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Antrag 320/I/2025 Aktion weniger Müll in der Stadt – Berliner Verpackungssteuer

24.04.2025

Die SPD-Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, sich für die Einführung einer Berliner Verpackungssteuer einzusetzen. Ziel und Zweck dieser Verpackungsteuer ist es, der Vermüllung des öffentlichen Raums, wie Straßen, Plätze, Sport- und Spielplätzen und Parks, insbesondere durch Einwegverpackungen, wie Einweggeschirr, Portionsverpackungen, Pizzakartons, Alu- und Plastikschalen u.ä. entgegenzuwirken und zudem dem Ressourcenschutz zu dienen.

 

Derzeit werden die Kosten für die Beseitigung der Müllberge im öffentlichen Raum über die Bezirkshaushalte für die Reinigung der Grünanlagen und Spielplätze getragen. Für die Straßenreinigung müssen die Anrainer*innen über die Straßenreinigungsgebühren aufkommen, die über die Betriebskostenabrechnung umlegbar auf die Mieter:innen sind. Im Sinne des Verursacherprinzips und der Kostengerechtigkeit ist daher eine Verpackungssteuer ein sinnvoller und zulässiger Hebel, um einen fiskalischen Anreiz für den Einsatz von Mehrwegverpackungen zu schaffen und damit die Stadt sauberer zu machen. Außerdem wird mit solch einer Berliner Verpackungssteuer auch eine Einnahmemöglichkeit erschlossen, die auf ca. 40 Mio. € geschätzt wird. Diese Einnahmen sollen, auch wenn es sich um eine allg. Steuer handelt, weitestgehend zweckgebunden für die Verbesserung der Stadtsauberkeit verwendet werden.

 

Tübingen erhebt seit 2022 eine Verpackungssteuer auf Einweggeschirr. Am 22. 1. 2025 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass solch eine kommunale Steuer rechtens und zulässig ist. Jetzt wollen nach einer Umfrage der DUH ca. 120 deutsche Städte diesem Beispiel Tübingens folgen und auch eine Verpackungssteuer erheben, allen voran Köln. Berlin ist gut beraten, aus folgenden Gründen eine Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen, insbesondere Einweggeschirr einzuführen:

 

1.
Das ist ein aktiver Beitrag gegen die Vermüllung der öffentlichen Räume, wodurch sich die Bürger und Bürgerinnen sehr gestört fühlen. Die Verwahrlosung des öffentlichen Raums wird von vielen sogar mit subjektiver Gefährdung verbunden.

 

2.
Die Berliner Bezirke sind in der Regel für die öffentlichen Räume zuständig und müssen immer höhere Beträge aus ihren Budgets für die Reinigung ausgeben, die sie nicht haben. Daher ist es nur zu gerecht, die Verursacher, in diesem Fall das Gastgewerbe in die Pflicht zu nehmen und an den Kosten zu beteiligen. Das Beispiel Tübingen hat gezeigt, dass die erhobenen Beträge zumutbar und wirtschaftlich vertretbar sind.

 

3.
Die Kontrolle stellt zwar eine Herausforderung dar; es kann aber davon ausgegangen werden, dass Fast-Food-Ketten und Schnellrestaurants wie McDonald’s, Burger King, KFC, Subway, Liefer- und Take-away-Diensten wie Lieferando, Uber Eats, Deliveroo, Supermärkten und Discounter, Kaffee
– und Bäckerei-Ketten, Online-Händlern und Versandunternehmen wie Amazon, Zalando, Lebensmittelmärkte und Convenience Stores wie Tankstellen-Shops und Kioske, Getränkehersteller und –vertriebe grundsätzlich gesetzeskonform die Verpackungssteuer abführen werden, so dass sich der Kontrollaufwand in Grenzen halten wird.

Antrag 304/I/2025 Digitale Parkraumbewirtschaftung ermöglichen

24.04.2025

Die Sozialdemokratischen Entscheidungsträger der Landes- und Bundesebene werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass entsprechende Regelungen geschaffen werden, um die Digitale Parkraumbewirtschaftung z.B. durch Scan-Fahrzeuge in Deutschland rechtssicher dauerhaft einzuführen.

Antrag 313/I/2025 Verbesserungen für den Umweltverbund entlang der Fürstenwalder Allee

24.04.2025

Die Mitglieder der SPD in der BVV, Abgeordnetenhaus und Senat setzen sich dafür ein, dass entlang der Fürstenwalder Allee Stadtauswärts Richtung Erkner, durchgängig die begleitenden Fuß- und Radwege bei Dunkelheit ausgeleuchtet werden. Zur Umweltverträglichkeit sind Konzepte mit geringerer Leuchtintensität, Bewegungsmelder oder nur einseitige Anbringung der Beleuchtung zu prüfen.

Weiterhin setzen sie sich dafür ein, dass die BVG-Buslinie 161 in den Morgenstunden zur Schulzeit zwischen 7:00 Uhr und 8:00 Uhr zwei zusätzliche Fahrten anbietet und dies dementsprechend bestellt wird.

Antrag 312/I/2025 Mobilität für alle, auch bei Eisglätte

24.04.2025

Wir fordern eine Anpassung und Vollziehung des Berliner Straßenreinigungsgesetzes, sodass

– ein durchsetzbarer Anspruch gegenüber dem Land Berlin auf die Räumung öffentlicher Geh- und Radwege besteht und die Durchsetzung wirksam sichergestellt wird,

– der Winterdienst auf Gehwegen jeder Straßenreinigungsklasse in einer Mindestbreite von 1,5m oder Gesamtbreite des Gehwegs erfolgt; die weiteren im Gesetz stehenden Räumungspflichten bleiben unberührt,

– der Winterdienst Radwege ebenso wie Straßen und Gehwegen beräumt,

– der Winterdienst bis 6 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr, erfolgt; in Nebenstraßen sind Verzögerungen in vertretbarem Maße zulässig.

 

Ferner fordern wir

– die Prüfung umweltfreundlicher, salzfreier Auftaumittel,

– die Ausstattung der Berliner Stadtreinigung mit Personalstellen und Geldmitteln zweckgebunden für die Aufgabenerfüllung sicherzustellen,

– eine Anlaufstelle oder Hotline, um nicht geräumte Wege schnell und unkompliziert melden zu können,

– eine entsprechende Verpflichtung für Privatwege.

 

Eine rechtliche Ausgestaltung ist mit Behindertenvertretungen und dem Landesseniorenbeirat Berlin zu erarbeiten, um zu gewährleisten, dass alle Bedürfnisse gleichermaßen bei der Lösung bedacht werden.

Antrag 296/I/2025 Für einen barrierefreien Zugang zu S- und U-Bahn

24.04.2025

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat werden aufgefordert,

bei den Verträgen mit der DBInfraGO (zuständig für den S- und regionalverkehr) und der BVG sicherzustellen, dass perspektivisch alle Bahnsteige der S- Bahnhöfe und U-Bahnhöfe mit mindestens zwei Aufzügen ausgestattet werden, um mobilitätseingeschränkten Personen jeglichen Alters, Eltern mit Kinderwagen, Personen mit zu transportierendem Gepäck (Koffer, Möbel, Musikinstrumente) gleichberechtigt und gleich zügig wie allen anderen den Zugang zu den Zügen zu ermöglichen.

 

Wir fordern den Senat dazu auf, die Finanzierung für den dringend benötigten Ausbau der Aufzüge auch in der aktuell angespannten Haushaltslage sicherzustellen. Insbesondere die neugeschaffenen Finanzierungsspielräume auf Bundesebene und für die Länder für die Finanzierung öffentlicher Infrastruktur sind dazu hinzuzuziehen. Diejenigen U- und S-Bahnhöfe, an denen bisher noch nicht einmal der Ausbau eines Aufzugs umgesetzt wurde, sind dabei zu zu priorisieren, sodass bis spätestens 2030 endlich alle Bahnhöfe ausgestattet sind. Um einen zukünftigen planerischen und finanziellen Mehraufwand zu vermeiden, ist an diesen Standorten bereits die Planung für den zukünftigen zweiten Aufzug durchzuführen.

 

Außerdem ist vertraglich zu vereinbaren, dass für Reparaturen an nicht funktionierenden Aufzügen eine Werkstatt zur Verfügung steht, so dass die Reparaturen innerhalb einer angemessenen Frist von nicht mehr als 48 Stunden – auch sonn- und feiertags – durchgeführt werden können. An allen Aufzügen ist eine Benachrichtigungsmöglichkeit bei nicht funktionierenden Aufzügen zusätzlich durch einen QR-Code vorzusehen.