Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion und ihre Mitglieder auf, dass im SGB II ein Passus eingeführt wird, der die Benachteiligungen von Menschen mit Migrationshintergrund ausschließt.
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der Landesgruppe
Als ein zentrales arbeitsmarktpolitisches Instrument der Bundesregierung hat sich in den letzten Jahren das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales initiierte und inzwischen gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und der Bundesagentur für Arbeit durchgeführte Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung (IQ)" (nachfolgend Förderprogramm IQ) etabliert. Eine wichtige Aufgabe ist die Unterstützung der für die Integration in den Arbeitsmarkt zuständigen Regelinstitutionen, insbesondere die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter, bei ihrer Aufgaben-wahrnehmung – beispielsweise durch Schulungsangebote zur Stärkung der interkulturellen Kompetenz der Beratungsfachkräfte. Bis Ende dieses Jahres werden voraussichtlich rund 4.000 Fachkräfte der Jobcenter sowie in den Folgejahren (aus heutiger Sicht bis 2018) jeweils rund 5.000 Beschäftigte zum Umgang mit Asylsuchenden und Flüchtlingen geschult. An der Umsetzung der Schulungen sind das Förderprogramm IQ und das Programm "ESF-Integrationsrichtlinie Bund“, Handlungsschwerpunkt Integration von Asylbewerber/innen und Flüchtlingen (IvAF) maßgeblich beteiligt. IQ Trainerinnen und Trainer werden die Mitarbeitenden der BA bundesweit im Modul Interkulturelle Sensibilisierung schulen.
Das "Programm zur berufsbezogenen Sprachförderung für Personen mit Migrationshintergrund im Bereich des Bundes (ESF-BAMF-Programm)"unterstützt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds mitfinanziert die Verbesserung der berufsbezogenen Deutsch-Kenntnisse. Damit sollen die Chancen von Menschen mit Migrationshintergrund auf Integration in den ersten Arbeitsmarkt erhöht werden. Deutschunterricht wird im Rahmen dieses Programms mit Elementen der beruflichen Weiterbildung verknüpft. Das Angebot richtet sich primär an Leistungsberechtigte nach dem SGB II und SGB III.
In der Förderperiode 2014 bis 2020 wird im Rahmen der ESF-Integrationsrichtlinie Bund seit dem 1. Juli 2015 der Handlungsschwerpunkt „Integration von Asylbewerberinnen, Asylbewerbern und Flüchtlingen (IvAF)“ umgesetzt. Ziel von IvAF ist es, Asylbewerberinnen, Asylbewerber, Geduldete und Flüchtlinge mit humanitärem Aufenthaltstitel bei der Integration in Arbeit oder Ausbildung oder bei der Erlangung des Abschlusses einer Schulausbildung zu unterstützen. Die Maßnahmen sind sehr vielfältig und umfassen auf Ebene der Teilnehmenden u. a. Beratung, Qualifizierung, Coaching, Vermittlung und Betriebsakquise. Die Angebote der Träger der Grundsicherung werden durch diese zusätzlichen Angebote verstärkt. Auf der strukturellen Ebene werden bundesweit einheitliche Schulungen insbesondere für Jobcenter, Agenturen für Arbeit und zugelassener kommunaler Träger (zkT) zur aufenthalts- und arbeitsrechtlichen Situation von Flüchtlingen durchgeführt, um den Zugang zu Arbeit und Ausbildung strukturell zu verbessern. Die Umsetzung von IvAF erfolgt in allen Bundesländern. Insgesamt werden 29 sogenannte Kooperationsverbünde unter aktiver Beteiligung von Betrieben oder Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung sowie von Jobcentern oder Agenturen für Arbeit gefördert.