24.04.2025
Wir fordern eine Anpassung und Vollziehung des Berliner Straßenreinigungsgesetzes, sodass
– ein durchsetzbarer Anspruch gegenüber dem Land Berlin auf die Räumung öffentlicher Geh- und Radwege besteht und die Durchsetzung wirksam sichergestellt wird,
– der Winterdienst auf Gehwegen jeder Straßenreinigungsklasse in einer Mindestbreite von 1,5m oder Gesamtbreite des Gehwegs erfolgt; die weiteren im Gesetz stehenden Räumungspflichten bleiben unberührt,
– der Winterdienst Radwege ebenso wie Straßen und Gehwegen beräumt,
– der Winterdienst bis 6 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr, erfolgt; in Nebenstraßen sind Verzögerungen in vertretbarem Maße zulässig.
Ferner fordern wir
– die Prüfung umweltfreundlicher, salzfreier Auftaumittel,
– die Ausstattung der Berliner Stadtreinigung mit Personalstellen und Geldmitteln zweckgebunden für die Aufgabenerfüllung sicherzustellen,
– eine Anlaufstelle oder Hotline, um nicht geräumte Wege schnell und unkompliziert melden zu können,
– eine entsprechende Verpflichtung für Privatwege.
Eine rechtliche Ausgestaltung ist mit Behindertenvertretungen und dem Landesseniorenbeirat Berlin zu erarbeiten, um zu gewährleisten, dass alle Bedürfnisse gleichermaßen bei der Lösung bedacht werden.
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24.04.2025
Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat werden aufgefordert,
bei den Verträgen mit der DBInfraGO (zuständig für den S- und regionalverkehr) und der BVG sicherzustellen, dass perspektivisch alle Bahnsteige der S- Bahnhöfe und U-Bahnhöfe mit mindestens zwei Aufzügen ausgestattet werden, um mobilitätseingeschränkten Personen jeglichen Alters, Eltern mit Kinderwagen, Personen mit zu transportierendem Gepäck (Koffer, Möbel, Musikinstrumente) gleichberechtigt und gleich zügig wie allen anderen den Zugang zu den Zügen zu ermöglichen.
Wir fordern den Senat dazu auf, die Finanzierung für den dringend benötigten Ausbau der Aufzüge auch in der aktuell angespannten Haushaltslage sicherzustellen. Insbesondere die neugeschaffenen Finanzierungsspielräume auf Bundesebene und für die Länder für die Finanzierung öffentlicher Infrastruktur sind dazu hinzuzuziehen. Diejenigen U- und S-Bahnhöfe, an denen bisher noch nicht einmal der Ausbau eines Aufzugs umgesetzt wurde, sind dabei zu zu priorisieren, sodass bis spätestens 2030 endlich alle Bahnhöfe ausgestattet sind. Um einen zukünftigen planerischen und finanziellen Mehraufwand zu vermeiden, ist an diesen Standorten bereits die Planung für den zukünftigen zweiten Aufzug durchzuführen.
Außerdem ist vertraglich zu vereinbaren, dass für Reparaturen an nicht funktionierenden Aufzügen eine Werkstatt zur Verfügung steht, so dass die Reparaturen innerhalb einer angemessenen Frist von nicht mehr als 48 Stunden – auch sonn- und feiertags – durchgeführt werden können. An allen Aufzügen ist eine Benachrichtigungsmöglichkeit bei nicht funktionierenden Aufzügen zusätzlich durch einen QR-Code vorzusehen.
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24.04.2025
Die SPD-Abgeordnetenhausfraktion und die SPD-Mitglieder des Senats werden in Ergänzung zu den bisherigen Parteitagsbeschlüssen aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Bezirksämtern berlinweit Abstellflächen für Mikromobilitätsangebote zu schaffen, die
- sich an mindestens zwei Ausgängen jedes S-, U- oder Fern-und Regionalbahnhofs,
- in Kreuzungsbereichen von Wohn- und Geschäftsstraßen mit einem lokal
angemessenen Regelabstand,
- in regelmäßigen Abständen in Industriegebieten befinden.
Eine Einbindung in das Jelbi-Netz ist zu prüfen. Bestehende Abstellmöglichkeiten werden davon nicht nachteilig betroffen. Die Einrichtung der Flächen erfolgt je Standort unter Wegfall eines Pkw-Stellplatzes, bei übererfüllten Maßgaben des Mobilitätsgesetzes Berlin auf den zusätzlichen Flächen des Gehwegs oder auf an dem Straßenland angrenzenden öffentlichen oder privaten Flächen.
Alle anderen Flächen, darunter insbesondere Geh- und Radwege, Fahrbahnen und Grünanlagen, Schutzgebiete und Wälder, sind durch meterscharfes Geofencing seitens der anbietenden Unternehmen gesichert freizuhalten. Die anbietenden Unternehmen sind rechtlich zur Einhaltung zu bewegen.
Die Erlaubniserteilung zur Sondernutzung durch E-Scooter-Anbietende hat nach Maßgabe oben stehender Erwägungen und unter besserer Nutzung der
Nebenbestimmungsmöglichkeiten zu §§ 11a Abs. 1; 11 Abs. 1 BerlStrG zu erfolgen. Unter anderem zu prüfen ist die Einführung einer Identitätsprüfung von nutzenden Mietenden.
Die Sondernutzungsgebühren nach § 11a Abs. 1 iVm 11 Abs. 9 S. 1 BerlStrG sind auf ganz Berlin auszuweiten.
Es sind für die Beseitigung von blockierenden Scootern durch Verwaltungsmitarbeitende Verwaltungsgebühren vorzusehen.
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24.04.2025
Wir fordern unsere sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus und im Senat auf, sich für die Planung einer neuen Tramstrecke als Alternative zur gescheiterten Linie von Johannisthal nach Gropiusstadt einzusetzen. Diese neue Verbindung soll nicht durch die Fritz-Erler-Allee geführt werden und soll gleichzeitig die Buckower Felder ans Tram-Netz anschließen. Perspektivisch soll die Strecke bis zum S-Bahnhof Buckower Chaussee und darüber hinaus Richtung Westen weiterentwickelt werden.
Darüber hinaus ist der 10-minütige „Berlin-Takt“ auf den Buslinien 171, 277 und 172 schnellstmöglich und konsequent umzusetzen.
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24.04.2025
Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats sollen sich bei der zuständigen Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) dafür einzusetzen, dass die Schaffung einer ÖPNV-Infrastruktur im Siedlungsgebiet zwischen Brunsbütteler Damm, Seeburger Straße und Lutoner Straße geprüft und vorangetrieben wird. Dies soll durch die Prüfung der Aufnahme neuer Straßen in Verbindungsfunktionsstufe IV (Ergänzungsstraßen) in den neuen Straßenverkehrswegeplan 2040 und die Einrichtung neuer Buslinien bzw. Änderungen bestehender Buslinienrouten geschehen.
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