Antrag 226/II/2019 Wohnberechtigungsschein für Alle – Auch für geduldete Geflüchtete

Status:
Annahme

Anders als in vielen anderen Bundesländern werden in Berlin Asylsuchende und im Grundsatz auch Geduldete vom WBS ausgeschlossen. Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis erhalten den WBS in Berlin nur, wenn ihr aktueller Aufenthaltstitel eine Restlaufzeit von mindestens elf Monaten aufweist – unabhängig von dessen im Regelfall zu erwartenden Verlängerung. Angesichts der
Tatsache, dass für etwa ein Viertel der 1,6 Mio. Mietwohnungen in Berlin der WBS die wichtigste Zugangsvoraussetzung ist, ist der Ausschluss zahlreicher in Sammel- und Obdachlosenunterkünften untergebrachter Geflüchteter vom WBS ein entscheidendes Hindernis bei der Anmietung einer Wohnung.

 

Daher fordern wir:

  1. Im öffentlichen Interesse sind Geflüchtete stets vorrangig in regulären Mietwohnungen statt in Sammelunterkünften unterzubringen. Der Zugang wohnungsuchender Geflüchteter zu landeseigenen und zu Sozialwohnungen ist in gleicher Weise wie für wohnungsuchende Deutsche zu ermöglichen.
  2. Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis, Fiktionsbescheinigung oder Visum zum Familiennachzug erhalten bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen (Einkommen usw.) unabhängig von der Restlaufzeit ihres aktuellen Aufenthaltstitels stets den
  3. Ausländer erhalten den WBS unabhängig vom jeweiligen Aufenthaltsdokument (z.B. mit einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung), wenn sie sich bereits seit mindestens 12 Monaten tatsächlich in Deutschland aufhalten, oder wenn bei einer kürzeren Aufenthaltsdauer absehbar ist, dass dies künftig der Fall sein wird.
  4. Werden Sozialleistungen für eine Bedarfsgemeinschaft bezogen, ist der WBS für die gesamte sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft zu erteilen, wenn ein Mitglied die oben genannten Voraussetzungen erfüllt.
  5. Eine dauerhafte Segregation Geflüchteter in Sammelunterkünften wird mittelfristig zu sozialen Problemen in der Stadt führen, die es zu verhindern gilt.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Anders als in vielen anderen Bundesländern werden in Berlin Asylsuchende und im Grundsatz auch Geduldete vom WBS ausgeschlossen. Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis erhalten den WBS in Berlin nur, wenn ihr aktueller Aufenthaltstitel eine Restlaufzeit von mindestens elf Monaten aufweist – unabhängig von dessen im Regelfall zu erwartenden Verlängerung. Angesichts der
Tatsache, dass für etwa ein Viertel der 1,6 Mio. Mietwohnungen in Berlin der WBS die wichtigste Zugangsvoraussetzung ist, ist der Ausschluss zahlreicher in Sammel- und Obdachlosenunterkünften untergebrachter Geflüchteter vom WBS ein entscheidendes Hindernis bei der Anmietung einer Wohnung.

 

Daher fordern wir:

  1. Im öffentlichen Interesse sind Geflüchtete stets vorrangig in regulären Mietwohnungen statt in Sammelunterkünften unterzubringen. Der Zugang wohnungsuchender Geflüchteter zu landeseigenen und zu Sozialwohnungen ist in gleicher Weise wie für wohnungsuchende Deutsche zu ermöglichen.
  2. Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis, Fiktionsbescheinigung oder Visum zum Familiennachzug erhalten bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen (Einkommen usw.) unabhängig von der Restlaufzeit ihres aktuellen Aufenthaltstitels stets den
  3. Ausländer erhalten den WBS unabhängig vom jeweiligen Aufenthaltsdokument (z.B. mit einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung), wenn sie sich bereits seit mindestens 12 Monaten tatsächlich in Deutschland aufhalten, oder wenn bei einer kürzeren Aufenthaltsdauer absehbar ist, dass dies künftig der Fall sein wird.
  4. Werden Sozialleistungen für eine Bedarfsgemeinschaft bezogen, ist der WBS für die gesamte sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft zu erteilen, wenn ein Mitglied die oben genannten Voraussetzungen erfüllt.
  5. Eine dauerhafte Segregation Geflüchteter in Sammelunterkünften wird mittelfristig zu sozialen Problemen in der Stadt führen, die es zu verhindern gilt.

 

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: