzen, die eine Ablösung des Hare-Niemayer-Verfahrens (siehe WahlG BE §17, Absatz 2) bei Wahlen zum Abgeordnetenhaus und eine Ablösung des d’Hondt-Verfahrens bei den Wahlen zu den zwölf Bezirksverordnetenversammlungen (siehe §22, Absatz 1) durch das Sainte-Laguë-Verfahren vorsieht. Wir sind der Überzeugung, dass bei einer Verhältniswahl ein Wahlauszählverfahren nach Sainte-Laguë zu einer gerechteren Sitzverteilung in den Volksvertretungen führt. Die SPD sollte sich daher in den Ländern für die Einführung dieses Verfahrens einsetzen.

 

Das Sainte-Laguë-Verfahren, das bereits seit der Bundestagswahl 2009 Anwendung findet, sollte 2008 das Hare-Niemayer-Verfahren ablösen, welches wiederrum 1985 das d’Hondt-Verfahren ersetzte. Jedoch gehen die 16 Bundesländer beim Sitzzuteilungsverfahren ihren eigenen Weg, sodass in zehn Ländern das Sainte-Laguë-Verfahren nicht verwendet wird. Das d’Hondt-Verfahren und das Hare-Niemayer-Verfahren wurden erst in sechs Bundesländern ersetzt und auch Berlin hat noch keine entsprechende Änderung des Wahlgesetzes durchgesetzt.

 

Für beide – bei der Bundestagswahl abgelösten – Verfahren gilt: Sie sind undemokratisch und verletzen die Wahlgleichheit schwerwiegend! Das d’Hondt-Verfahren bevorzugt nachweislich große Parteien. Da dieses Verfahren teilweise auch bei der Zuteilung von Ausschusssitzen angewendet wird, verstärkt sich dieser Effekt. Dadurch werden kleine politische Kräfte stark benachteiligt.

 

Beim Hare-Niemeyer-Verfahren – der Quotenmethode mit Restausgleich nach größeren Bruchteilen – treten jedoch diverse Paradoxien auf. Diese Paradoxien können unter anderem bewirken, dass eine Partei bei Erhöhung der Sitzzahl Sitze verlieren kann (Alabama-Paradoxon). Des Weiteren kann es nach dem New-State-Paradoxon dazukommen, dass bei Streichung einer Partei eine andere Partei Sitze verliert. Das Populations-Paradoxon besagt wiederum, dass eine Partei bei Stimmengewinnen Sitze verlieren kann und eine andere Partei bei Stimmenverlusten Sitze dazu gewinnen kann. Diese Paradoxien stellen die Wahlgleichheit bei Anwendung dieses Verfahrens infrage.

 

Weitere Adressat*innen: SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus

 

Antrag 82/II/2019 Kein Mietendeckel für verantwortungsvolle Vermietende

23.09.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, den Mietendeckel so anzupassen, dass Öffnungsklauseln für Wohnungen eingebaut werden, die seit min. 10 Jahren keine Erhöhung der Kaltmiete erfahren haben und deren Miete unterhalb des Mietspiegels liegt (sowohl als auch).

Antrag 194/II/2019 Gewalt gegen Frauen* wirksam bekämpfen! Istanbul-Konvention konsequent umsetzen!

23.09.2019

Am 01. Februar 2018 trat das „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen* und häuslicher Gewalt“ (Istanbul-Konvention) in Deutschland in Kraft. Das Übereinkommen verpflichtet die unterzeichnenden Länder zu einer Reihe von konkreten Maßnahmen auf den Gebieten Prävention, Beratung, Gewaltschutz, Infrastruktur, Justiz und Gesundheit. Das Land Berlin unternimmt seit Jahren Anstrengungen in diesem Bereich. Diese müssen weiter verstärkt werden. Die wirksame Umsetzung der Istanbul-Konvention setzt ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen. Es ist daher unabdingbar, dass die angemeldeten Haushaltsmittel für den Doppelhaushalt 2020/2021 ungekürzt vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden.

 

Um die Ziele der Istanbul-Konvention zu erreichen, ist es wichtig sowohl Prävention als auch Versorgung und Öffentlichkeitsarbeit als wichtige Felder zu bearbeiten.

Ein fehlendes öffentliches Problembewusstsein bezüglich des Themas „Gewalt gegen Frauen*“ führt zu einer Vielzahl von zusätzlichen Schwierigkeiten für Helfende und Betroffene.

 

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats von Berlin werden aufgefordert, wirksame Maßnahmen zu treffen, um das „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (Istanbul-Konvention) wirksam und konsequent umzusetzen.

 

Konkret sollen zur wirksamen Umsetzung der Istanbul-Konvention folgende Maßnahmen ergriffen werden:

Die angemeldeten Haushaltsansätze für den Doppelhaushalt 2020/2021, mit denen Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen* finanziert werden sollen, müssen ohne Kürzung beschlossen werden. Der Ausbau von barrierefreien Schutzplätzen in Frauenhäusern, Zwei-Stufen-Wohnungen und Zufluchtswohnungen muss finanziell sichergestellt werden.

 

Es müssen zusätzliche Mittel im Doppelhaushalt 2020/2021 bereitgestellt werden, um die gesundheitliche Versorgung von Mädchen* und Frauen*, die Opfer von Genitalverstümmelungen wurden, am Standort Berlin („Gesundheitsstadt Berlin 2030“) effektiv zu verbessern. Unabhängig davon müssen auch weitere Projekte, wie die Projekte für den Schutz vor Zwangsehen weiter finanziert werden.

 

Um Präventions- Beratungs- und Schutzangebote wirksam und bedarfsgerecht zu entwickeln und auszubauen, müssen a) die zuständigen Behörden und die Träger der Angebote belastbare Daten nach einheitlichen Vorgaben erheben und b) die Forschung in diesem Bereich ausgebaut werden (Artikel 11 Istanbul-Konvention). Dabei sollten insbesondere folgende Daten erhoben werden: Wie viele Frauen* erhalten keine Beratung  bzw. keinen Schutzplatz mangels Kapazität bei den Beratungsangeboten und in den jeweiligen Schutzräumen? Wie lange dauert ein Beratungsfall bzw. die Belegung eines Schutzplatzes? Wie viele der betroffenen Frauen* sind Frauen* mit Behinderung? Um welche Gewaltform handelt es sich (häusliche Gewalt, Cyber-Gewalt oder andere Gewaltformen) und von wem (Geschlecht/Alter) wurde die Gewalt ausgeübt? Wie wirken die einzelnen Präventions- und Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung von Gewalt? Diese Daten sind anonym zu erheben.

 

Die genderspezifische Präventionsarbeit zur Vorbeugung von Gewalt gegen Frauen* und Mädchen* muss wirksamer werden. Hierzu müssen auch männliche Jugendliche frühzeitig sensibilisiert werden. Dies erfordert ein ressortübergreifendes Zusammenwirken. Insbesondere die für Jugend zuständige Senatsverwaltung und die Landeskommission gegen Gewalt müssen hierbei mitwirken und sich möglichst finanziell stärker beteiligen. Es müssen zusätzlich Maßnahmen ergriffen werden, um die Öffentlichkeit stärker für das Thema zu sensibilisieren. Dies gilt insbesondere für den Bereich der häuslichen Gewalt. Auch innerhalb der Berliner Verwaltung ist ein entsprechendes Bewusstsein zu fördern.

 

Eine umfassende, datenbasierten Erfolgs- und Wirkungskontrolle der einzelnen Anti-Gewalt-Maßnahmen ist sicherzustellen.

 

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats von Berlin werden aufgefordert, entschieden für die Schaffung eines gesetzlichen, bundesweit verankerten Rechtsanspruchs auf einen barrierefreien Schutzplatz im Sinne der Istanbul-Konvention einzutreten. Hierfür sollte das Land Berlin eine Bundesratsinitiative noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg bringen.

 

Antrag 256/II/2019 Mobilität für Senior*innen verbessern

23.09.2019

Die SPD Berlin setzt sich für Änderungen des BVG-Tarifs ein, um die Benutzung des Berliner ÖPNV für Fahrgäste auch über 60 Jahren weiter zu verbessern. Dazu zählt u.a. die Wochen- und Monatskarten „65plus“ auch außerhalb eines Abonnements anzubieten.