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Antrag 246/I/2025 Gefängnisreform: Rückfallquote senken – Resozialisierung stärken

24.04.2025

Das deutsche Strafvollzugssystem steht vor einer zentralen Herausforderung: Die Rückfallquote von Straftäter*innen ist zu hoch, und die bestehenden Resozialisierungsmaßnahmen reichen nicht aus, um eine nachhaltige gesellschaftliche Wiedereingliederung zu gewährleisten. Wer einmal im Gefängnis war, hat oft geringe Chancen auf einen erfolgreichen Neustart. Rund 44 % Entlassene werden wieder straffällig, bei Jugendlichen sind es sogar ca. 70%. Das führt zu einem Teufelskreis aus Inhaftierung und Rückfall, der nicht nur das Leben der Betroffenen prägt, sondern auch die Gesellschaft belastet.

 

Statt Gefängnisse als bloße Strafanstalten zu begreifen, müssen sie Orte der Resozialisierung werden und den Menschen eine echte zweite Chance ermöglichen. Nur so kann verhindert werden, dass Menschen nach ihrer Haftstrafe erneut straffällig werden. Wer nach der Haft ein stabiles Leben führen kann, wird nicht rückfällig – das schützt die Gesellschaft, reduziert Kriminalität und spart langfristig Kosten. Eine progressive Gefängnisreform ist daher nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch der Vernunft. Ein modernes Gefängnis muss sich daher auf Bildung, berufliche Qualifikation und psychologische Betreuung konzentrieren.

 

Resozialisierung als oberstes Ziel des Strafvollzugs

Die hohe Rückfallquote zeigt, dass Strafverschärfungen in der Regel nicht die Lösung sind. Eine erfolgreiche Gefängnisreform muss darauf abzielen, Straffälligkeit langfristig zu reduzieren. Nicht hilfreich hierfür ist von Gefangenen verrichtete Arbeit, die lediglich mit zwischen 1 und 2 Euro pro Stunde entlohnt wird. Zwar kann Arbeit während der Haft grds. zur Resozialisierung beitragen. Es erscheint jedoch absurd anzunehmen, dass diese Form der Arbeit zu einem “Erkennen des Werts legaler Arbeit” oder gar die “Ermöglichung von Schadensersatzzahlungen an die Opfer” zur Folge hätte, wie diese Maßnahmen in den Justizvollzugsgesetzen der Länder häufig gerechtfertigt werden. Auch das Bundesverfassungsgericht hat daher die enorm niedrigen Vergütungen in einzelnen Bundesländern zumindest teilweise für verfassungswidrig erklärt. Es muss sichergestellt werden, dass Inhaftierte nicht einfach nur ihre Strafe absitzen, sondern aktiv auf ein Leben in Freiheit vorbereitet werden. Dazu gehören:

 

  • Bessere Haftbedingungen mit Fokus auf Resozialisierung: Länder wie Norwegen zeigen, dass humane Haftbedingungen und gezielte Rehabilitationsprogramme zu niedrigeren Rückfallquoten führen.
  • Verpflichtende Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen: Wer nach der Haft eine berufliche Perspektive hat, wird seltener rückfällig. Wir fordern eine deutliche Ausweitung von Ausbildungs- und Weiterbildungsprogrammen in den Justizvollzugsanstalten (JVA).
  • Mehr Sozialarbeiter*innen und Betreuungspersonal in den JVAs: Resozialisierung funktioniert nur, wenn genügend Fachkräfte für individuelle Betreuung zur Verfügung stehen. Eine konsequente psychologische Betreuung während der Haft kann dazu beitragen, Rückfälle zu verhindern. Es gibt Haftanstalten, in denen auf 70 Gefangene nur ein*e Beamt*in kommt. Bundesweit sind im Justizvollzug etwa 2.000 Planstellen unbesetzt.
  • Bessere Nachbetreuung für Haftentlassene: Haftentlassene brauchen Unterstützung bei der Wohnungs- und Arbeitssuche sowie bei der sozialen Reintegration. Fehlt das steigt das Risiko in alte Muster zurückzufallen signifikant. Wir fordern ein System, das ehemalige Gefangene durch Mentor*innenprogramme und Unterstützungsangebote nachhaltig begleitet und das eine engere Verzahnung zwischen Strafvollzug, Sozialarbeit und Arbeitsmarktpolitik gewährleistet. Im Allgemeinen fordern wir eine verpflichtende Garantie für psychosoziale Wiedereingliederungsmaßnahmen im Anschluss an Haftstrafen.
  • Mehr Prävention, weniger Rückfälle: Die Präventionsmaßnahmen müssen zusätzlich ausgeweitet werden. Besonders wichtig sind Veranstaltungen an Schulen und die enge Zusammenarbeit mit Jugendlichen.

 

Daher fordern wir:

 

  • Ausbau verpflichtender Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Inhaftierte.
  • Einführung eines ganzheitlichen psychologischen Betreuungsprogramms in allen Justizvollzugsanstalten insbesondere mit Blick auf psychische Krankheiten und Suchterkrankungen.
  • Stärkung des Übergangsmanagements durch engere Zusammenarbeit mit Arbeitsagenturen, Jobcentern, Sozialämtern, Wohnungsämtern und sozialen Trägern.
  • Verbesserung der Haftbedingungen, um die Resozialisierung zu fördern.
  • Einstellung zusätzlicher Sozialarbeiter*innen und Betreuungskräfte für Justizvollzugsanstalten und die Schaffung attraktiver Arbeitsbedingungen.
  • Einführung eines verpflichtenden Nachbetreuungsprogramms für Haftentlassene.
  • Wissenschaftliche Evaluierung bestehender Resozialisierungsmaßnahmen und deren Anpassung an aktuelle Erkenntnisse.
  • eine gerechte Entlohnung der von Inhaftierten geleisteten Arbeit – mindestens mit Mindestlohn.
  • ein Gutachten, inwieweit Deutschland mit Vorbild von bspw. Schweden den Grad der Resozialisierung durch Maßnahmen wie Beibehalten des Jobs bei geringen Gefängnisstrafen oder mehr Freigang erhöhen kann.

Antrag 243/I/2025 Integration und Darstellung der Themenfelder „sexuelle Orientierung“, „Geschlecht/sexuelle Identität“ und „geschlechtsbezogene Diversität“ in den Deliktbereichen politisch motivierter Kriminalität (PMK) in den jährlichen Lagedarstellungen des Landeskriminalamts der Polizei Berlin

24.04.2025

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die zuständigen, sozialdemokratischen Mitglieder des Senats sollen sich dafür einsetzen, dass das Landeskriminalamt der Polizei Berlin künftig in seinen jährlichen Lagedarstellungen neben den Fallzahlen die Themenfelder „sexuelle Orientierung“, „Geschlecht/sexuelle Identität“ und „geschlechtsbezogene Diversität“ auch in den gesondert dargestellten Deliktbereichen politisch motivierter Kriminalität (PMK -rechts-, -links-, -ausländische Ideologie- etc.) explizit ausweist. Es ist darauf hinzuwirken, dass Straftaten, die in die entsprechenden Kategorien fallen, konsequent erfasst werden.

Antrag 241/I/2025 Wasserversorgung obdachloser Menschen im Sommer sicherstellen!

24.04.2025

Durch immer wärmer werdende Sommermonate in einer Stadt, die nicht für diese hohen Temperaturen konzipiert ist, wird diese Zeit für uns alle, aber insbesondere für obdachlose Menschen, auch körperlich belastender. Obdachlose Menschen haben, wie auch im Winter, nicht die Möglichkeit, sich ausreichend vor den Temperaturen zu schützen. Zwischen Häusern auf betonierten Wegen staut sich die heiße Luft bis spät in die Nacht. Zudem treten Tropennächte mit fortschreitendem Klimawandel immer häufiger auf.

 

Gerade im Sommer ist eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme besonders notwendig. Laut Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. sollten Erwachsene bei hohen Temperaturen zwei bis drei Liter Wasser trinken. Flüssigkeitsmangel macht sich körperlich und geistig schnell bemerkbar: Unser Wasserhaushalt beeinflusst unsere Körpertemperatur und unseren Blutdruck und die typischen Symptome wie Müdigkeit, Schwäche und Schwindel sind uns allen bekannt. Dazu kommen Kopfschmerzen und eine geminderte Konzentrationsfähigkeit sowie Leistungsfähigkeit. Flüssigkeitsmangel bildet somit ein Einfallstor für weitere Krankheiten. Für ohnehin schon geschwächte, obdachlose Menschen ist ein solcher Mangel umso gefährlicher.

 

Die Beschaffung von ausreichend Flüssigkeit stellt zu dem ohnehin schon harten Leben auf der Straße eine weitere Belastung dar. Deswegen braucht es konkrete, politische Antworten, welche niedrigschwellig obdachlosen Personen den Zugang zu Wasser ermöglichen.

 

Deshalb fordern wir die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus sowie die SPD-geführten Senatsverwaltungen zu folgenden Maßnahmen auf:

 

  • die umgehende Reparatur kaputter Trinkwasserbrunnen in Berlin
  • den Ausbau von Trinkwasserbrunnen in Berlin, denn ca. 200 Trinkbrunnen sind bei einer Stadt wie Berlin zu wenig
  • eine Überprüfung, ob außerhalb der Sommermonate Alternativen zu Trinkwasserbrunnen eingerichtet werden können
  • alle Gastronomiebetriebe dahingehend zu verpflichten, auf Nachfrage kostenloses Trinkwasser zur Verfügung zu stellen.
  • erleichterter Zugang zu Wasserspendern durch die Installation von diesen in öffentlichen Gebäuden wie Bibliotheken
  • Projekte, ähnlich der Kältehilfe nur mit Fokus Hitzeschutz im Sommer, zu unterstützen und auszuweiten

 

Letzteres wurde durch den gemeinnützigen Verein a tip: tap und dem Refill-Netzwerk bereits angestoßen. Teilnehmende Einrichtungen mit klaren Öffnungszeiten ermöglichen das kostenlose Auffüllen mitgebrachter Gefäße mit Trinkwasser. Hieran anknüpfend soll das Konzept auf ganz Berlin ausgeweitet werden, um eine ausreichende Trinkwasserversorgung Bedürftiger sicherzustellen. Langes Suchen einer teilnehmenden Einrichtung wird durch eine gesetzliche Verpflichtung aller Gastronomiebetriebe verhindert.

 

Dass dies nur eine geringfügige Verbesserung der Situation obdachloser Menschen ist, ist klar. Gleichzeitig lässt sich so relativ einfach die Lebenssituation dieser Gruppe verbessern. Unsere weitergehenden, vergangenen Beschlüsse zum Thema Obdach- und Wohnungslosigkeit bleiben von diesem Antrag unberührt

Antrag 208/I/2025 Querschnittsthema statt Schnittpunkt - Queere Projekte langfristig haushaltärisch absichern!

24.04.2025

Wir fordern, dass queere soziale Projekte und Einrichtungen dauerhaft haushaltärisch abgesichert werden. Eine Streichung lebensrettender queerer Infrastruktur, besonders im Jugendbereich, darf es mit der SPD nicht geben!

 

Wir fordern die Einhaltung des Koalitionsvertrags und den Schutz der Angebote für queere Jugend- und Bildungsarbeit, besonders hinsichtlich der außenbezirklichen Infrastruktur, um eine gesamtstädtische Versorgung sicherzustellen.

 

Wir fordern die konsequente Umsetzung der Fachstandards des Jugendfördergesetzes!

 

Wir fordern die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats auf, alle haushaltsrechtlichen Instrumente, z.B. qualifizierte Sperrvermerke oder Auflagenbeschlüsse, die für die Haushaltstitel und zur Sicherung der queeren Jugendhilfe zum Schutz der Angebote notwendig und möglich sind, konsequent anzuwenden.

 

Wir fordern die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats ferner dazu auf, im Rahmen der Haushaltsverhandlungen für den Doppelhaushalt 26/27 und zu den Pauschalen Minderausgaben 2025 sicherzustellen, dass keine Kürzungen der queeren Projekte im Land Berlin erfolgen.

Antrag 227/I/2025 Nachrichtenvielfalt im öffentlichen Nahverkehr

24.04.2025

Wir fordern die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und dabei die Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe im Besonderen dazu auf, folgendes umzusetzen:

  • Die BVG soll gemeinsam mit der Berliner Fenster GmbH ein schnellstmögliches Ende der Verträge mit dem Axel Springer Verlag und seiner Produkte erwirken.
  • Die BVG als landeseigenes Unternehmen ändert ihre Vergaberichtlinien für Informationen- und Nachrichtenangebot dahingehend, dass die Veröffentlichungen auf dem Infotafelangebot der öffentlichen Berliner Verkehrsmittel ausschließlich aus Einrichtungen des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks stammen.