Antrag 62/I/2023 Wir brauchen unsere Stadtteilmütter!

Status:
Annahme mit Änderungen

Das Landesprogramm der Stadtteilmütter soll auch weiterhin über die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ge­fördert werden. Das Landesprogramm soll verstetigt werden. Hierfür sind bereits im Doppelhaushalt 2024/2025 die nötigen finanziellen Mittel zu sichern.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Wir fordern die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus auf, sich dafür einzusetzen, dass das Landesprogramm der Stadtteilmütter auch weiterhin über die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ge­fördert werden soll . Das Landesprogramm soll verstetigt werden.

Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

Wir fordern die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus auf, sich dafür einzusetzen, dass das Landesprogramm der Stadtteilmütter auch weiterhin über die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ge­fördert werden soll . Das Landesprogramm soll verstetigt werden.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):

Stellungnahme AH-Fraktion 2024:

Die SPD-Fraktion hat die Verstetigung und Ausweitung der Mittel für Stadtteilmütter im Einzelplan 10 unterstützt und vorangetrieben. Das Landesprogramm Stadtteilmütter wurde darüber hinaus hinsichtlich von Aspekten der Jugendgewaltprävention ausgebaut.
Überweisungs-PDF: