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Antrag 95/I/2014 Personalabbau stoppen, Personalentwicklung starten!

25.04.2016

In den vergangenen Jahren waren alle Berliner Bezirke vom Personalabbau betroffen. Als Leitlinie galt dabei stets die Reduzierung der Stellen in der Verwaltung auf 100.000 Beschäftigte. Den Bezirken sollen davon dann nur noch 20.000 Vollzeitäquivalente zustehen. Dieses Ziel ist Bestandteil des Koalitionsvertrages zwischen SPD und CDU und wurde in mehreren Regierungserklärungen verkündet. Gesetzeskraft hat es dagegen nie erlangt. Gleichzeitig wird immer deutlicher, dass das Personalziel von 100.000 Beschäftigen angesichts einer wachsenden Stadt jeder sachlichen Grundlage entbehrt. Niemand kann erklären, wie die 100.000 Beschäftigen alle nötigen Aufgaben in Berlin und in den Bezirken erfüllen sollen, weil an keiner Stelle eben diese nötigen Aufgaben definiert sind. In den nächsten Jahren könnte es sogar noch schlimmer kommen, wenn durch Pensionswellen und verpasste Neueinstellungen die 100.000 Stellen weit unterschritten werden. In vielen Bereichen sind die Auswirkungen bereits jetzt zu spüren. Durch Personalmangel in den Finanzämtern entgehen dem Land sogar Mehreinnahmen in Millionenhöhe, die fehlende Betriebsprüfer*innen eigentlich generieren würden.

 

Deswegen fordern wir:

  • Das willkürlich festgelegte Ziel von 100.000 Beschäftigten muss durch eine bedarfsgerechte Steuerung ersetzt werden.
  • Es muss durch den Senat ein Personalentwicklungskonzept erarbeitet werden, das die Bedarfe im Land Berlin und in den Bezirken konkretisiert und dabei die Altersstruktur und den Einstellungsbedarf berücksichtigt.
  • Die Personalentwicklung des Landes Berlin muss anschließend im Abgeordnetenhaus eine gesetzliche Grundlage erhalten.

Antrag 66/I/2014 Starke Bezirke brauchen ausreichend Geld

25.04.2016

Wir fordern eine Überarbeitung der Finanzierungsgrundlage für die Berliner Bezirke. Dazu gehört die Abschaffung des Normierungsfaktors, der einen rein politisch gesetzten jährlichen Abschlag in der Globalsummenzuweisung für die Bezirke bewirkt. Darüber hinaus fordern wir eine Anpassung des Produktkatalogs auf Basis von nachvollziehbaren Qualitätsindikatoren. Um der demographischen Entwicklung in Berlin und in den Bezirken Rechnung zu tragen, brauchen wir ein gemeinsam mit den Bezirken entwickeltes und zukunftsfähiges Fachkräftekonzept.

Antrag 108/II/2014 Gute Politik braucht gutes Personal für eine gute öffentliche Verwaltung in Berlin

16.10.2014

Ohne gutes Personal lässt sich keine gute Politik gestalten

 

Berlin ist eine wachsende Stadt der sozialen, kulturellen und ethnischen Vielfalt. Daraus ergeben sich große Herausforderungen für die Gestaltung Berlins als zukunftsfähige Metropole im Herzen Europas. Die SPD begreift diese Herausforderungen als Chance!

 

 

Als lernende Stadt ist Berlin angewiesen auf das Engagement, die Ideen und die Kreativität aller seiner Bürgerinnen und Bürger. Alle werden gebraucht und niemand geht verloren! Deshalb steht die SPD für soziale Integration, kulturelle Offenheit, gesellschaftliche Teilhabe und politische Mitwirkung.

 

Das Zusammenspiel von Integration und Offenheit sowie Teilhabe und Mitwirkung bildet aus sozialdemokratischer Sicht die Grundlage guter Politik. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt erwarten ebenso wie die Wirtschaft eine funktionierende öffentliche Verwaltung, die nach rechtstaatlichen und demokratischen Grundsätzen unbürokratisch und im Interesse des Gemeinwohls handelt. Eine gut aufgestellte Verwaltung benötigt für die Aufgabenerledigung in den jeweiligen Aufgabengebieten der Haupt- und Bezirksverwaltungen nicht nur das erforderliche sondern auch das entsprechend gut ausgebildete Personal. Deshalb steht die SPD für ein modernes Personal- und Verwaltungsmanagement, das sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht den Herausforderungen der Zukunft gewachsen ist.

 

Gutes Personal gewinnen und durch systematisches Personalmanagement entwickeln

 

Angesichts der demografischen Herausforderungen einer immer vielfältiger werdenden und auch quantitativ wachsenden Stadt steht die Berliner Verwaltung vor der personalpolitischen Notwendigkeit, „gutes“ Personal für einen zukunftsfähigen öffentlichen Dienst zu gewinnen und zu halten. Der Senat wird daher aufgefordert, die für diese Legislaturperiode festgeschriebene Zielzahl von 100.000 Beschäftigten der Berliner Verwaltung bereits ab 2015 der Entwicklung der wachsenden Stadt anzupassen und fortzuschreiben.

 

Aus sozialdemokratischer Sicht ist es ein Gebot gesellschaftlicher Teilhabe, dass jede Bürgerin und jeder Bürger unserer Stadt die Chance hat, entsprechend ihrer Eignung sowie ihren Fähigkeiten und Potenzialen Zugang zum öffentlichen Dienst zu erhalten.

 

I. 

Bei der Personalgewinnung stehen einerseits Nachwuchskräfte und andererseits qualifizierte Quereinsteiger im Focus. Für alle gilt, dass zunächst der perspektivische Bedarf der jeweiligen Qualifikationsprofile in den einzelnen Politikfeldern und Berufsgruppen ermittelt werden muss und sich daraus der Ausbildungs- und Einstellungsbedarf ableiten lässt. Insbesondere für die Ausbildungsberufe ist es auch wichtig, dass es für die Ausgebildeten nach einer qualifizierten Ausbildung entsprechend den Vorgaben des Berufsbildungsrechts eine dauerhafte berufliche Perspektive im öffentlichen Dienst des Landes Berlin gibt.

 

Der  Senat wird daher aufgefordert, noch in dieser Legislaturperiode die folgenden Maßnahmen einzuleiten und umzusetzen:

 

  1. Flexibler Zugang zum öffentlichen Dienst auf der Grundlage der in einer interkulturell ausgerichteten dienstleistungsorientierten lernenden Verwaltung benötigten Kompetenzen in verschiedenen Beschäftigungsverhältnissen (Tarifbeschäftigung in der Berufsvorbereitung, als Auszubildende, in konkreten Arbeitsgebieten oder im „Traineeprogramm“ mit der Perspektive der Verbeamtung; Beschäftigung im Beamtenverhältnis) auf verschiedenen Funktionsebenen (Grundsatz: Jeder staatlich anerkannte Abschluss eröffnet bei entsprechender Eignung auf der jeweiligen Funktionsebene die Möglichkeit des Zugangs zum öffentlichen Dienst (ohne Hochschulabschluss: einfache/mittlere Funktionsebene; Bachelorabschluss: gehobene Funktionsebene; Masterabschluss: höhere Funktionsebene). Dies macht es auch im Hinblick auf die sich verändernden Aufgaben der Zukunft unabdingbar, auch die Abschlüsse zu berücksichtigen, die neben einer ausschließlich auf die Rechtsanwendung orientierten Ausbildung zukunftsorientierte und im Sinne einer modernen, bürger- und wirtschaftsorientierten Verwaltung benötigten Kompetenzen vermitteln. Der Senat wird dazu aufgefordert, die Möglichkeiten des Laufbahnrechts konsequent zu nutzen.
  2. Öffnung und attraktive Gestaltung des Zugangs für motivierte und kompetente Quereinsteige-
    rinnen und Quereinsteiger im Beamten- oder Tarifbeschäftigtenverhältnis (u.a. Anrechnung bzw. Anerkennung erworbener Kompetenzen auf die tarif- und beamtenrechtlich vorgeschriebenen Qualifikationen; Anrechnung von Zeiten der Berufstätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes bei der Berechnung der Vergütung/Besoldung/Versorgung);
  3. Auf- und Ausbau eines modernen Bewerbungsmanagements, das insbesondere für die Gewinnung von Nachwuchskräften die Nutzung elektronischer Medien beinhaltet.
  4. Etablierung einer wertschätzenden Willkommenskultur („Gut ankommen in der Verwaltung“) beim Übergang von der Schule/Hochschule/Ausbildung in die Verwaltung. Nicht nur die Bewerberinnen und Bewerber, auch die Verwaltung muss „beschäftigungsfähig“ sein; ein Beschäftigungsverhältnis ist keine Einbahnstraße). Der öffentliche Dienst im Land Berlin als potentieller Arbeitgeber für Jugendliche und Junge Erwachsene wird auch bei der Neukonzeption der Berufsorientierung und der Entwicklung der Jugendberufsagentur stärker zu berücksichtigen sein.
  5. Werbung mit attraktiven Instrumenten der Personal- und Organisationsentwicklung (u.a. Förderung des lebenslanges Lernens durch systematische Vertiefung und Erweiterung bereits erworbener sowie durch Aneignung neuer Kompetenzen mit konkreten Perspektiven der beruflichen Weiterentwicklung; flexible Arbeitszeitmodelle; Berlin als familienfreundlicher Arbeitgeber und Dienstherr).
  6. Unter Berücksichtigung des perspektivischen Bedarfs erfolgt ab sofort die unbefristete Übernahme aller geeigneten Auszubildenden in der Haupt- und den Bezirksverwaltungen.
    Gleichzeitig wird der Senat aufgefordert, die Qualität der Ausbildung so zu verbessern, dass sie sich an den Standards des Schulberufssystems und der dualen Ausbildung orientiert.
  7. Leistungsstarke Nachwuchskräfte müssen gefördert werden. Deshalb wird der Senat aufgefordert, insbesondere für diejenigen Nachwuchskräfte, die sich berufsbegleitend durch verwaltungsbezogene Masterstudiengänge qualifiziert haben, unverzüglich die Voraussetzungen zu schaffen, um die laufbahnrechtlichen Aufstiegsmöglichkeiten innerhalb der Laufbahngruppe 2 vom bisherigen gehobenen in den bisherigen höheren Dienst nutzen zu können.
  8. Insbesondere in den Bereichen, die unter erheblichen Personalmangel leiden und für die es sich schwierig gestaltet Fachpersonal wie Ärzte, Ingenieure usw. zu finden, müssen dringend zusätzliche Anreize entwickelt werden. Dazu gehören unbedingt personen- und aufgabenbezogene Zulagen, sofortige Entfristungen oder eine unbefristete Einstellung.

 

II.

Systematisches Personalmanagement umfasst Personalgewinnung und Personalbindung (einschl. Personalförderung); deshalb ist es erforderlich, die beiden Bereiche organisatorisch zu bündeln.

 

Hierzu müssen vom Senat die folgenden Maßnahmen eingeleitet werden:

 

  1. Personalgewinnung für den öffentlichen Dienst wird in besonderer Weise rechtlich gesteuert. Deshalb sollen noch in dieser Legislaturperiode die Laufbahnordnungsbehörden für den allgemeinen Verwaltungsdienst und die einzelnen Fachlaufbahnen dem jeweiligen für das Personalmanagement fachlich zuständigen Bereich zugeordnet werden. Dadurch wird die nach der Modernisierung des öffentlichen Dienstrechts erfolgte Öffnung und Flexibilisierung des Laufbahnrechts durch dem Regelungszweck entsprechende Auslegung aus der Perspektive des Personalmanagements umgesetzt.
  2. Die vom Land Berlin finanzierten und auf den öffentlichen Dienst ausgerichteten Bildungsträger (z.B. für den allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienst: die Verwaltungsakademie Berlin und die Hochschule für Wirtschaft und Recht) müssen konzeptionell sowohl im Bereich der Ausbildung als auch bei der Fort- und Weiterbildung stärker als bisher verzahnt werden. Die gegenseitige Anerkennung von Qualifizierungsmodulen sowie der berufsbegleitende Erwerb von Hochschulabschlüssen (Bachelor und Master) im Rahmen von gemeinsam durchgeführten Qualifizierungslehrgängen sind anzustreben.

 

III.

Um dem landesweiten qualitativen Personalmanagement  stärkeres Gewicht zu verleihen,  soll spätestens von der kommenden Legislaturperiode an, dieses Thema vorzugsweise im Geschäftsbereich der Senatskanzlei von einer für Personal und Organisation zuständigen Staatssekretärin oder einem Staatssekretär organisatorisch zugeordnet werden. Damit ist zum einen durch den Bezug zu den Richtlinien der Regierungspolitik die Verbindung zur Gestaltung „guter Politik“ hergestellt. Zum anderen ist eine Verzahnung mit der bezirklichen Ebene – dem Rückgrat „guter Verwaltung“ – über den Rat der Bürgermeister gewährleistet.

 

Gute Verwaltung entwickeln durch innovatives Verwaltungsmanagement

 

Neben der Personalgewinnung und –entwicklung erfordert die gute Verwaltung eine auf die Bedürfnisse der Nutzer öffentlicher Dienstleistungen ausgerichtete öffentliche Verwaltung, die in ihren Strukturen flexibel ist und sich den notwendigen Herausforderungen des gesellschaftlichen Wandels anpassen kann. Die Berliner SPD stellt sich diesen Herausforderungen und wird  im 1. Halbjahr 2015 entsprechende Vorschläge unterbreiten.

 

Der Landesparteitag beauftragt daher den Unterausschuss Verwaltung des Fachausschusses Inneres und Recht, in enger Abstimmung mit der SPD-Fraktion und den SPD Vertreter/innen des Senats, bis zum 30.März 2015 ein Konzept zum innovativen Verwaltungsmanagement vorzulegen, das auch die Rahmenbedingungen des Personalmanagements berücksichtigt.

Antrag 39/II/2014 Bürgerämter ohne Terminvergabe in jedem Bezirk

14.10.2014

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bezirksämter und der Bezirksverordnetenversammlungen werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass

  1. In jedem Bezirk an jedem Werktag mindestens ein Bürgeramt ohne vorherige Terminvergabe für Spontankunden nutzbar ist.
  2. die Zahl der Bürgerämter (einschließlich entsprechender Öffnungszeiten) dem Bedarf im jeweiligen Bezirk entsprechend anzupassen. Ergänzend zu den Bürgerämtern an festen Standorten sollen mobile Bürgerämter eingerichtet werden.

Der Kostendruck in den Bezirken darf nicht dazu führen, dass auf Kosten der Nachbarbezirke Angebote der Bürgerämter immer mehr zurückgefahren werden und in zahlreichen Bezirken, Bürgerämter nur noch mit Terminvergabe zu nutzen sind.

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, die Bezirke hierfür zweckgebunden mit den  erforderlichen Personal- und Finanzmitteln auszustatten.

 

Antrag 40/II/2014 Grundsätzlich umsteuern! – Personalentwicklung für das Land Berlin jetzt beginnen!

14.10.2014

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats setzen sich mit aller Entschiedenheit für eine zukunftsorientierte, nachhaltige Personalpolitik und damit für die Wiedererlangung und langfristige Sicherung der Arbeitsfähigkeit der Berliner Verwaltung ein.

 

Dafür korrigieren sie den in der derzeitigen Koalition eingeschlagenen verhängnisvollen Irrweg eines weiteren Personalabbaus und einer faktisch fehlenden Personalentwicklung.

 

Sie erarbeiten schnellstmöglich ein integriertes Personalentwicklungskonzept für Senat und Bezirke, welches mindestens folgende Eckpunkte berücksichtigt:

  • Personalentwicklung wird „Chefsache“: Bündelung der Personalentwicklung beim Regierenden Bürgermeister
  • Mitarbeiter/innen- /Nachwuchsgewinnung: Demografie- und aufgabenadäquate Nachwuchsgewinnung durch breit angelegte Ausbildung und Neueinstellungen von Fachkräften in der notwendigen Größenordnung und den absehbar besonders benötigten Fachgebieten
  • Bedarfsgerechte Personalausstattung: Personalzumessung muss an Standards und realen Fall- / Mengenzahlen orientiert sein und damit (wieder) realitätsgebunden erfolgen.
  • Motivation und Nutzung der vorhandenen Potentiale: Schaffung von Entwicklungs- und Aufstiegsperspektiven für Arbeiter/innen, Angestellte und Beamte/innen des Landes Berlin, Qualifizierungsoffensive mit anerkannten berlineinheitlichen Zertifizierungen, z.B. für künftige Führungskräfte (Modell Kompetenz Plus), zügige Angleichung der Löhne und Gehälter an den Bundesdurchschnitt, Stärkung der Familienfreundlichkeit des Öffentlichen Dienst.
  • Vorbildwirkung/Attraktivitätssteigerung: Übernahme aller Auszubildenden mit einem Ausbildungsabschluss von mindestens „befriedigend“ mit der Perspektive auf eine Festanstellung, signifikante Steigerung der Migrantenquote, Beschränkung befristeter (und damit auf Dauer prekärer) Beschäftigungsverhältnisse auf ein sinnvolles Minimum, Entfristung spätestens nach zwei Jahren als Regelfall; Anhebung der Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen.