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Antrag 28.1/II/2018 Strategische Entscheidung für mehr Gerechtigkeit: Einkommen erhöhen und Berlinerinnen und Berliner entlasten

20.10.2018

Unser Berlin entwickelt sich dank sozialdemokratischer Politik zur führenden, lebens- und liebenswerten Metropole. Das belegt die Entscheidung zehntausender Menschen pro Jahr, in unsere Stadt zu ziehen und hier leben zu wollen. Dieser Prozess birgt jedoch zugleich die Gefahr von Fehlentwicklungen. Berlin ist zum Beispiel sowohl Stadt der Start-ups, Mieterinnen- und Mieterstadt, aber auch Stadt der Deindustrialisierung und der Transfergeldempfängerinnen und -empfänger. Insbesondere der Bereich der Mieten- und Wohnungsmarktpolitik verdeutlicht Knappheit, Verdrängung und kritische Belastung des verfügbaren Familieneinkommens.

 

Obwohl das real verfügbare Einkommen der Berlinerinnen und Berliner nach den unabweisbaren Lebenshaltungskosten, wie zum Beispiel den Mietausgaben sinkt, steht Deutschland weltweit in einer Spitzenposition wirtschaftlich gut da. Insoweit findet nach wie vor eine schleichende Umverteilung von „unten nach oben“ statt. Das ist unvernünftig und ungerecht.

 

Um die Relation zwischen verfügbarem Familieneinkommen und dessen Belastung, zum Beispiel durch Mieten zu verbessern, ist neben dem Bau bezahlbarer Wohnungen und den mietenpolitischen Instrumenten an deren Ausweitung wir weiterhin festhalten, zugleich die Einkommenssituation zu verbessern. Noch immer bleibt den Berlinerinnen und Berlinern zu wenig in Ihrem Portemonnaie übrig.

 

Wir müssen die direkten und indirekten Einflussmöglichkeiten durch politische Vorgaben nutzen, zumal sich Berlin durch unsere Politik gut entwickelt hat. Uns geht es darum, die konkreten Lebensverhältnisse der Menschen zu verbessern.

 

Seit Jahren erwirtschaften wir hohe Haushaltsüberschüsse, zuletzt in Höhe von weit über zwei Milliarden Euro im Jahr. Von diesem Kurswechsel wird Berlin durch verstärkten Binnenkonsum und Steuermehreinnahmen erneut profitieren. Dies bietet zugleich eine wichtige Grundlage sicherzustellen, dass verstärkte Investitionen in die soziale Infrastruktur und die Verkehrswege, insbesondere im ÖPNV, weiterhin realisiert werden können.

 

Jetzt werden wir auch konkret dafür sorgen, dass bei den Menschen selbst mehr Geld am Ende des Monats übrigbleibt und ihnen gleichzeitig die Sorgen vor Altersarmut und unsicheren Beschäftigungsverhältnissen nehmen.

 

Mit diesem Strategiewechsel verfolgen wir folgende politische Ziele:

 

1. die Berliner Bevölkerung soll vom Wirtschaftswachstum effektiv profitieren

2. Anerkennung für geleistete Arbeit und solidarischen Verzicht der Berlinerinnen und Berliner in der Vergangenheit

3. eine gute und funktionsfähige Verwaltung durch erfolgreichere Personalgewinnung und attraktive Arbeitsbedingungen

 

 

 

10 Instrumente für höhere Einkommen, finanzielle Entlastung und damit echte Gerechtigkeit:

 

1. Angleichung des Mindestlohns auf ein altersarmutsfestes Niveau, damit man auch im Alter von seiner eigenen Leistung leben kann, z.B. Landesmindestlohngesetz, Vergabegesetz

Diese gesetzgeberische Intervention ist wegen des Lohnabstandsgebotes der wichtigste Ausgangspunkt zur Gesamtverbesserung der Einkommenssituation der Berlinerinnen und Berliner und zugleich der Aspekt, der den Landeshaushalt am wenigsten belastet. Dabei kommt dem Berliner Vergabegesetz neben dem Landesmindestlohngesetz eine wichtige volkswirtschaftliche Steuerungsgröße zu, da das Volumen unserer öffentlichen Vergaben mit mehreren Milliarden Euro im Jahr eine hohe Relevanz hat, zumal auf unser strategisches Betreiben hin die Investitionsquote Berlins deutlich gestiegen ist, wie nicht zuletzt auch die erfolgreiche Schulbau- und Sanierungsoffensive zeigen. Wir wollen auch nicht auf dem von den Grünen vorgeschlagenen Niveau eines Stundenlohnes in Höhe von 10,50 Euro stehen bleiben, sondern streben einen altersarmutsfesten Mindestlohn an. Nach Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums ist derzeit bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden über 45 Jahre versicherungspflichtiger Beschäftigung hinweg ein Stundenlohn von 12,63 Euro erforderlich, um eine Rente in Höhe der Grundsicherung zu erreichen. Das entsprechende Niveau wollen wir bis zum Ende der Legislaturperiode schrittweise erreichen. Dazu werden wir z.B. in der anstehenden Novelle des Vergabegesetzes für das Jahr 2019 einen Mindestlohn nicht unter 11,- Euro/Stunde festlegen. In dieser Gesetzesnovelle wird für den Zeitraum ab 2021 ein Mindestlohn festgesetzt, der sicherstellt, dass die damit zu erreichende Rentenzahlung über der Grundsicherung im Alter liegt.

 

2. deutliche Verbesserung der Einkommen für die Tarifbeschäftigten und Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin und der Bezirke

Berlin ist seinen Beschäftigten zu großem Dank verpflichtet. Sie haben mit dem Solidarpakt einen Verzicht geleistet, um die nahezu ausweglose haushalts- und finanzpolitische Situation nach der Überwindung der Teilung der Stadt und nach dem einhergehenden Wegfall der besonderen Förderung Berlins überwinden zu helfen. Berlin spürt den bundesweiten Personalmangel in nahezu jedem Bereich. Wir stehen dabei in Konkurrenz zu anderen Arbeitgebern und dem Arbeitgeber Bund. Dabei ist das Konkurrenzverhältnis durch die Konzentration von Bundesbehörden und der öffentlichen Arbeitgeber hier bundesweit einmalig und das Land Berlin in einem erheblichen Wettbewerbsnachteil, da hier eine Abwerbung von Beschäftigten einfach stattfindet. Die Bundesbehörden zahlen regelmäßig ein deutlich höheres Grundentgelt und zudem erhebliche Ministerial- und andere Behördenzuschläge. Dieser Attraktivitätsvorsprung ist ein Hemmnis für eine funktionierende Landesverwaltung. Zu dem politischen Ziel, das verfügbare Einkommen der Berlinerinnen und Berliner zu erhöhen, tritt hier ein wesentlicher Teilaspekt der Fachkräftegewinnung. Mit dem bereits festgelegten Anpassungspfad wird in dieser Legislaturperiode das Durchschnittsniveau der Bundesländer erreicht. Als weiteren Schritt zum Ausgleich des Wettbewerbsnachteils werden wir eine monatliche Zulage in Höhe von mindestens 150,- Euro je Vollzeitstelle als Festbetrag für den öffentlichen Dienst des Landes Berlin einführen, die in die Renten- und Pensionsberechnung einfließt, wofür im nächsten Doppelhaushalt Vorsorge getroffen wird. Diese Herangehensweise führt zu einer prozentualen Besserstellung der unteren Einkommensgruppen.

 

3. strukturelle Verbesserung bei der Eingruppierung unserer Beschäftigten, z.B. Veränderung einfacher und mittlerer Dienst, insbesondere bei der Feuerwehr, Höhergruppierung insbesondere von Kita- und Pflegekräften und pädagogischem Personal, Vereinheitlichung des Besoldungs- und Entgeltsystems und -Niveaus innerhalb Berlins (Bezirke, Land)

 

Wir nehmen besonders die unteren Besoldungs- und Tarifgruppen in den Blick. Der Senat wird in enger Abstimmung mit den Gewerkschaften und Beschäftigtenvertretungen dem Abgeordnetenhaus ein Konzept zur Beschlussfassung vorlegen, dass durch Eingruppierungs- und Umgruppierungsvorschläge zu strukturellen Verbesserungen in diesem Sektor führt. Dabei ist zum Beispiel bei der Feuerwehr ein analoger Weg, wie bei der Polizei zu verfolgen und das Lohnabstandgebot zum Mindestlohn zu beachten. Insbesondere in den Bereichen Kita, Jugendhilfe und Pflege und bei sonstigem pädagogischen Personal sind deutliche Höhergruppierungen zu erreichen. Dabei strebt Berlin an, im Tarifverbund TdL zu bleiben. Bei den Honorarkräften an den Musik- und Volkshochschulen werden wir den eingeschlagenen Weg der Umwandlung in dauerhafte sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse über die bisherige Zielsetzung hinaus konsequent fortsetzen. Wir treten in allen öffentlichen Sektoren gemeinsam mit den Gewerkschaften für eine Angleichung der Gehälter im öffentlichen Dienst zwischen Land und Bezirken noch in dieser Legislaturperiode ein.

 

4. vollständige Tarifbindung aller Landesunternehmen, Beteiligungen, inklusive aller Konzerntöchter und durch Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsverträge verbundenen Unternehmen und zwar nach den oben genannten Maßstäben

 

Wir beenden endgültig den inakzeptablen Zustand tarifloser Beschäftigung in von uns maßgeblich beeinflussten Unternehmen. Kein landeseigenes Mutter- oder Tochterunternehmen und kein maßgeblich beeinflusstes Unternehmen beschäftigt zukünftig Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter ohne Tarifbindung. Wir werden in diesen Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform gemeinsam mit den Gewerkschaften und Beschäftigtenvertretungen noch in dieser Legislaturperiode eine Tarifbindung auf dem jeweils vergleichbaren Bundesniveau erreichen. Wir streben Regelungen an, die entweder über von den Unternehmen zu tragende Zulagen (150,- Euro) oder Tarife diese Ziele erreichen. Soweit dafür erforderlich wird die oben genannte Zulage von 150,- Euro auf die Beschäftigten in den Landesbeteiligungen und Eigenbetrieben erstreckt.

 

5. keine weiteren Auslagerungen öffentlicher Aufgaben, weder mit dem Ziel noch mit der Folge schlechterer Bezahlung

Der Weg der Auslagerung öffentlicher Kernaufgaben an Private ist ein Irrweg und wird beendet.

Auch das gesellschafts- und handelsrechtlich zulässige Auslagern in landeseigene Unternehmen oder Unternehmenstöchter bzw. zu Dienstleistern ist zukünftig zu unterbinden, soweit die Maßnahme zu geringerer Bezahlung führt. Derartige Ausgründungen werden rückgängig gemacht.

 

6. Gleichbezahlung von Frau und Mann

 Für uns ist die gleiche Vergütung gleicher Tätigkeiten von Frau und Mann eine Selbstverständlichkeit und trotzdem keine gesellschaftliche Realität. In allen Bereichen, öffentlicher oder privater Natur, unmittelbar oder mittelbar Beschäftigter, Auftragnehmer und Zugeschlagenen in öffentlichen oder solchen Vergaben oder Dienstleistungen, auf die Berlin zumindest maßgeblichen Einfluss ausübt, werden wir diese Selbstverständlichkeit durchsetzen.

Elternzeit, in der aufgrund der Wahrnehmung von Betreuungsaufgaben nicht gearbeitet wird, bis zu 12 Monate auf die Stufenlaufzeit anzurechnen.

 

7. konsequente Entfristung von Beschäftigungsverhältnissen

Die Befristung von Beschäftigungsverhältnissen sehen wir generell kritisch. Insbesondere erkennen wir einen bundesgesetzlichen Wertungswiderspruch zwischen der gesetzlichen Probezeit und deren faktischer Ausdehnung durch befristete Beschäftigung. Wir streben in Berlin generell unbefristete Beschäftigungsverhältnisse an. Sachgrundlose Befristungen werden vollständig ausgeschlossen. In allen Bereichen, öffentlicher oder privater Natur, unmittelbar oder mittelbar Beschäftigter, Auftragnehmer und Zugeschlagenen in öffentlichen oder solchen Vergaben oder Dienstleistungen, auf die Berlin zumindest maßgeblichen Einfluss ausübt, werden wir diese politische Vorgabe durchsetzen.

 

8. konsequente Fortsetzung des Weges gebührenfreier Bildung und bei gleichwertiger Mobilität mit dem ÖPNV in allen Kiezen unserer Stadt sowie Prüfung sonstiger Entlastungsmöglichkeiten der Berlinerinnen und Berliner

Die Berliner SPD hat als erste die strategische Entscheidung zu einer vollständigen Gebührenfreiheit bei der Bildung getroffen und umgesetzt. Seit August ist der Kitabesuch vollständig gebührenfrei. Der Besuch des Hortes wird für die Klassenstufen 1 und 2 ab 2019 gebührenfrei sein und ohne Bedarfsprüfung ermöglicht. Wir haben zudem für alle Grundschulen die Lernmittelfreiheit eingeführt. Diesen Weg der erheblichen Entlastung von Familien gehen wir konsequent weiter zu einer vollständig kostenfreien Bildung und werden die Hortgebühren der übrigen Klassenstufen ebenso abschaffen, wie den Elternbeitrag beim Kita- und Schulessen. Als weiteren wichtigen Aspekt einer Entlastung der Berlinerinnen und Berliner sehen wir die begonnenen Vergünstigungen im Tarifgefüge des ÖPNV an. Da diese Politik zugleich geeignet erscheint, einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrswende zu einem stadtverträglichen Verkehr zu leisten und die Umwelt und unsere Luft zu schützen, werden wir diesen Weg konsequent fortsetzen und insbesondere Familien und einkommensschwache Berlinerinnen und Berliner unterstützen.

 

Zu den Prüfungen weiterer Entlastungen der Berlinerinnen und Berliner zählt z.B. die Möglichkeit einer weiteren Wasserpreissenkung in Abhängigkeit vom Betriebsergebnis und den erforderlichen Investitionen.

 

9. Abschaffung der Umlagemöglichkeit der Grundsteuer auf Mieterinnen und Mieter (Bundesrecht)

Die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieten führt zu einer erheblichen Einkommensbelastung. Wir finden es in Ansehung der erheblichen Renditen und Sozialpflichtigkeit des Eigentums gerecht, diese Umlagefähigkeit abzuschaffen. Wir fordern unsere Mitglieder des Deutschen Bundestages auf, entsprechende Initiativen zu ergreifen und fortzusetzen.

 

10. Anpassung der Sozialtransfers im Bereich des Landes (z.B. Mietzuschüsse) und des Bundes (z.B. „Hartz IV“)

Der Berliner Senat legt dem Abgeordnetenhaus die Sozialtransfers betreffend ein Konzept zur Beschlussfassung vor, dass an die realen Preisentwicklungen angepasst. Wir fordern unsere Mitglieder des Deutschen Bundestages auf, entsprechende Initiativen zu ergreifen und fortzusetzen.

 

Die SPD-Mitglieder im Senat, Berliner Abgeordnetenhaus, Deutschen Bundestag, in den Bezirksämtern und Bezirksverordnetenversammlungen werden aufgefordert, diese politischen Festlegungen mit  gesetzlichen Regelungen um- und durch Gesellschafterweisungen und Anpassungen in den jeweiligen Zielbildern und Vereinbarungen sowie entsprechende Beschlüsse durchzusetzen. Hierzu ist dem Parteitag zu berichten.

Antrag 161/II/2018 Mehr Personal für Anerkennung von ausländischen Abschlüssen

14.10.2018

Die sozialdemokratischen Mitglieder der zuständigen Senatsverwaltungen und Mitglieder des Abgeordnetenhauses sowie Mitglieder der Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich für eine schnelle qualifikations-adäquate Integration von ausländischen Arbeitskräften in den Arbeitsmarkt einzusetzen, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Dabei spielt die Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen für den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt eine enorm wichtige Rolle. Hier  müssen dringend Wege und Möglichkeiten gesucht werden, die Anerkennung von Berufsqualifikationen zu beschleunigen und die Verfahren dafür zu optimieren.

 

Mangelnde Personalkapazitäten bei den anerkennenden Stellen, wie bei den Kammern, die weiterhin fachliche Komplexität der Fragestellungen bei den Gleichwertigkeitsfeststellungen, die Einforderung nichtvollziehbarer Einreichung bestimmter Dokumente, wie drei Monate alte Führungszeugnisse, bei der Antragstellung  zur Approbation von Ärzten und die langen Bearbeitungszeiten der Anträge verhindern eine zügigere Integration der Antragstellenden in den Arbeitsmarkt. Zudem wird die Möglichkeit, nach §14 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz -(BQFG), ausländische Berufsabschlüsse bei fehlenden Nachweisen durch sonstige Verfahren, wie praktische Übungen oder Tests, durchgeführt durch die zuständigen Kammern, anzuerkennen,  kaum ausgeschöpft bzw. eingesetzt. Insbesondere ist das Verfahren nach §14 BQFG wichtig für die Geflüchteten, die ohne Nachweise in Deutschland ankommen.

 

Auf der Landeseben wäre in erster Linie die Erhöhung der Personalkapazitäten, wie bei der Berliner Handwerkskammer und der IHK, um mindestens eine weitere Vollzeitstelle, zur Bearbeitung der Anerkennung von ausländischen Abschlüssen, denkbar und schon kurzfristig eine große Hilfe, um die Bearbeitungsdauer der Anträge zu verkürzen. Zurzeit ist jeweils eine Stelle für diese Aufgabe zuständig. Nicht zuletzt durch den Zuzug von Geflüchteten nach Berlin, ist die Anzahl an Anträgen auf Anerkennung ausländischer Abschlüsse gestiegen. Die derzeitige Anzahl an Mitarbeitenden wird der Masse der Anträge nicht gerecht. Daher fordern wir eine Aufstockung der Stellen, um die Menschen besser und schneller in den Arbeitsmarkt sowie die Gesellschaft integrieren zu können. Auch die Nutzung der Möglichkeiten nach dem BQFG, wie §14, wird hierdurch erleichtert.

 

Des Weiteren soll auf der Bundesebene geprüft werden, ob es gelingen kann eine separate Stelle, durch weitere Konzentration von Anerkennungskompetenz und -zuständigkeit, ähnlich der IHK FOSA, als zentrale Anerkennungsstelle, bei der HWK einzurichten, um die Anerkennungsprozesse zu optimieren und zu beschleunigen. Hier können die Anerkennungsbescheide für HWK-Berufe transparent, einheitlich und schneller entschieden und beschieden werden.

Antrag 160/II/2018 Unabhängige Beratungsstelle für Ratsuchende mit ausländischen Berufsabschlüssen zum und durch das Anerkennungsverfahren

14.10.2018

Die sozialdemokratischen Mitglieder des  Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich für die Schaffung und Förderung einer weiteren unabhängigen Beratungsstelle für Ratsuchende mit ausländischen Berufsabschlüssen zum und durch das Anerkennungsverfahren einzusetzen. Insbesondere soll der §19 Absatz 4 des Landesgesetzes über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen soll gestrichen werden. Land Berlin muss den Rechtsanspruch zur Beratung im Anerkennungsverfahren durch Regelangebote sicherstellen.

 

Für den erforderlichen Finanzierungsbedarf für die Schaffung und Aufrechterhaltung soll im Landeshaushalt 2019/20 Vorsorge getroffen werden, so dass eine entsprechende Stelle ausgestattet werden kann.

 

Die Zielsetzung soll sein, unabhängige und vertrauliche Fachberatung, Informationen zu Ablauf, Kosten und Dauer des Verfahrens, Unterstützung bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen und Empfehlungen zum Referenzberuf, Verweis an die zuständige Stelle im Anerkennungsverfahren, Beratung zu Qualifizierungsmöglichkeiten zur Erlangung der beruflichen Anerkennung, Unterstützung bei der Recherche zu Ausgleichsmaßnahmen bei Teilanerkennungen, Unterstützung bei der Suche nach weiterführenden Beratungsangeboten, falls eine Anerkennung nicht in Betracht kommt sowie Beratung in mehreren Sprachen durch einen unabhängigen Träger zu gewährleisten.

Antrag 159/II/2018 Ausbildungskapazitäten für MitarbeiterInnen der bezirklichen Ordnungsämter in der Berliner Verwaltungsakademie erhöhen

14.10.2018

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, die Ausbildungskapazitäten für MitarbeiterInnen der Ordnungsämter zu erhöhen und dabei sicherzustellen, dass man bei den AusbilderInnen nicht auf aktive Führungskräfte der bezirklichen Ordnungsämter zurückgreift.

Antrag 158/II/2018 Ausbildungskapazitäten für Standesbeamte in Berlin schaffen

14.10.2018

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, Kapazitäten für die Aus- und Fortbildung von Standesbeamten in Berlin dauerhaft zu schaffen.