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Antrag 78/I/2025 Kein Zuckerbrot, keine Peitsche - betriebliche Aktivprämien verbieten

24.04.2025

Streaks? Die sind eher was für Duolingo, oder?

 

Doch bei manchen Arbeitgeber*innen sind Streaks gelebte Praxis im Betrieb und in der Entgeltordnung. Eine Sondervergütung in Form einer Aktiv- oder Gesundheitsprämie wird am Streak, also an die aufeinanderfolgende Anwesenheit, gekoppelt.

 

Immer mehr Arbeitgeber*innen setzen verstärkt auf solche Anwesenheitsprämien oder staffeln Boni nach Fehlzeiten, um Krankenstände zu reduzieren.

 

Ein Paradebeispiel liefert Amazon. Amazon-Mitarbeiter*innen können bis zu 10 % ihres Bruttolohns als Bonus erhalten, wobei 6 % an krankheitsbedingte Fehltage gekoppelt sind. Die Prämie setzt sich aus einem individuellen und einem Gruppenanteil zusammen: Mitarbeitende profitieren nur dann voll, wenn sie selbst keine Krankheitstage aufweisen und auch ihre Abteilung geringe Fehlzeiten aufweist.

 

Doch anders als bei Duolingo ist die Konsequenz keine verärgerte grüne Eule, sondern finanzielle Diskriminierung unter den Beschäftigten, die Übertragung der Verantwortung auf individuelle Arbeitnehmer*innen und die Aushöhlung der Fürsorgepflicht.

 

Diese Prämien schaffen eine Ungleichbehandlung unter Beschäftigten und setzen insbesondere FINTA*s, gesundheitlich Eingeschränkte, ältere und/ oder schwangere Arbeitnehmer*innen unter Druck.

 

Aktivprämien bevorzugen Beschäftigte, die ohnehin gesundheitlich privilegiert sind, und benachteiligen jene, die aufgrund von chronischen Erkrankungen, Behinderungen oder anderen Einschränkungen nicht mithalten können. Arbeitnehmer*innen erscheinen dann krank zur Arbeit und setzen sich ungesunden Wettbewerben oder sogar Gruppenzwang aus, um finanziell nicht benachteiligt zu werden. Die gesundheitlichen Konsequenzen von Präsentismus vertiefen die körperlichen und finanziellen Kosten für betroffene Arbeitnehmer*innen und somit auch die Ungleichbehandlung.

 

Zudem fördern solche Modelle eine individualisierte Verantwortung für Gesundheit, anstatt strukturelle Verbesserungen der Arbeitsbedingungen voranzutreiben. Die Fürsorgepflicht der Arbeitgeber*innen wird damit umgangen. Statt individueller Anreize müssen Unternehmen in präventive Maßnahmen und verbesserte Arbeitsbedingungen investieren.

 

Wir fordern also ein umfassendes Verbot derartiger Prämienmodelle.

 

Antrag 75/I/2025 Saisonarbeiter*innen schützen!

24.04.2025

Niedrige Löhne, überteuerte Unterkünfte und prekäre Arbeitsbedingungen prägen für viele Saisonarbeiter*innen in Deutschland den Arbeitsalltag. Oft erhalten sie eine Bezahlung, die kaum zum Leben reicht, in vielen Fällen wird der Mindestlohn systematisch umgangen. Gleichzeitig sind sie gezwungen, in überteuerten und oft unzumutbaren Unterkünften zu wohnen, die ihnen von ihren Arbeitgeber*innen vermittelt werden. Ihre Arbeitsverhältnisse sind geprägt von Unsicherheit, langen Arbeitszeiten und mangelndem Schutz vor Ausbeutung. Da ihr Aufenthaltsstatus an den Arbeitsvertrag gekoppelt ist, befinden sie sich in einer besonders abhängigen Position, in der sie sich kaum gegen schlechte Bedingungen wehren können. Diese strukturellen Missstände müssen angegangen werden.

 

Der Aufenthaltsstatus von Saisonarbeiter*innen darf nicht mehr an das Arbeitsverhältnis gebunden sein, denn die Kopplung des Aufenthaltsstatus an den Arbeitsvertrag macht Saisonarbeiter*innen zu einer besonders vulnerablen Gruppe. Arbeitgeber*innen können sie damit erpressen und, auch an Gesetzen wie dem Mindestlohn vorbei, zu menschenunwürdigen Bedingungen arbeiten lassen. Daher fordern wir die Entkopplung des Aufenthaltstitel von Arbeitsverträgen. In Vergangenheit kam es immer wieder zu Berichten, dass Arbeitgeber*innen die Pässe von Arbeiter*innen eingezogen haben, so dass diese keinen Zugang zu ihren Dokumenten hatten. Dieses Vorgehen gehört verboten und sollte rechtlich bestraft werden.

 

Die Unterbringung von Saisonarbeitenden ist vielerorts katastrophal, Mindeststandards für Hygiene oder Privatsphäre werden oft missachtet. Trotz der schlechten Bedingungen werden oft regelrechte Abzockmieten verlangt, mitunter bis zu 40 Euro pro Quadratmeter. Das ist deutlich mehr als in den teuersten Stadtteilen deutscher Großstädte. Dieses Vorgehen dient der Umgehung des Mindestlohns. So kann auf dem Papier der Mindestlohn gezahlt werden, während jedoch ein großer Teil des Gehalts durch die Unterbringungskosten wieder entzogen wird. Daher fordern wir eine grundsätzliche kostenlose Bereitstellung von Unterkünften für die Saisonarbeiter*innen, wobei die Mindeststandards für Hygiene und Privatsphäre zwingend eingehalten und vom Zoll wirksam kontrolliert sowie bei Verstößen geahndet werden sollen. Mieten müssen gedeckelt werden. Die Unterkünfte müssen den grundlegenden Standards für Hygiene, Sicherheit und Privatsphäre entsprechen.

 

Nicht selten müssen Saisonarbeiter*innen an staatlich festgelegten Standards vorbei arbeiten. Sie werden dabei nicht angemeldet beschäftigt, sodass sie an Mindestlohn und Sozialversicherung vorbei arbeiten müssen. Diese ausbeuterischen Verhältnisse müssen durch Kontrollen aufgedeckt und bekämpft werden. Daher fordern wir, dass die Kontrollen durch Zoll und andere relevante Behörden besser ausfinanziert werden.

 

Saisonarbeit ist ein kapitalistisches System: Saisonarbeiter*innen werden unzumutbaren Arbeitsbedingungen ausgesetzt, während Supermärkte von ihrer Arbeit profitieren. Viele Supermärkte arbeiten mit Unternehmen zusammen, die faire Standards nicht einhalten. Zudem verursachen Supermarkt-Konzerne selbst einen hohen Preisdruck, da sie die Erzeugnisse nur zu Dumping-Preisen abnehmen. Fehlende Transparenz über die Herkunft der Produkte und die Bedingungen, unter denen sie produziert werden, begünstigt Ausbeutung. Daher fordern wir, dass Abnahmepreise gesetzlich festgelegt werden, die faire Löhne bei den Erzeugern ermöglichen. Wie bereits beschlossen, fordern wir weiterhin, dass Supermärkte mittelfristig vergesellschaftet werden, um so faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen gewährleisten zu können. Bis dahin müssen Supermärkte zur Transparenz über Arbeitsbedingungen und Einhaltung festgelegter fairer Standards verpflichtet werden und Kooperationen mit ausbeuterischen Unternehmen ausgeschlossen werden. Hierbei sollen die Möglichkeiten des aktuellen deutschen Lieferkettengesetzes genutzt werden, so dass auch Supermärkte für ihre Lieferketten und Zulieferer in die Pflicht genommen werden.

 

Saisonarbeiter*innen sehen sich Verstößen gegen ihre Rechte oft allein und mit wenig Rechtsbeistand ausgesetzt. Das macht eine Bekämpfung der systematischen Probleme schwer. Daher fordern wir die Einführung eines Verbandsklagerechts für systematische Fälle. Dies ermöglicht es Gewerkschaften und anderen Interessenvertretungen, kollektiv gegen Missstände vorzugehen und die Rechte von Saisonarbeiter*innen durchzusetzen. Zusätzlich müssen Beratungsstellen und Unterstützungsangebote für Saisonarbeiter*innen längerfristig in Bundes- und Landeshaushalten gesichert und ausgebaut werden. Diese bieten durch ihre Beratung auf Muttersprache ein niedrigschwelliges Angebot zur Aufklärung von arbeitsrechtlichen Fragen. Den Stellen muss Zugang zu Arbeitsplätzen von Saisonarbeiter*innen gewährt werden, so dass diese direkt am Arbeitsplatz erreicht werden können. Zudem sollten Gewerkschaften prüfen, ob temporäre Mitgliedschaften mit Vorbild der IG BAU rechtliche Beratung für Saisonarbeiter*innen sein kann. Gewerkschaften könnten mit Beratungsstellen eng zusammenarbeiten und Kräfte bündeln, um die Situation von Saisonarbeiter*innen zu verbessern. Vorbild kann der Streik der LKW-Fahrenden in Gräfenhausen sein.

 

Die Anwerbung von Saisonarbeiter*innen läuft meist privat ab. Diese Praxis führt zu Ausbeutung und falschen Versprechen. Daher fordern wir offizielle Ausschreibungen statt privater Anwerbung. Die Rekrutierung von Saisonarbeiter*innen soll ausschließlich über offizielle Ausschreibungen erfolgen, die von zuständigen Behörden und Gewerkschaften begleitet werden. Private Anwerbeagenturen, die unregulierte Arbeitsverhältnisse schaffen, müssen unterbunden werden. Langfristig streben wir ein Verbot von Saisonarbeit in ihrer derzeitigen Form an, solange sie strukturell ausbeuterisch ist und grundlegenden menschenrechtlichen sowie moralischen Standards widerspricht.

 

Antrag 50/I/2025 Fürsorgekonzept für die Partei entwickeln und einführen

23.04.2025

Die SPD sollte ein Fürsorgekonzept für Haupt- und Ehrenamtliche Parteistrukturen entwickeln – bzw. soweit vorhanden bereits gefasste Beschlüsse und entwickelte Konzepte endlich umsetzen – dass sowohl Macht-missbräuchliches Verhalten innerhalb der Partei in den Blick nimmt als auch bei Angriffen von außen greift. Konkret fordern wir:

 

  • die Etablierung von Beschwerdewegen,
  • die Benennung von Ansprechpartner_innen,
  • die Entwicklung von Verfahren zum Umgang mit konkreten Fällen.

 

Antrag 49/II/2024 Bildung für alle, nicht für wenige! Ein Wandel für inklusive Schulen

23.10.2024

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats, des Bundestags und der Bundesregierung, sich für  eine vollständige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einzusetzen. Sie sind aufgefordert sich für folgende Punkte einzusetzen:

 

  • Inklusion ist an allen Schulformen gleichwertig umzusetzen.
  • Um den Anspruch jedes Kindes auf Regelbeschulung zu realisieren, fordern wir den Ausbau der inklusiven Schwerpunktschulen. Sie ermöglichen eine ideale Mischung zwischen besonderer Förderung und inklusiver Beschulung.
  • Alle Förderzentren sollen schnellstmöglich zu inklusiven Schwerpunktschulen weiterentwickelt werden. Des Weiteren sollen alle Förderschwerpunkte in allen regionalen Bereichen gleichmäßig vertreten sein.
  • Die Kultusminister*Innen sollen verpflichtet werden, das inklusive Bildungsprogramm weiterzuentwickeln und für die Umsetzung Sorge zu tragen.
  • Die Struktur des Schulsystems soll so umgestaltet werden, dass sie verschiedene Bildungswege unter einem Dach vereint, ohne dabei Schüler*innen aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Bedürfnisse zu segregieren. Ziel ist es, eine flexible Lernumgebung zu schaffen, die allen Kindern gerecht wird.
  • Intensivierung der frühkindlichen Bildung und Erziehung mit einem Fokus auf Inklusion, um allen Kindern, unabhängig von ihren individuellen Entwicklungsbedingungen, einen gleichberechtigten Start in die Bildungslaufbahn zu ermöglichen.
  • Für die Umsetzung der Inklusion an Regelschulen fordern wir durch den systematischen Ausbau multiprofessioneller Teams (mit Schwerpunkt auf u.a. pädagogische Unterrichtshilfen, Gesundheitsfachkräfte, Sozialpädagog*innen, Psycholog*innen, Erzieher*innen, Betreuer*innen), die Senkung der Klassenfrequenzen an inklusiven Schwerpunktschulen und auch die Stärkung der temporären Kleinklassen.
  • Entwicklung und Implementierung eines Curriculums, das auf alle Schüler*Innen ausgerichtet ist und dadurch auf die Diversität der Lernenden eingehen kann.
  • Eine unabhängige Untersuchung und Evaluierung des aktuellen Bildungssystems, um Schwachstellen und Diskrepanzen zwischen den Idealen der UN-BRK und der tatsächlichen Umsetzung in Deutschland aufzudecken.
  • Einrichtung einer ständigen Kommission, die sich aus Bildungsfachleuten, Vertreter*innen von Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und weiteren Fachkräften zusammensetzt. Diese Kommission soll fortlaufend Empfehlungen zur Weiterentwicklung des inklusiven Bildungssystems geben.
  • Es soll zusätzliche finanzielle Mittel bereitstellen, um die Umsetzung inklusiver Bildungsprogramme zu unterstützen. Dafür soll es einen „Pakt der Inklusion” zwischen Bund und Ländern unter Federführung des Erstgenannten geben.
  • Anpassung der Schulgebäude und Einrichtungen, um vollständige Barrierefreiheit und eine lernfördernde Umgebung für alle Schüler*innen zu gewährleisten. Dabei sollte der Denkmalschutz nicht den erforderlichen Baumaßnahmen im Weg stehen oder sie unnötig verteuern.
  • In der Ausbildung von Lehrer*innen und pädagogischem Personal sollen diese in inklusiver Pädagogik gebildet werden, um die Inklusion von Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu erleichtern.
  • Erstellung eines detaillierten Aktionsplans, der Zeitrahmen, Zuständigkeiten und notwendige Ressourcen für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen festlegt.

 

Antrag 25/II/2024 Gesetzlichen Kündigungsschutz bereits nach drei statt sechs Monaten beginnen lassen

23.10.2024

Die Probezeit hat ihren Sinn in einem gegenseitigen Austesten der Passung in einem neuen Arbeitsverhältnis. Zu oft wird der fehlende Kündigungsschutz jedoch missbraucht, um betriebliche Kündigungen mit dem Mittel der Probezeitkündigung, für die Arbeitnehmer*innen meist überraschend, mit der nur zweiwöchigen Kündigungsfrist durchzuführen. Für die Betroffenen, die in dieser Zeit ohnehin unter Stress stehen, bedeutet das den Wegfall des Arbeitsplatzes, für den eventuell sogar ein Umzug durchgeführt wurde. Zwei Wochen sind in der Regel keine ausreichende Zeit, um sich einen neuen Job zu suchen und schafft Verunsicherung. Eine beliebter werdende Praxis ist zudem, in den Arbeitsvertrag eine dreimonatige Probezeit zu schreiben und Arbeitnehmer*innen in einer falschen Sicherheit wiegen zu lassen, da der gesetzliche Kündigungsschutz, ungeachtet der vertraglich vereinbarten Probezeit, erst nach dem sechsten Monat der Tätigkeit eintritt.

Daher fordern wir:

  • den gesetzlichen Kündigungsschutz laut §1 Abs.1 Kündigungsschutzgesetz bereits nach drei Monaten wirksam werden zu lassen