Antrag 69/II/2019 Windkraftanlagen in Wohngebieten

Status:
Ablehnung

Die SPD Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert, die Berliner Bauordnung so zu ändern, dass sehr kleine Windkraftanlagen ohne Ausnahme in die Liste der verfahrensfreien Bauvorhaben mit aufgenommen werden:

§ 61 BauO Bln

(1) Verfahrensfrei sind

….

  1. folgende Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien:
  2. c) Windenergieanlagen bis zu 10 Meter Höhe gemessen von der Geländeoberfläche bis zum höchsten Punkt der vom Rotor bestrichenen Fläche und einem Rotordurch- messer bis zu drei Metern außer in reinen Wohngebieten;

 

Hierzu ist der Teilsatz „außer in reinen Wohngebieten“ zu streichen.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung (Konsens)