9.10.2025
1. Das Land Berlin richtet die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes konsequent an den Vorgaben der Istanbul-Konvention und den CEDAW-Empfehlungen (General Recommendations Nr. 19 und Nr. 35) aus.
2. Beratungsangebote gegen häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt in Berlin werden so weiterentwickelt, dass Nachtrennungsgewalt (z. B. wirtschaftliche Gewalt, Stalking, Missbrauch von Sorge- und Umgangsrecht) als eigener Schwerpunkt erfasst und bekämpft wird.
3. Fachberatungsstellen werden beauftragt und befähigt, zielgruppenspezifische Angebote für Mütter bereitzustellen, darunter:
- mobile und digitale Zugänge zur Beratung,
- Schutz- und Unterstützungsangebote mit kinderfreundlichen Strukturen,
- Kooperation mit Familienzentren, Kitas und bestehenden Netzwerken,
- Fort- und Weiterbildungen für Fachkräfte, die ideologiefrei, diskriminierungssensibel und wissenschaftlich evidenzbasiert gestaltet sind.
4. Im Rahmen der nach § 8 Gewalthilfegesetz vorgesehenen Bedarfserhebung wird der spezifische Bedarf von Müttern und von Nachtrennungsgewalt betroffenen Frauen gesondert erfasst und in die Entwicklungspläne integriert.
5. Die Finanzierung soll vorrangig aus den vorgesehenen Bundesmitteln nach dem Gewalthilfegesetz erfolgen; bestehende Landesstrukturen sind ergänzend zu nutzen.
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9.10.2025
Der Gender Data Gap beschreibt die systematische Unterrepräsentation von FINTAs in Datensätzen, Forschung und Politikgestaltung. Diese Lücke führt dazu, dass gesellschaftliche Entscheidungen, Produkte und Dienstleistungen an einer vermeintlich „neutralen Norm“ ausgerichtet sind, die in Wahrheit oft durch cis Männer geprägt ist.
Die Folgen ziehen sich durch alle Lebensbereiche und sind gravierend: von Gesundheit über Stadtplanung bis hin zu Digitalisierung. Im Gesundheitssektor sind Medikamente oft nur an cis Männern getestet und zeigen für FINTAs Nebenwirkungen oder geringere Wirksamkeit. Zudem sind Krankheiten fast nur an cis Männern erforscht, was zu Fehl- oder Nichtdiagnosen von Krankheiten an FINTAs führen kann. In der Städteplanung werden cis-männliche geprägte Pendelrouten priorisiert aber Care-Arbeit und komplexe Wegeketten von FINTAs unsichtbar gemacht. In der Digitalisierung reproduzieren Algorithmen Diskriminierung, weil die Datensätze nicht divers genug sind.
Das Schließen der Gender Data Gap muss auch intersektional gedacht werden. Bei der Berücksichtigung von TIN-Personen ergeben sich andere Herausforderungen als bei cis-Frauen, weil die konkreten Bedürfnisse von TIN-Personen sehr individuell sind. Daher braucht es einen neuen Ansatz bei der Datenerhebung, der weniger von einer allgemeingültigen Norm ausgeht und stärker individuelle Eigenschaften und Bedürfnisse berücksichtigt. Auch andere Aspekte der Intersektionalität wie beispielsweise die Hautfarbe müssen bei der Datenerhebung berücksichtigt werden.
Diese strukturellen Unsichtbarmachungen kosten nicht nur Lebensqualität, sondern in manchen Fällen auch Menschenleben. Sie verschärft bestehende Ungleichheiten und benachteiligt FINTAs systematisch.
Eine feministische Datenpolitik ist daher kein Nischenthema, sondern eine Frage von Gerechtigkeit, Gesundheit, Sicherheit, Teilhabe und Inklusion.
Deshalb fordern wir:
- Geschlechtergerechte Datenerhebung in allen Bereichen wie z.B. Gesundheit, Stadt- und Mobilitätsplanung, Arbeitsmarkt, Digitalisierung und Forschung als verbindlichen Standard
- Gesundheits- und Forschungsdaten, die die Vielfalt der Gesellschaft abbilden, inklusive verpflichtender Berücksichtigung von FINTAs
- Diskriminierungsfreie Digitalisierung u.a. durch verpflichtende Überprüfung von Datensätzen und Algorithmen auf Geschlechtergerechtigkeit
- Einen explizit intersektionalen Blick auf die Datenerhebung, der einen stärkeren Blick auf individuelle Bedürfnisse legt
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9.10.2025
Die SPD-Mitglieder im Abgeordnetenhaus und im Berliner Senat sowie im Deutschen Bundestag und in der Bundesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass nach dem Vorbild Schottlands (Period Products (Free Provision) (Scotland) Act 2021) ein gesetzlicher Anspruch auf kostenlose Menstruationsartikel sowohl erst auf Landesebene (Berlin) als auch weitergehend auf Bundesebene geschaffen wird.
Dazu gehören folgende Umsetzungen:
- Rechtlicher Anspruch: Alle menstruierenden Menschen haben das Recht, Menstruationsartikel unentgeltlich und diskriminierungsfrei zu erhalten.
- Abgabestellen: Analog zum schottischen Gesetz müssen alle Bezirke bzw. Kreise sicherstellen, dass Menstruationsprodukte kostenlos zugänglich sind, und zwar für alle Personen, die sie benötigen. Diese Pflicht schließt ausdrücklich ein, geeignete Organisationsformen (arrangements) zu schaffen, um die Versorgung sicherzustellen. Die Produkte müssen so verfügbar sein, dass Nutzer*innen sie in ausreichender Menge (reasonably easily, and in sufficient quantities) und ohne Kosten erhalten können. Dies kann über Spender in Gebäuden geschehen, über Abholstellen, durch Drittorganisationen oder sogar über Lieferungen nach Hause, wobei lediglich Versandkosten anfallen dürfen.
Verpflichtet werden außerdem alle Schulen und Hochschulen zur unentgeltlichen Abgabe. Außerdem bekommen alle Senatsverwaltungen und Ministerien die Befugnis, die ihnen unterstellten nachgeordneten Einrichtungen, beispielsweise Behörden, Gesundheitszentren oder andere öffentliche Dienststellen, zur kostenlosen Bereitstellung zu verpflichten.
- Dignity-by-Design: Wie in den schottischen Umsetzungsvorgaben (Guidance) betont, muss die Bereitstellung nach dem Prinzip der period dignity erfolgen – d.h. niedrigschwellig, ohne Scham, praktisch zugänglich und ohne bürokratische Hürden, vergleichbar mit der Selbstverständlichkeit, mit der Toilettenpapier bereitgestellt wird.
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9.10.2025
Berlin ist weltweit als Stadt der Vielfalt bekannt: Menschen unterschiedlichster Herkunft, Religion, Geschlecht und sexueller Orientierung gestalten das Leben in unserer Stadt gemeinsam. Diese Vielfalt bereichert Berlin und macht unsere Stadt zu einem Ort der Offenheit und des Zusammenhalts. Wir wollen diese Stärke bewahren und weiter ausbauen.
Das friedliche Zusammenleben ist jedoch zunehmend bedroht:
Antisemitismus erreicht alarmierende Ausmaße; viele Jüdinnen und Juden leben in Angst und Sorge. Auch rassistische Straftaten mehren sich mehr denn je, Betroffene sind migrantisch gelesene Menschen. Zudem sind andere von Diskriminierung betroffene Gruppen zunehmend gefährdet.
Für uns ist klar: Wir werden die Sicherheit aller Betroffenen entschieden verteidigen. Unser Ziel: Ein konsequentes Vorgehen gegen Diskriminierung in all ihren Erscheinungsformen: Von Antisemitismus und Rassismus bis hin zu Queerfeindlichkeit, Sexismus oder Ableismus. Alle Menschen sollen sich in Berlin zugehörig fühlen und gleichwertiger Teil der Gesellschaft sein.
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Berliner Senats werden aufgefordert:
- eine an die aktuelle Gefahrenlage angepasste Strategie gegen Rechts unter Einbindung der Wissenschaft, Zivilgesellschaft und der Verwaltung zu konzipieren und umzusetzen,
- Förderstrukturen gegen Diskriminierung auszubauen,
- Landeskonzepte gegen Diskriminierung zu entwickeln,
- Ansprechpersonen gegen Diskriminierung zu etablieren und zu stärken,
- Registerstellen gegen Diskriminierung auszubauen,
- für eine effiziente Umsetzung des LADG Sorge zu tragen, indem die personelle und strukturelle Ausstattung der LADG-Ombudsstelle verbessert wird.
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9.10.2025
Die SPD-Mitglieder im Abgeordnetenhaus, im Berliner Senat und in der Bundesregierung werden aufgefordert, die Initiative der SPD-Bundestagsfraktion zu unterstützen, das Sexualstrafrecht in Deutschland zu modernisieren.
Konkret soll nicht-körperliche sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum, einschließlich digitaler Räume (sog. Catcalling) als eigener Straftatbestand erfasst werden. Dies umfasst insbesondere verbale, nonverbale oder gestische sexuelle Belästigungen wie Nachpfeifen, anzügliche Zurufe, aufdringliches Hinterherlaufen oder aufdringliches Verhalten im digitalen Raum. Diese Handlungen sollen ausdrücklich als eigener Straftatbestand erfasst werden. Sanktionen sollen abgestuft ausgestaltet sein: von empfindlichen Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen bei wiederholter oder besonders schwerwiegender Belästigung.
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