Antrag 48/I/2018 Wohnungsaufsicht

Status:
Erledigt

Der Senat wird aufgefordert, die bezirkliche Wohnungsaufsicht personell, finanziell und operativ so auszustatten, dass sie in der Lage ist, unverzüglich die Beseitigung angezeigter Mängel, die die Nutzung von Wohnraum einschließlich der Versorgungseinrichtungen wesentlich einschränken, durchzusetzen. Insbesondere soll die Wohnungsaufsicht durch einen Fonds bei dem Senator für Finanzen in die Lage versetzt werden, wesentliche Mängel nach erfolgloser kurzer Fristsetzung durch Ersatzvornahme zu beseitigen und die Kosten dafür beizutreiben und in das Grundbuch zu vollstrecken.

 

Soweit die gegenwärtige gesetzliche Grundlage dazu nicht ausreicht, wird der Senat aufgefordert, in Abstimmung mit dem Deutschen Städtetag, eine gesetzlich Grundlage im Bundesrat einzubringen.

 

In diesem Zusammenhang wird der Senat weiterhin aufgefordert, die Bestimmungen zur Energieeinsparung und Wärmedämmung von Wohnungen und Häusern,

  • die sich zu einem Konjunkturprogramm für die Bauwirtschaft entwickelt haben,
  • bauphysikalisch nachteilig sind,
  • als Entmietungsstrategien und Mietsteigerungsmechanismen genutzt werden, ohne durch entspr. Verbrauchssenkungen kompensiert zu werden,

gesetzgeberisch zu überarbeiten.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 47/I/2018 (Konsens)