Antrag 71/I/2026 Zeitgemäße Rahmenbedingungen für Integrations- und Berufssprachkurse schaffen  

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Deutschen Bundestags sollen sich dafür einsetzen, die bestehenden Vorgaben für Integrations- und Berufssprachkurse umfassend zu überprüfen und zeitgemäß weiterzuentwickeln.

 

Insbesondere sollen die bundesrechtlichen Regelungen sowie die Verwaltungsvorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dahingehend angepasst werden, dass sie eine qualitativ hochwertige Sprachförderung ermöglichen, ohne Träger, Lehrkräfte und Teilnehmende durch starre und praxisferne Anforderungen unnötig zu belasten.

 

Dabei sollen die folgenden konkreten Änderungen verfolgt werden:

  1. Flexibilisierung der Raumvorgaben – starre Vorgaben zu Raumgrößen, Mindestteilnehmendenzahlen und zur Anzahl zusätzlicher Nebenräume (z. B. Sozial-, Pausen- oder Selbststudienräume) sollen überprüft und durch flexible, bedarfsorientierte Kriterien ersetzt werden.
  1. Überarbeitung der Anforderungen an Alphabetisierungskurse – Empfehlungen wie die Einrichtung spezieller „Alpha-Räume“ dürfen nicht faktisch zu verpflichtenden Voraussetzungen für die Kurszulassung werden. Stattdessen sollen unterschiedliche pädagogische Konzepte und räumliche Lösungen anerkannt werden, sofern die Qualität des Unterrichts gewährleistet ist.
  1. Stärkere Anerkennung moderner Unterrichtsformen – digitale, hybride und innovative Lehr- und Lernformate sollen verbindlich in den Vorgaben berücksichtigt werden. Die Ausstattungsvorgaben müssen zeitgemäße digitale Infrastruktur statt ausschließlich klassischer Präsenzräume in den Mittelpunkt stellen.
  1. Berücksichtigung regionaler Unterschiede -die besonderen Herausforderungen ländlicher Räume sowie innerstädtischer Ballungsgebiete sollen bei der Ausgestaltung der Vorgaben stärker berücksichtigt werden, um ein flächendeckendes Kursangebot sicherzustellen.
  2. Verbesserung der Planungs- und Rechtssicherheit für Träger – Verwaltungsvorgaben des BAMF sollen transparenter, verbindlicher und nachvollziehbarer gestaltet werden. Änderungen müssen frühzeitig angekündigt werden, um kurzfristige Zulassungsrisiken für Träger zu vermeiden.
  3. Die Anpassung der bestehenden Vorgaben ( IntV und DeuFöV sowie daraus abgeleitete Merkblatt zur Trägerzulassung, Merkblatt zu Kursorten, Qualitätskriterien für Integrationskurse, Handreichungen für Alphabetisierungskurse) soll in einem Dialog mit Trägern, Lehrkräften, Kommunen und Teilnehmenden erfolgen.