Antrag 174/II/2024 Windkraft am Asphalt: Lasst die Autobahnen pusten!

Status:
Nicht abgestimmt

Die Energiewende ist eines der wichtigsten Projekte unserer Zeit, um den Klimawandel zu bekämpfen und eine nachhaltige Energieversorgung zu gewährleisten. Dabei spielen erneuerbare Energien eine entscheidende Rolle. Neben der Nutzung von Solarenergie und großen Windparks sollten wir auch innovative Lösungen in Betracht ziehen, um das Potenzial erneuerbarer Energien vollständig auszuschöpfen. Ein vielversprechender Ansatz ist die Installation von kleinen vertikalen Windturbinen entlang der Autobahnen.

Kleine vertikale Windturbinen sind eine innovative Technologie, entwickelt speziell für den Einsatz in städtischen Gebieten und entlang von Verkehrsinfrastrukturen wie Autobahnen. Diese Windturbinen sind so konstruiert, dass sie die Windenergie nutzen, die durch den vorbeifahrenden Verkehr erzeugt wird, und sie in Strom umwandeln. Eine solche Anlage leistet etwa 1 kW h. Zwei Haushalte ließen sich damit etwa einen Tag lang mit nachhaltigem Strom versorgen. Dies stellt eine sinnvolle Ergänzung zu den bestehenden erneuerbaren Energiequellen dar und nutzt eine bisher ungenutzte Energiequelle.

Deutschland verfügt über das dichteste Autobahnnetz Europas und das viertlängste der Welt. Diese riesige Fläche und das Verkehrsaufkommen können mit innovativen Ansätzen der Energiewende und Elektrifizierung des individualisierten Personenverkehrs gewidmet werden.

 

Vorteile der Installation von Windturbinen an Autobahnen:

  1. Erhöhung der Energieproduktion: Durch die Nutzung der Luftströmungen, die durch vorbeifahrende Fahrzeuge erzeugt werden, können zusätzliche Mengen an sauberer Energie produziert werden. Bestehende „fossile“ Infrastruktur kann somit auch zur Elektrifizierung des individualisierten Personenverkehrs, einem Kernelement der Energiewende, beitragen.
  2. Platzsparend: Vertikale Windturbinen benötigen weniger Platz als traditionelle horizontale Windturbinen und können daher problemlos entlang bestehender Infrastruktur installiert werden. Raum- und Planungskonflikte zwischen legitimen Interessen werden somit begrenzt, die Menge an nutzbaren Flächen für die Windenergie ergänzt und die Erreichung des 2%-Flächenziels für die Bundesländer und vor allem für die Stadtstaaten wie Berlin erleichtert.
  3. Kosteneffizienz: Die Installation und Wartung sind kostengünstig, da sie klein und weniger komplex sind als große Windkraftanlagen.
  4. Verkehrssicherheit: Die Turbinen sind so konzipiert, dass sie keine Gefahr für den Verkehr darstellen und in die bestehende Infrastruktur integriert werden können.
  5. Positive Öffentlichkeitswirkung: Die Sichtbarkeit der Windturbinen entlang der Autobahnen kann das Bewusstsein für erneuerbare Energien erhöhen und das Engagement der Bevölkerung für die Energiewende stärken.

Die Integration von Windturbinen entlang der Autobahnen ist ein innovativer Schritt zur Unterstützung der Energiewende. Durch die Nutzung vorhandener Luftströmungen entlang stark frequentierter Verkehrswege können wir die Produktion erneuerbarer Energien steigern und gleichzeitig die Infrastruktur effizient nutzen.

 

Rechtslage im Baurecht und Straßenrecht

  • Die Anbauverbotszone beträgt 40 m bei Autobahnen und 20 m bei Bundesstraßen.
  • Die Anbaubeschränkungszone beträgt 100 m bei Autobahnen und 40 m bei Bundesstraßen.

Nach dem Bundesfernstraßengesetz in aktueller Fassung muss die Straßenbaubehörde zustimmen, wenn Anlagen in der so genannten Anbaubeschränkungszone, das heißt in einem Abstand von 40 m bis 100 m an der Autobahn gebaut werden sollen. Die Straßenbaubehörden nehmen in der Regel an, dass Windenergieanlagen aufgrund ihrer Größe, ihrem Schattenschlag und möglichem Eisabwurf im Winter die Autofahrer ablenken und somit gefährden könnten, und lehnen Anträge zu Bauvorhaben meistens ab.

Bei kleinen vertikalen Windturbinen sei nicht anzunehmen, dass diese den Verkehrsablauf beeinträchtigen oder gefährden werden.

Daher fordern wir:

  • Die Initiierung sowie Finanzierung von entsprechenden Pilotprojekten von öffentlicher Seite
  • Die Aufhebung der Anbauverbotszone für Projekte mit verkehrssicheren vertikalen Windturbinen
  • Öffentliche Förderung von Unternehmen zur Erforschung und Umsetzung des Vorhabens
  • Die Bebauung und Überdachung von Autobahnrasthöfen, Tankstellen, Gasthöfen mit Photovoltaikanlagen sowie Ausbau der Ladeinfrastruktur vor Ort.
  • es werden durch Innovation Lösungen gefunden, um die gewonnene Energie zu Speichern