Archive

Antrag 06/II/2025 Aufarbeitung der Rolle der SPD in der deutschen Kolonialgeschichte

9.10.2025

Um eine Auseinandersetzung mit der Rolle der SPD zur deutschen Kolonialgeschichte während des Kaiserreichs und darüber hinaus zu ermöglichen, soll eine unabhängige Expert*innen- und Historiker*innenkommission gebildet werden.

 

Die Kommission soll für den kommenden ordentlichen Bundesparteitag ein Bericht zu möglichen Verstrickungen vorlegen und an die Gliederungen verschickt wird. Zugleich sollen die Ergebnisse transparent der Basis und der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

 

Bei einer möglichen Mitverantwortung der SPD soll die Geschichte exakt aufgearbeitet, dokumentiert und um Entschuldigung bei den Opfern der deutschen Kolonialpolitik gebeten werden.

Antrag 77/II/2025 Teure Schuldenfalle stoppen – Dispozinsen gesetzlich begrenzen

9.10.2025

Die SPD setzt sich für eine wirksame gesetzliche Begrenzung von Dispositions- und Überziehungszinsen ein.

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung, der Bundestagsfraktion sowie in den entsprechenden Gremien werden erbeten, folgende Regelung umzusetzen:

  1. Dispositions- und Überziehungszinsen sind allgemein und einheitlich auf maximal 2 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB gesetzlich zu begrenzen.
  2. Kreditinstitute sind verpflichtet, Kund:innen bei dauerhafter Inanspruchnahme von Dispokrediten auf günstigere Alternativen hinzuweisen und entsprechende Umschuldungen aktiv anzubieten.
  3. Automatisierte Kündigungen von Dispokrediten ohne individuelle Prüfung und Beratung sind unzulässig.  

Antrag 80/II/2025 Man kann auch zu viel Lohn zahlen – Gesundheitssystem durch Umverteilung entlasten

9.10.2025

Wir fordern:

  • Die Erweiterung des Sozialgesetzbuch V (SGB V) um die Tariftreue von Krankenhäusern, sodass Abrechnung mit gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) nur möglich ist, wenn alle Angestellten des Hauses nach Tarif vergütet wird.
  • Die Gründung eines Gremiums aus GKV, Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gewerkschaften, Länder und dem Bund per Gesetz zur Ermittlung von Tariflöhnen für Krankenhäuser auf Landesebene.
  • Die Ergänzung des Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) bzw. Krankenhausentgeltgesetz (KHEntG) um die Kompetenzerweiterung des Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) die festgelegten Tariflöhne in die DRG- und Vorhaltepauschalen einzupreisen, um Löhne angemessen abzudecken.
  • Die Anpassung des KHEntG, im Sinne der Tariftreue, dass GKV-Abrechnungen nur möglich sind, wenn alle Leistungserbringenden Angestellten der Leistungsgruppe / Fachabteilung nach dem Tarif vergütet werden, unter Ausschluss von außertariflichen Vergütungen.
  • Pflegende, welche über das Pflegebudget finanziert werden, sind von der Refinanzierungssystematik anderer Berufsgruppen ausgenommen und werden wie zuvor refinanziert, sollen aber auch tariflich, einheitlich eingeordnet und verbindlich vergütet werden.
  • Die Einführung eines Transparenzregisters, in welchem die Löhne von Chefärzt*innen und Geschäftsführung aufgeführt werden müssen.
  • Die Ergänzung des KHG bzw. KHEntG um das ausdrückliche Verbot der Querfinanzierung außertariflicher Zulagen für Krankenhaus-Personal auf Basis der Erlöse aus GKV-Leistungen.
  • Die Kompetenzerweiterung und Beauftragung der Medizinischen Dienste der Länder (MD) das Verbot der Querfinanzierung auf Basis von Stichprobenkontrollen oder Auffälligkeiten bei Lohnquoten zu Kontrollieren.

 

Antrag 234/I/2025 Vermögensabschöpfung bei Jugendlichen vermeiden

27.04.2025

Strafgerichte sollen die Möglichkeit haben, von vermögensabschöpfende Maßnahmen nach §§ 73 ff StGB ganz oder teilweise abzusehen, insbesondere gegenüber denjenigen, die dem Jugendstrafrecht unterliegen, wie dies der Abschlussbericht der Bund- Länder-Arbeitsgruppe in ihrem Bericht zur Optimierung des Rechts zur Vermögensabschöpfung vom März 2024 auf Seite 499 vorsieht. Auch ein teilweiser Ausschluss der Vollstreckung sollte entsprechend den Vorschlägen der Arbeitsgruppe möglich sein. Die Besonderheiten des Jugendstrafrechts (Erziehung statt Strafe, Resozialisierung, keine Perspektivlosigkeit) müssen Berücksichtigung finden können, insbesondere soweit dies nach dem Tatbeitrag, den Folgen für Opfer von Straftaten, sowie nach Schwere der Tat unter Verhältnismäßig keitsgesichtspunkten geboten ist.

Antrag 342/I/2025 Mehr Regieren und Opponieren als Wahlkämpfen: Die Legislaturperiode des Deutschen Bundestags endlich anpassen

24.04.2025

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im deutschen Bundestag werden aufgefordert, endlich die schon lange in verschiedenen Beschlusslagen geforderte Verlängerung der Legislaturperiode des Deutschen Bundestags von vier auf fünf Jahre durchzuführen.