9.10.2025
Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder der Landesregierung des Landes Berlin werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass der in Steglitz-Zehlendorf ansässige Verein der „Freunde der Staatsreparatur e.V.“ als Vorfeldorganisation der Neuen Rechten in Berlin mit rechtsstaatlichen Mitteln gestellt und alle rechtlichen Möglichkeiten gegen diesen Verein geprüft und umgesetzt werden.
Dies umfasst insbesondere die folgenden Maßnahmen:
- Prüfung der Aberkennung der Gemeinnützigkeit des Vereins aufgrund seiner engen Verzahnung mit dem deutschen Rechtsextremismus,
- Prüfung und ggf. Einleitung eines Vereinsverbots durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport,
- Prüfung des Status des Vorstandsmitglieds „Dr. Mathias Bath (Staatsanwalt a.D.)“ und ggf. Einleitung dienst- und disziplinarrechtlicher Maßnahmen,
- Ertüchtigung der Abt. II der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zur öffentlichen Aufklärung über die „Staatsreparatur“ (bspw. im Rahmen des jährlichen Verfassungsschutzberichtes für das Land Berlin) im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen,
- soweit nötig die Änderung des Verfassungsschutzgesetzes Berlin (VSG Bln) mit dem Ziel auch die Verdachtsberichterstattung über extremistische Bestrebungen durch den Berliner Verfassungsschutz zu ermöglichen und damit ggf. auch über die „Staatsreparatur“ aufklären zu können.
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9.10.2025
Die SPD-Fraktion im deutschen Bundestag und die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung sowie die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die Mitglieder der Landesregierung des Landes Berlin werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass die Aufsicht über das private Sicherheitsgewerbe und das Personal von Sicherheitsunternehmen aufgrund der sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten strenger wahrgenommen und umfassender kontrolliert wird. Weiterhin soll auf eine strengere Regelung der Verordnung über das Bewachungsgewerbe (BewachV) sowie eine Erweiterung der Richtlinien über das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) und eine Evaluation der Regeln für die Ausschreibung von offenen über die Bundesagentur für Arbeit hingewirkt werden. Auch strengere Vergaberichtlinien für Aufträge der öffentlichen Hand sind ein zwingendes Instrument.
Dies umfasst insbesondere die folgenden Maßnahmen:
- Neuregelung des § 2 BewachV durch Streichung des Satzteiles „wenn der Tatvorwurf geeignet ist, Zweifel an der Zuverlässigkeit hervorzurufen“ und Einführung einer generellen Mitteilungspflicht bei den katalogartig aufgeführten Entscheidungen gem. § 2 Nr. 1 – 4. BewachV für Staatsanwaltschaften und Gerichte,
- Neuregelung des § 2 BewachV durch Einführung eines neuen Absatzes zur zeitnahen Mitteilungspflicht von Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder gegenüber der zuständigen Behörde im Sinne des § 1 BewachV bei Erkenntnissen über extremistisches Verhalten oder Wirken von „Gewerbetreibenden im Sinne des § 34a Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung, von mit der Leitung des Betriebs oder einer Zweigniederlassung beauftragten Personen im Sinne des § 34a Absatz 1a Satz 3 der Gewerbeordnung und von Wachpersonen im Sinne § 34a Absatz 1a Satz 1 der Gewerbeordnung“, wenn dies ohne Gefährdung des gesetzlichen Auftrages möglich ist,
- Führung einer zentralen Liste beim Bundesministerium des Innern (BMI) analog zur Staatenliste des BMI über Sicherheitsunternehmen bei denen Erkenntnisse zu Extremismus oder Straftaten sowie nachrichtendienstlichen Tätigkeiten vorliegen,
- Neuregelung des § 16 BewachV und damit verbunden die Einführung einer umfassenden und zwingenden Pflicht zur Mitteilung des Gewerbetreibenden bei Kenntniserlangung über Straftaten und/ oder extremistisches Verhalten durch Mitarbeitende des Sicherheitsunternehmens,
- Einführung von zentralen digitalen Registern entlang der Regelungen der DSGVO und behördlicher Vorgaben über Personen zu denen Erkenntnisse nach § 2 BewachV vorliegen,
- Neuregelung des § 16 BewachV durch Einführung einer Abfrage zu einer Mitgliedschaft in oder Kontakten zu verfassungsfeindlichen Organisationen sowie Kontakten zu ausländischen Nachrichtendiensten, die auf einen Anbahnungs- oder Werbungsversuch hindeuten könnten sowie auch zu Mitgliedschaften und Kontakten in extremistischen Gruppierungen im Sinne des VerfSchG des Bundes und der Länder analog zur Sicherheitsüberprüfung nach dem SÜG,
- Stärkung des Bewacherregisters (BWR) und Implementierung unmittelbarer Schnittstellen für Sicherheitsbehörden sowie Schaffung eines „Alarms“ in Form einer Notifikation bei der Einstellung neuer Erkenntnisse,
- grundsätzlicher Ausschluss von staatlichen Aufträgen für Sicherheitsunternehmen mit Beschäftigten mit Verbindungen zur extremistischen Szene (Verfassungstreue), zwingender Stopp von Vermittlungsangeboten und Ausschreibungen über die Bundesagentur für Arbeit bei Vorliegen von Erkenntnissen.
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9.10.2025
Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses dazu auf, folgende Maßnahmen umzusetzen, um die Berliner Senats- und Bezirksverwaltungen sowie die landeseigenen Unternehmen zu befähigen, die gesetzlich festgeschriebenen Maßnahmen zur Klimawende zügig und effizient zu operationalisieren.
Konkrete Forderungen
- Zentrale Beschaffung – landesweite Vergabebündel für klimagerechte Beschaffung
- Aufbau einer zentralen Beschaffungsstelle des Landes und der Bezirke (Sammelbestellverfahren / Landesbeschaffungsstelle) für alle Senatsverwaltungen und Bezirke für den Einkauf von klimawirksamen Gütern und klimasensitiven Dienstleistungen (kann und sollte auch auf andere Güter und Dienstleistungen erweitert werden).
- Einführung verbindlicher Nachhaltigkeits- und CO₂-Kriterien in allen Vergabeverfahren (Lebenszyklusbetrachtung, Sozialkriterien, faire Arbeitsbedingungen, globale Nachhaltigkeitsziele (SDGs)).
- Mehr Autonomie für Bezirke bei Zielen, mehr Verantwortung für Umsetzung
- Einführung eines Rahmens für klimarelevante Zielvorgaben auf Landesebene (z. B. Emissionsrahmen, Flächenziele für Grün/Versickerung, Mobilitätsziele), innerhalb dessen die Bezirke eigenverantwortliche, auf lokale Verhältnisse zugeschnittene Maßnahmen planen und priorisieren, da die Bezirke teils stark unterschiedlichen Herausforderungen gegenüberstehen.
- Bereitstellung eines flexiblen Klimafonds auf Landesebene mit einer klaren Komponente für benachteiligte und stark versiegelte Bezirke (soziale Ausgleichsregelungen).
- Vergabe von Fördermitteln entbürokratisieren, beschleunigen und sicherstellen, dass Geld von der Landes- an die Bezirksebene ohne die Beteiligung externer und teurer Dienstleister (wie etwa bei BENE 2) weitergegeben wird.
- Organisation: Lösungen vor Prozesse — Fehlerkultur und Delegation
- Kulturelle Neuausrichtung hin zu einer Fehlertoleranz, die Pilotieren, Experimentieren und schnelles Lernen für Verwaltungsmitarbeitende ermöglicht.
- Führungskräfteverantwortung: Führungskräfte werden verpflichtet, für innovationsfreundliche Rahmenbedingungen zu sorgen, die Teams Fehler machen und daraus lernen zu lassen (Führungskräfte-Trainings, Schutz bei berechtigten Versuchen, keine pauschalen Sanktionen).
- Delegation von Entscheidungsbefugnissen an Mitarbeitende und Projektteams unter klaren Verantwortlichkeitsregeln.
- Arbeitsformen: flexibles Arbeiten zur Stärkung der Attraktivität und Handlungsfähigkeit
- Ausbau von Homeoffice-Angeboten und mobilem Arbeiten, Ergebnisorientierung statt Präsenzkultur.
- Investitionen in digitale Arbeits- und Kollaborationstools und strukturierte Fortbildungsprogramme.
- Aufbrechen von Silos – bereichsübergreifende Teams und Reallabor-Ansätze
- Einrichtung fachübergreifender Projektteams (z. B. Klimaanpassung, Mobilität, Stadtgrün), die ressortübergreifend befugt sind, Maßnahmen zu planen und umzusetzen.
- Ausbau von Reallaboren/Experimentierparzellen in Bezirken in Kooperation mit Zivilgesellschaft, Forschung und Wirtschaft.
- Verbindliche Beteiligung der Zivilgesellschaft
- Einführung verbindlicher Beteiligungsstandards für klimagerechte Projekte (inkl. frühzeitige Information, Community Benefit Agreements, Beteiligungsbudgets).
- Stärkung von Nachbarschaftsaktivitiäten und Unterstützung lokaler Initiativen, insbesondere in sozial benachteiligten Gebieten.
- Paris als Vorbild nutzen – Benchmarking und Übernahme erfolgreicher Maßnahmen
- Analyse und Übernahme praxistauglicher Maßnahmen aus Paris (z. B. großflächige Verkehrsberuhigung, Schaffung von Grünachsen, Ausweitung des Radnetzes, wassersensible Stadtplanung), angepasst an Berliner Rahmenbedingungen und soziale Anforderungen.
- Einrichtung eines „Stadtvergleichs Klima & Mobilität“ mit jährlichem Bericht.
- Gesetzliche Verankerung
- Das neue Landesorganisationsgesetz (LOG) und begleitende Erlasse müssen:
- die zentrale Beschaffungskompetenz des Landes für bestimmte Leistungsbereiche rechtssicher verankern;
- die Pflicht zur Berücksichtigung klimapolitischer Ziele in Verwaltungsentscheidungen festschreiben;
- die Mitwirkung der Bezirke bei der Zieldefinition und deren Gestaltungsfreiheit sichern.
- Ressourcen, Personal und Controlling
- Sofortiger Aufbau einer ressortübergreifenden Personaloffensive für Klimaschutz- und anpassungsaufgaben (Klimateams in Bezirken, Personal für zentrale Beschaffung (kann ggf. aus dem bestehenden Personal der Senatsverwaltungen und Bezirke zusammengezogen werden), Projektmanager für Reallabore).
- Einführung eines klaren Controllingsystems mit Kennzahlen für Umsetzung, Wirkung und sozialer Verträglichkeit.
- Monitoring, Evaluation und Transparenz
- Jährlicher Bericht des Senats an das Abgeordnetenhaus zur Verwaltungsreform, mit besonderem Augenmerk auf Klimawende, sozialer Wirkung und Verwaltungsleistung.
- Offene Datenplattform mit Umsetzungsstand, Budgets, CO₂-Einsparungen und Beteiligungsprozessen (siehe hierzu das Klimadashboard, welches Friedrichshain-Kreuzberg in Zusammenarbeit mit dem CityLab erstellt hat).
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9.10.2025
Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhaus Berlin und des Senates auf, mit geeigneten Maßnahmen ein ausreichendes, bedarfsgerechtes Angebot sozialer Beratungs- und Unterstützungsangeboten in den ASOG-Unterkünften sicherzustellen und den Beschluss 80/I/2023 „Verbesserung der Standards in Unterkünften nach ASOG“ endlich verpflichtend umzusetzen. Ein Bericht zum Stand der Umsetzung ist zu erstellen. In den Verträgen mit den Betreibern von ASOG-Unterkünften sind die entsprechenden Regelungen künftig aufzunehmen und die regelmäßige Kontrolle der Einhaltung sicherzustellen. Diese Kontrollen sind künftig zumindest quartalsweise sicherzustellen. Die sozialen Beratungs- und Unterstützungsangebote müssen auf die jeweiligen Menschen abgestimmt sein, so bedürfen z.B. Menschen mit psychischen Erkrankungen andere Angebote, als Alleinerziehende mit Kindern und Flüchtlinge mit sprachlichen Barrieren.
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9.10.2025
Wir fordern:
- Die sofortige Wieder-Einführung des kostenlosen Museumsonntages
- Weiterhin die Schaffung des dauerhaften kostenlosen Zuganges zu den Berliner Museen für alle, baldmöglichst (Antrag 36/II/2021/ Bildung ist für alle da)
- Die Wiedereinführung eines Berliner Kulturpasses für Jugendliche und junge Erwachsene im Falle des Wegfalls des Bundes-Angebots
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