Die SPD Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert, die Berliner Bauordnung so zu ändern, dass sehr kleine Windkraftanlagen ohne Ausnahme in die Liste der verfahrensfreien Bauvorhaben mit aufgenommen werden:
§ 61 BauO Bln
(1) Verfahrensfrei sind
….
- folgende Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien:
- c) Windenergieanlagen bis zu 10 Meter Höhe gemessen von der Geländeoberfläche bis zum höchsten Punkt der vom Rotor bestrichenen Fläche und einem Rotordurch- messer bis zu drei Metern außer in reinen Wohngebieten;
Hierzu ist der Teilsatz „außer in reinen Wohngebieten“ zu streichen.
Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung (Konsens)
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