Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats mögen sich dafür einsetzen, alle Ampelüberwege, die auf direktem Weg zwischen zwei Gebäuden derselben Universität oder derselben Schule, gleich welcher Schulart, liegen, durch Fußgängerüberwege mit Zebrastreifen zu ersetzen, sofern die Gebäude nicht weiter als 200 Meter voneinander entfernt sind und sofern dies mit den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) vereinbar ist.
LPT I-2020 – Überweisen an FA XI – Mobilität
Stellungnahme FA XI-Mobilität: Ablehnung des Antrags
Begründung
Fußgängerampeln werden in der Regel an Hauptverkehrsstraßen angeordnet. Zebrastreifen dagegen im nachgeordneten Netz. Daraus ergibt sich, dass eine Einzelfallbetrachtung notwendig und keine generelle Lösung möglich ist. Und das unter Berücksichtigung der Bundesvorgaben (R – FGÜ 2001), die die Erkenntnisse der Unfallforschung berücksichtigt.
Beispiel: An der Straße des 17 Juni, zwischen den TU-Instituten und dem Hauptgebäude, wäre es für die Fußgänger*innen gefährlich, wenn man die LSA–Anlage durch einen Zebrastreifen ersetzen würde.
Für das nachgeordnete Netz sind die Bezirke zuständig, nicht der Senat.