Antrag 146/II/2014 Zur Sicherstellung von Steuerzahlungen ausländischer Unternehmen in Deutschland

Die Fraktion der SPD im Bundestag wird aufgefordert, eine Gesetzesinitiative zu ergreifen mit dem Ziel, sicherzustellen, dass Unternehmen, die sowohl in Deutschland als auch im Ausland tätig sind, einen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit in Deutschland entsprechenden Anteil an Steuern auch in Deutschland zahlen müssen.

 

Die Möglichkeiten internationaler Konzerne, mit Hilfe von Gewinnabführungsverträgen gem. § 291 AktGes. Geschäftserträge in Länder zu verschieben, in denen die Ertragssteuern deutlich niedriger sind als in Deutschland, sollten durch Gesetzesänderung soweit eingeschränkt werden, dass eine der Geschäftstätigkeit entsprechende Verteilung der Steuerzahlungen des Konzerns in den beteiligten Ländern gewährleistet ist.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
  Stellungnahme der Landesgruppe Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich für die Umsetzung aller 15 Punkte des OECD/G20-Programms gegen Steuervermeidung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting [BEPS]) ein. Hierzu hat die Europäische Kommission am 28.01.2016 einen Richtlinien-Vorschlag zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken vorgestellt. Nach der Verabschiedung der Richtlinie wird die SPD-Bundestagsfraktion sich für eine schnellstmögliche Umsetzung in deutsches Recht einsetzen.