Ohne gutes Personal lässt sich keine gute Politik gestalten
Berlin ist eine wachsende Stadt der sozialen, kulturellen und ethnischen Vielfalt. Daraus ergeben sich große Herausforderungen für die Gestaltung Berlins als zukunftsfähige Metropole im Herzen Europas. Die SPD begreift diese Herausforderungen als Chance!
Als lernende Stadt ist Berlin angewiesen auf das Engagement, die Ideen und die Kreativität aller seiner Bürgerinnen und Bürger. Alle werden gebraucht und niemand geht verloren! Deshalb steht die SPD für soziale Integration, kulturelle Offenheit, gesellschaftliche Teilhabe und politische Mitwirkung.
Das Zusammenspiel von Integration und Offenheit sowie Teilhabe und Mitwirkung bildet aus sozialdemokratischer Sicht die Grundlage guter Politik. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt erwarten ebenso wie die Wirtschaft eine funktionierende öffentliche Verwaltung, die nach rechtstaatlichen und demokratischen Grundsätzen unbürokratisch und im Interesse des Gemeinwohls handelt. Eine gut aufgestellte Verwaltung benötigt für die Aufgabenerledigung in den jeweiligen Aufgabengebieten der Haupt- und Bezirksverwaltungen nicht nur das erforderliche sondern auch das entsprechend gut ausgebildete Personal. Deshalb steht die SPD für ein modernes Personal- und Verwaltungsmanagement, das sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht den Herausforderungen der Zukunft gewachsen ist.
Gutes Personal gewinnen und durch systematisches Personalmanagement entwickeln
Angesichts der demografischen Herausforderungen einer immer vielfältiger werdenden und auch quantitativ wachsenden Stadt steht die Berliner Verwaltung vor der personalpolitischen Notwendigkeit, „gutes“ Personal für einen zukunftsfähigen öffentlichen Dienst zu gewinnen und zu halten. Der Senat wird daher aufgefordert, die für diese Legislaturperiode festgeschriebene Zielzahl von 100.000 Beschäftigten der Berliner Verwaltung bereits ab 2015 der Entwicklung der wachsenden Stadt anzupassen und fortzuschreiben.
Aus sozialdemokratischer Sicht ist es ein Gebot gesellschaftlicher Teilhabe, dass jede Bürgerin und jeder Bürger unserer Stadt die Chance hat, entsprechend ihrer Eignung sowie ihren Fähigkeiten und Potenzialen Zugang zum öffentlichen Dienst zu erhalten.
I.
Bei der Personalgewinnung stehen einerseits Nachwuchskräfte und andererseits qualifizierte Quereinsteiger im Focus. Für alle gilt, dass zunächst der perspektivische Bedarf der jeweiligen Qualifikationsprofile in den einzelnen Politikfeldern und Berufsgruppen ermittelt werden muss und sich daraus der Ausbildungs- und Einstellungsbedarf ableiten lässt. Insbesondere für die Ausbildungsberufe ist es auch wichtig, dass es für die Ausgebildeten nach einer qualifizierten Ausbildung entsprechend den Vorgaben des Berufsbildungsrechts eine dauerhafte berufliche Perspektive im öffentlichen Dienst des Landes Berlin gibt.
Der Senat wird daher aufgefordert, noch in dieser Legislaturperiode die folgenden Maßnahmen einzuleiten und umzusetzen:
- Flexibler Zugang zum öffentlichen Dienst auf der Grundlage der in einer interkulturell ausgerichteten dienstleistungsorientierten lernenden Verwaltung benötigten Kompetenzen in verschiedenen Beschäftigungsverhältnissen (Tarifbeschäftigung in der Berufsvorbereitung, als Auszubildende, in konkreten Arbeitsgebieten oder im „Traineeprogramm“ mit der Perspektive der Verbeamtung; Beschäftigung im Beamtenverhältnis) auf verschiedenen Funktionsebenen (Grundsatz: Jeder staatlich anerkannte Abschluss eröffnet bei entsprechender Eignung auf der jeweiligen Funktionsebene die Möglichkeit des Zugangs zum öffentlichen Dienst (ohne Hochschulabschluss: einfache/mittlere Funktionsebene; Bachelorabschluss: gehobene Funktionsebene; Masterabschluss: höhere Funktionsebene). Dies macht es auch im Hinblick auf die sich verändernden Aufgaben der Zukunft unabdingbar, auch die Abschlüsse zu berücksichtigen, die neben einer ausschließlich auf die Rechtsanwendung orientierten Ausbildung zukunftsorientierte und im Sinne einer modernen, bürger- und wirtschaftsorientierten Verwaltung benötigten Kompetenzen vermitteln. Der Senat wird dazu aufgefordert, die Möglichkeiten des Laufbahnrechts konsequent zu nutzen.
- Öffnung und attraktive Gestaltung des Zugangs für motivierte und kompetente Quereinsteige-
rinnen und Quereinsteiger im Beamten- oder Tarifbeschäftigtenverhältnis (u.a. Anrechnung bzw. Anerkennung erworbener Kompetenzen auf die tarif- und beamtenrechtlich vorgeschriebenen Qualifikationen; Anrechnung von Zeiten der Berufstätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes bei der Berechnung der Vergütung/Besoldung/Versorgung);
- Auf- und Ausbau eines modernen Bewerbungsmanagements, das insbesondere für die Gewinnung von Nachwuchskräften die Nutzung elektronischer Medien beinhaltet.
- Etablierung einer wertschätzenden Willkommenskultur („Gut ankommen in der Verwaltung“) beim Übergang von der Schule/Hochschule/Ausbildung in die Verwaltung. Nicht nur die Bewerberinnen und Bewerber, auch die Verwaltung muss „beschäftigungsfähig“ sein; ein Beschäftigungsverhältnis ist keine Einbahnstraße). Der öffentliche Dienst im Land Berlin als potentieller Arbeitgeber für Jugendliche und Junge Erwachsene wird auch bei der Neukonzeption der Berufsorientierung und der Entwicklung der Jugendberufsagentur stärker zu berücksichtigen sein.
- Werbung mit attraktiven Instrumenten der Personal- und Organisationsentwicklung (u.a. Förderung des lebenslanges Lernens durch systematische Vertiefung und Erweiterung bereits erworbener sowie durch Aneignung neuer Kompetenzen mit konkreten Perspektiven der beruflichen Weiterentwicklung; flexible Arbeitszeitmodelle; Berlin als familienfreundlicher Arbeitgeber und Dienstherr).
- Unter Berücksichtigung des perspektivischen Bedarfs erfolgt ab sofort die unbefristete Übernahme aller geeigneten Auszubildenden in der Haupt- und den Bezirksverwaltungen.
Gleichzeitig wird der Senat aufgefordert, die Qualität der Ausbildung so zu verbessern, dass sie sich an den Standards des Schulberufssystems und der dualen Ausbildung orientiert.
- Leistungsstarke Nachwuchskräfte müssen gefördert werden. Deshalb wird der Senat aufgefordert, insbesondere für diejenigen Nachwuchskräfte, die sich berufsbegleitend durch verwaltungsbezogene Masterstudiengänge qualifiziert haben, unverzüglich die Voraussetzungen zu schaffen, um die laufbahnrechtlichen Aufstiegsmöglichkeiten innerhalb der Laufbahngruppe 2 vom bisherigen gehobenen in den bisherigen höheren Dienst nutzen zu können.
- Insbesondere in den Bereichen, die unter erheblichen Personalmangel leiden und für die es sich schwierig gestaltet Fachpersonal wie Ärzte, Ingenieure usw. zu finden, müssen dringend zusätzliche Anreize entwickelt werden. Dazu gehören unbedingt personen- und aufgabenbezogene Zulagen, sofortige Entfristungen oder eine unbefristete Einstellung.
II.
Systematisches Personalmanagement umfasst Personalgewinnung und Personalbindung (einschl. Personalförderung); deshalb ist es erforderlich, die beiden Bereiche organisatorisch zu bündeln.
Hierzu müssen vom Senat die folgenden Maßnahmen eingeleitet werden:
- Personalgewinnung für den öffentlichen Dienst wird in besonderer Weise rechtlich gesteuert. Deshalb sollen noch in dieser Legislaturperiode die Laufbahnordnungsbehörden für den allgemeinen Verwaltungsdienst und die einzelnen Fachlaufbahnen dem jeweiligen für das Personalmanagement fachlich zuständigen Bereich zugeordnet werden. Dadurch wird die nach der Modernisierung des öffentlichen Dienstrechts erfolgte Öffnung und Flexibilisierung des Laufbahnrechts durch dem Regelungszweck entsprechende Auslegung aus der Perspektive des Personalmanagements umgesetzt.
- Die vom Land Berlin finanzierten und auf den öffentlichen Dienst ausgerichteten Bildungsträger (z.B. für den allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienst: die Verwaltungsakademie Berlin und die Hochschule für Wirtschaft und Recht) müssen konzeptionell sowohl im Bereich der Ausbildung als auch bei der Fort- und Weiterbildung stärker als bisher verzahnt werden. Die gegenseitige Anerkennung von Qualifizierungsmodulen sowie der berufsbegleitende Erwerb von Hochschulabschlüssen (Bachelor und Master) im Rahmen von gemeinsam durchgeführten Qualifizierungslehrgängen sind anzustreben.
III.
Um dem landesweiten qualitativen Personalmanagement stärkeres Gewicht zu verleihen, soll spätestens von der kommenden Legislaturperiode an, dieses Thema vorzugsweise im Geschäftsbereich der Senatskanzlei von einer für Personal und Organisation zuständigen Staatssekretärin oder einem Staatssekretär organisatorisch zugeordnet werden. Damit ist zum einen durch den Bezug zu den Richtlinien der Regierungspolitik die Verbindung zur Gestaltung „guter Politik“ hergestellt. Zum anderen ist eine Verzahnung mit der bezirklichen Ebene – dem Rückgrat „guter Verwaltung“ – über den Rat der Bürgermeister gewährleistet.
Gute Verwaltung entwickeln durch innovatives Verwaltungsmanagement
Neben der Personalgewinnung und –entwicklung erfordert die gute Verwaltung eine auf die Bedürfnisse der Nutzer öffentlicher Dienstleistungen ausgerichtete öffentliche Verwaltung, die in ihren Strukturen flexibel ist und sich den notwendigen Herausforderungen des gesellschaftlichen Wandels anpassen kann. Die Berliner SPD stellt sich diesen Herausforderungen und wird im 1. Halbjahr 2015 entsprechende Vorschläge unterbreiten.
Der Landesparteitag beauftragt daher den Unterausschuss Verwaltung des Fachausschusses Inneres und Recht, in enger Abstimmung mit der SPD-Fraktion und den SPD Vertreter/innen des Senats, bis zum 30.März 2015 ein Konzept zum innovativen Verwaltungsmanagement vorzulegen, das auch die Rahmenbedingungen des Personalmanagements berücksichtigt.