Antrag 144/I/2020 Yas Tutuyoruz, Em Xemgîn – Konsequenzen aus den rassistischen Morden von Hanau ziehen!

Status:
Annahme

Die Morde von Hanau lassen uns auch mehrere Wochen nach dem Tattag schockiert zurück. Wir trauern und nehmen Anteil an dem Schicksal der betroffenen Familien und Communitys. Politisch sind wir es den Opfern schuldig, alles dafür zu tun, weitere rechtsterroristische Gewaltakte zu verhindern. Es kann nicht sein, dass der deutsche Staat immer und immer wieder darin versagt, Bürger*innen vor rassistischen Angriffen zu schützen. Aus dem Versagen der staatlichen Sicherheits- und Ordnungsbehörden müssen Konsequenzen folgen. Es ist für uns weder nachvollziehbar, dass ein behördenbekannter Anhänger eines zutiefst rassistischen und verschwörungsideologischen Weltbildes legal im Besitz von Schusswaffen sein darf und zudem relativ kurz vor der Tat einer ergebnislosen Routineüberprüfung unterzogen wird, noch ist es entschuldbar, dass auch 10 Jahre nach dem NSU die Gefahr durch rechten Terror von den Behörden weiterhin unterschätzt wird und nicht genug Ressourcen in seine Bekämpfung fließen.

 

Zusätzlich zur rassistisch motivierten rechten Waffengewalt stellt aber auch die Stigmatisierung der Politik, Medienberichterstattung und Polizei eine Gefahr für Migrant*innen in Deutschland. Schischa-Bars dienen für migrantisch bzw. muslimisch gelesene Menschen auch deshalb oft als Aufenthaltsort, weil ihnen an anderen Orten der Zutritt verweigert wird. Gleichzeitig haben Medien und politische Verantwortliche in der Vergangenheit mit ihrer Berichterstattung bzw. mit öffentlichen Aussagen dazu beigetragen, Shisha-Bars als kriminalitätsbelastete Orte zu stigmatisieren. Diese Stigmatisierung setzt sich in den oftmals mindestens fragwürdigen polizei- und ordnungsrechtlichen Maßnahmen gegen die Betreiber*innen fort. Dahinter verbirgt sich oftmals ein Generalverdacht, der sich gegen Menschen mit Migrationsgeschichte oder Migrant*innen richtet. Dahinter verbirgt sich im Kern Rassismus und diesem stellen wir uns entschieden entgegen.

 

Wir fordern deshalb

  • eine Verschärfung des Waffenrechts in der Gestalt, dass Schusswaffen, die für das Töten oder Verletzen von Menschen hergestellt werden, nicht länger legal als Sportwaffen besessen, benutzt oder vertrieben werden dürfen,
  • die Verpflichtung sämtlicher Bundes- und Landesbehörden dazu, relevante Erkenntnisse über Sportschütz*innen unverzüglich an die für die Ausstellung der Waffenbesitzkarte zuständigen Behörden zu melden,
  • eine verstärkte Sensibilisierung von Behördenmitarbeiter*innen im Umgang mit Bürger*innen, welche Verschwörungsideologien und Anzeichen eines rassistischen Weltbildes äußern,
  • die Kontrollmaßnahmen gegenüber Inhaber*innen einer Waffenbesitzkarte kritisch zu evaluieren und zu intensivieren,
  • bei den Staatsanwaltschaften Abteilungen für die Verfolgung von rechtsterroristisch bzw. rechts motivierten Straftaten einzurichten und sie finanziell und personell mit adäquaten Mitteln auszustatten,
  • bei der Polizei und bei Ordnungsbehörden verpflichtende Schulungen zu interkultureller Kompetenz anzubieten,
  • die polizei- und ordnungsbehördliche Praxis gegenüber Sisha-Bars kritisch auf ihre Verhältnismäßigkeit zu überprüfen.
  • eine Evaluation der psychischen Gesundheit als verpflichtendes Kriterium der turnusmäßigen Kontrolle von Waffenbesitzkarten hinzuzufügen
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die Morde von Hanau lassen uns auch mehrere Wochen nach dem Tattag schockiert zurück. Wir trauern und nehmen Anteil an dem Schicksal der betroffenen Familien und Communitys. Politisch sind wir es den Opfern schuldig, alles dafür zu tun, weitere rechtsterroristische Gewaltakte zu verhindern. Es kann nicht sein, dass der deutsche Staat immer und immer wieder darin versagt, Bürger*innen vor rassistischen Angriffen zu schützen. Aus dem Versagen der staatlichen Sicherheits- und Ordnungsbehörden müssen Konsequenzen folgen. Es ist für uns weder nachvollziehbar, dass ein behördenbekannter Anhänger eines zutiefst rassistischen und verschwörungsideologischen Weltbildes legal im Besitz von Schusswaffen sein darf und zudem relativ kurz vor der Tat einer ergebnislosen Routineüberprüfung unterzogen wird, noch ist es entschuldbar, dass auch 10 Jahre nach dem NSU die Gefahr durch rechten Terror von den Behörden weiterhin unterschätzt wird und nicht genug Ressourcen in seine Bekämpfung fließen.

 

Zusätzlich zur rassistisch motivierten rechten Waffengewalt stellt aber auch die Stigmatisierung der Politik, Medienberichterstattung und Polizei eine Gefahr für Migrant*innen in Deutschland. Schischa-Bars dienen für migrantisch bzw. muslimisch gelesene Menschen auch deshalb oft als Aufenthaltsort, weil ihnen an anderen Orten der Zutritt verweigert wird. Gleichzeitig haben Medien und politische Verantwortliche in der Vergangenheit mit ihrer Berichterstattung bzw. mit öffentlichen Aussagen dazu beigetragen, Shisha-Bars als kriminalitätsbelastete Orte zu stigmatisieren. Diese Stigmatisierung setzt sich in den oftmals mindestens fragwürdigen polizei- und ordnungsrechtlichen Maßnahmen gegen die Betreiber*innen fort. Dahinter verbirgt sich oftmals ein Generalverdacht, der sich gegen Menschen mit Migrationsgeschichte oder Migrant*innen richtet. Dahinter verbirgt sich im Kern Rassismus und diesem stellen wir uns entschieden entgegen.

 

Wir fordern deshalb

  • eine Verschärfung des Waffenrechts in der Gestalt, dass Schusswaffen, die für das Töten oder Verletzen von Menschen hergestellt werden, nicht länger legal als Sportwaffen besessen, benutzt oder vertrieben werden dürfen,
  • die Verpflichtung sämtlicher Bundes- und Landesbehörden dazu, relevante Erkenntnisse über Sportschütz*innen unverzüglich an die für die Ausstellung der Waffenbesitzkarte zuständigen Behörden zu melden,
  • eine verstärkte Sensibilisierung von Behördenmitarbeiter*innen im Umgang mit Bürger*innen, welche Verschwörungsideologien und Anzeichen eines rassistischen Weltbildes äußern,
  • die Kontrollmaßnahmen gegenüber Inhaber*innen einer Waffenbesitzkarte kritisch zu evaluieren und zu intensivieren,
  • bei den Staatsanwaltschaften Abteilungen für die Verfolgung von rechtsterroristisch bzw. rechts motivierten Straftaten einzurichten und sie finanziell und personell mit adäquaten Mitteln auszustatten,
  • bei der Polizei und bei Ordnungsbehörden verpflichtende Schulungen zu interkultureller Kompetenz anzubieten,
  • die polizei- und ordnungsbehördliche Praxis gegenüber Sisha-Bars kritisch auf ihre Verhältnismäßigkeit zu überprüfen.
  • eine Evaluation der psychischen Gesundheit als verpflichtendes Kriterium der turnusmäßigen Kontrolle von Waffenbesitzkarten hinzuzufügen
Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Beschluss des BPT 2021: überwiesen an SPD-Bundestagsfraktion
Überweisungs-PDF: