Antrag 141/II/2014 Zur Weiterentwicklung des staatlichen Rentensystems

Status:
Erledigt

Ziel einer sozialdemokratischen Politik ist es die Generationengerechtigkeit zu fördern.

Niedrige Renten fördern die Altersarmut. Deshalb ist nötig das Rentenniveau für die folgenden Generationen deutlich über der Höhe der Grundsicherung zu halten.

 

Es muss sichergestellt werden, dass man durch die lebenslange Zahlung von Beiträgen eine Rente erhält, mit Hilfe derer man selbstbestimmt, also ohne von Staatlichen Ergänzungsleistungen abhängig zu sein, leben kann.

 

Dieses ist zurzeit nur dadurch möglich, dass das allgemeine Rentenniveau der höheren und mittleren Renten von Jahr zu Jahr sinkt. Menschen mit hohem Einkommen zahlen hohe Beiträge ohne die Aussicht eine Rente zu erhalten, die deutlich über der Grundsicherung liegt.

Hierdurch wird die Staatliche Rente für »Besserverdienende« immer unattraktiver. Immer mehr hohe Beitragszahler versuchen das staatliche System zu verlassen. Freiwillige Mitgliedschaften sind in der Zwischenzeit die Ausnahme.

 

Diese Entwicklung muss gestoppt werden. Gesetzlicher Zwang hilft hier nicht, weil das Rentensystem emotional hierdurch immer mehr als »Versager-System« dar steht.

Das Rentensystem muss so umgestaltet werden, dass es für freiwillige Beitragszahler (wieder) attraktiv wird. Hierdurch erhöhte sich das Beitragsvolumen und dadurch ständen mehr Gelder zur Verfügung niedrige Renten quer zu subventionieren. Eine Absenkung des Rentenniveaus kann hierdurch vermieden werden.

 

Um die Attraktivität des Rentensystems zu garantieren muss die Rentenversicherung eine Kaufkraftrendite einführen. Eine Kaufkraftrendite ist im Gegensatz zur Kapitalrendite eine Rendite die statt einer Vermehrung des Geldes eine Vermehrung der Kaufkraft garantiert. Also eine Kapitalrendite mit 100% Inflationsausgleich.

Eine solche Garantie kann nur ein Staatliches Rentensystem abgeben, welches nach dem Umlageverfahren finanziert wird. Hierdurch erhält das Staatliche Rentensystem ein Alleinstellungsmerkmal, welches keine private Rentenversicherung seriös garantieren kann.

Diese Garantie (Kaufkraftrendite) kann sogar bei einem Totalverlust sämtlicher Kapitalvermögen (z.B. Währungsreform) aufrecht erhalten werden.

Sollte die Attraktivität so gesteigert werden, dass sind in der Rentenversicherungskasse Überschüsse anhäufen, so sind diese zum Abbau der Staatsschulden zu verwenden. Ein entschuldeter Staat ist dann später, in Zeiten in den die Beitragseinnahmen nicht ausreichen, in der Lage den Zuschuss zur Rentenversicherung zu erhöhen.

Weiterhin ist anzustreben, dass alle Einkunftsarten (Kapitalerträge, Vermietung, Beamtenbesoldung, …) zur Ermittlung der Beitragshöhe zur Rentenversicherung herangezogen werden sollen.

 

Die SPD Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, die Staatliche Rentenversicherung entsprechend zu reformieren.

Die SPD Abgeordneten des Berliner Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, ggf. gemeinsam mit anderen Bundesländern, durch Gesetzes-Initiativen und andere probate Mittel diesen Reformansatz aktiv zu fördern.

Empfehlung der Antragskommission:
(Konsens)