Antrag 136/II/2022 Zigarettenkonzerne raus aus den Parlamenten und raus aus der SPD - gegen politische Einflussnahme und Werbung der Tabakindustrie!

Status:
Annahme
  • Die SPD bekennt sich uneingeschränkt zu den Verpflichtungen der von Deutschland im Jahr 2004 ratifizierten WHO-Tabakrahmenkonvention (FCTC) und setzt sich für deren schnelle sowie konsequente Umsetzung ein. Dies betrifft in besonderem Maße Artikel 8 (Schutz vor Passivrauchen), Artikel 13 (Tabakwerbung) und Artikel 5.3, der den strengen Schutz des Gesetzgebungsprozesses vor politischer Einflussnahme durch die Tabakindustrie zum Gegenstand hat.
  • Mit Bezug auf Artikel 5.3 FCTC erarbeitet die SPD einen politischen Verhaltenskodex zum Umgang mit der Tabakindustrie (fortan definiert als: Herstellerunternehmen von Tabakprodukten und verwandten Erzeugnissen, einschließlich der Herstellerunternehmen von Zigarettenmaschinen und Aufstellerunternehmen von Zigarettenautomaten). Für einen solchen Verhaltenskodex setzt sich die SPD auch jenseits der eigenen Parteigrenzen (also in Bezug auf Regierungsmitglieder, Staatsbedienstete und Mitglieder des Bundestages und der Landesparlamente) ein.
  • Die SPD verpflichtet sich, keine Gelder der Tabakindustrie anzunehmen. Diese Selbstverpflichtung umfasst jede Ebene der Partei bzw. parteinaher Organisationen und jede Form von Geldflüssen und anderweiten Dienst- und Sachleistungen (Spenden, Sponsoring, etc.).

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
Beschluss des BPT 2023:

Überweisung an SPD-Parteivorstand
Überweisungs-PDF: