Antrag 124/II/2025 Soziale Beratungsangebote in ASOG-Unterkünften sicherstellen

Status:
Annahme

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhaus Berlin und des Senates auf, mit geeigneten Maßnahmen ein ausreichendes, bedarfsgerechtes Angebot sozialer Beratungs- und Unterstützungsangeboten in den ASOG-Unterkünften sicherzustellen und den Beschluss 80/I/2023 „Verbesserung der Standards in Unterkünften nach ASOG“ endlich verpflichtend umzusetzen. Ein Bericht zum Stand der Umsetzung ist zu erstellen. In den Verträgen mit den Betreibern von ASOG-Unterkünften sind die entsprechenden Regelungen künftig aufzunehmen und die regelmäßige Kontrolle der Einhaltung sicherzustellen. Diese Kontrollen sind künftig zumindest quartalsweise sicherzustellen. Die sozialen Beratungs- und Unterstützungsangebote müssen auf die jeweiligen Menschen abgestimmt sein, so bedürfen z.B. Menschen mit psychischen Erkrankungen andere Angebote, als Alleinerziehende mit Kindern und Flüchtlinge mit sprachlichen Barrieren.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhaus Berlin und des Senates auf, mit geeigneten Maßnahmen ein ausreichendes, bedarfsgerechtes Angebot sozialer Beratungs- und Unterstützungsangeboten in den ASOG-Unterkünften sicherzustellen und den Beschluss 80/I/2023 „Verbesserung der Standards in Unterkünften nach ASOG“ endlich verpflichtend umzusetzen. Ein Bericht zum Stand der Umsetzung ist zu erstellen. In den Verträgen mit den Betreibern von ASOG-Unterkünften sind die entsprechenden Regelungen künftig aufzunehmen und die regelmäßige Kontrolle der Einhaltung sicherzustellen. Diese Kontrollen sind künftig zumindest quartalsweise sicherzustellen. Die sozialen Beratungs- und Unterstützungsangebote müssen auf die jeweiligen Menschen abgestimmt sein, so bedürfen z.B. Menschen mit psychischen Erkrankungen andere Angebote, als Alleinerziehende mit Kindern und Flüchtlinge mit sprachlichen Barrieren.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion AK 8 2026:
Mit dem Beschluss des Gesetzes zur Umsetzung der gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung (Drs. 19/2759) am 26.03.2026 haben die Koalitionsfraktionen eine zentrale Grundlage geschaffen. Ziel der Gesamtstädtischen Steuerung der Unterkunft (GStU) ist neben einer verbesserten Platzvergabe insbesondere die Einführung neuer, verbindlicher Vertragsbeziehungen zwischen dem Land und den Betreibenden von Unterkünften. Damit sollen klare Qualitätsstandards festgelegt werden, einschließlich eines bedarfsgerechten Angebots an sozialarbeiterischer Beratung in allen Unterkünften. Neben klaren Standards werden auch regelmäßige Kontrollen und Sanktionen bei Verstößen verbindlich. Der Beschluss wird damit in zentralen Punkten umgesetzt.

Stellungnahme des Senats 2026:
SenASGIVA verzichtet auf eine Stellungnahme.

Stellungnahme des Senat-SenInnSports 2026:
Das Gesetz zur Umsetzung der Gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung von wohnungslosen Menschen wurde am 26.03.2026 vom Abgeordnetenhaus Berlin beschlossen. Durch die-ses Gesetz erhält das Landesamt die rechtliche Grundlage, um ver-tragliche Bindungen mit Unterkünften für die ordnungsrechtliche Un-terbringung – den sogenannten ASOG-Unterkünften – einzugehen. Dadurch werden die Voraussetzungen für eine einheitliche, be-darfsgerechte und qualitätsgesicherte Steuerung der Unterbringung geschaffen.
Überweisungs-PDF: