Jeden Tag sind wir alle von Werbung umgeben. Sei es im Fernsehen, im Radio oder auf Plakatwänden. Ob wir Werbung bewusst wahrnehmen oder nur im Vorübergehen ein Blick darauf werfen – Sie prägt uns alle.
Werbung dient dazu für die jeweiligen Produkte Aufmerksamkeit zu erregen, Personen dazu zu bringen, diese zu kaufen. Dafür wird bspw. versucht eine Verbindung zu bestimmten Lebensgefühlen herzustellen, bestimmte Zielgruppen anzusprechen und eine Ebene der Identifikation mit den Konsument*innen zu schaffen.
Oft bedient sich Werbung allerdings auch sexistischer, diskriminierender und frauenfeindlicher Motive und reduziert dabei Menschen auf stereotype Normen und diskriminierende Rollenvorstellungen und festigt Geschlechterklischees.
Solche Art von Werbung beeinflusst die gesamte Gesellschaft und fördert dabei ein Denken, das wir zutiefst ablehnen. Ein besonderes Augenmerk ist auch darauf zu legen, dass gerade Kinder und Jugendliche stark durch Werbung beeinflusst werden und ihr Bild von Geschlechterrollen so nachhaltig negativ geprägt wird. Vor allem im Internet, dem Medium das Jugendliche am stärksten nutzen, bilden sich neue Formen der sexistischen Werbung. Hierauf sollte ein Schwerpunkt gelegt werden
Sexistische, diskriminierende und frauenfeindliche Werbung muss kritisch wahrgenommen, bewusst gemacht und unterbunden werden.
Deshalb fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses zur Einrichtung einer Werbewatchgroup in Berlin nach Wiener Vorbild* auf. Außerdem fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Rundfunkrates des RBB dazu auf, Werbung, die als sexistisch oder diskriminierend eingestuft wurde, aus den Programmen der Rundfunk- und Sendeanstalten auszuschließen.
Das Land Berlin soll seinen Einfluss, auch auf öffentliche Unternehmen, nutzen und darauf hinwirken, dass Werbeflächen nicht für, als sexistisch oder diskriminierend eingestufte Werbung, genutzt wird.
*In Wien bietet die Watchgroup niedrigschwellige Angebote zur Meldung von sexistischer und/oder diskriminierender Werbung an, entwickelte definierte Kriterien zur Beurteilung von Werbeinhalten und berät zusätzlich Unternehmen und Institutionen auch zu präventiven Maßnahmen.
(LPT I/2014: Überwiesen an Überweisung FA VII – Wirtschaft und Arbeit (AG Kreativwirtschaft) + Überweisung ASF)
Werbewatchgroup nach Wiener Vorbild auch in Berlin einrichten!
Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses zur Einrichtung einer Werbewatchgroup in Berlin nach Wiener Vorbild* auf. Außerdem fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Rundfunkrates des RBB dazu auf, Werbung, die als sexistisch oder diskriminierend eingestuft wurde, aus den Programmen der Rundfunk- und Sendeanstalten auszuschließen.
Das Land Berlin soll seinen Einfluss auf Landes- und Bundesebene sowie auf öffentliche Unternehmen, nutzen und darauf hinwirken, dass Werbeflächen nicht für, als sexistisch oder diskriminierend eingestufte Werbung, genutzt wird.
Es ist eine Berliner Gesamtstrategie zur Verhinderung diskriminierender Werbung zu erarbeiten, an der sich alle Senatsverwaltungen und Bezirke beteiligen.
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Begründung für die Erweiterung des FA VII – Wirtschaft und Arbeit (AG Kreativwirtschaft) für das Votum:
1. Gesamtstrategie
Selbst wenn das Land Berlin zumindest mittelbar Einflussmöglichkeiten hat, zeigt sich aufgrund der verschiedenen Zuständigkeiten, dass das Thema „Sexismus in der Werbung/ im öffentlichen Raum“ ressortübergreifend wahrgenommen werden muss.
Vorgeschlagen wird daher die Erarbeitung einer Gesamtstrategie zur Verhinderung diskriminierender Werbung, an denen alle Senatsverwaltungen und Bezirke beteiligt werden müssen. In dieser könnte eine Stärkung der Verantwortung des Landes in den Bereichen festgelegt werden, in denen unmittelbare oder zumindest mittelbare Einflussmöglichkeiten bestehen.
Die Einrichtung einer „Werbewatchgroup“ mit dem Schwerpunkt der Bearbeitung von Beschwerden seitens der Zivilgesellschaft könnte so besser verfolgt werden.
Für das Land Berlin lässt sich damit zudem eine Instanz zum übergreifenden Handeln schaffen, von der aus auf die lokale Wirtschaft eingewirkt werden kann.
2. Bundesratsinitiative
Zusätzlich wird die Erweiterung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) um das Kriterium der Geschlechtsdiskriminierung empfohlen.
Eine solche Regelung hat den Vorteil, dass sie bundesweit greifen würde, die Werbetreibenden selbst für die Einhaltung der Kriterien sorgen, und die bekannten und bestehenden Wege in Wirtschaft und Justiz genutzt werden können.
Dann müsste keine zusätzliche Institution oder Verfahrensweise in den Ländern errichtet werden.
Anbei ein Gesetzesvorschlag:
§ 7a UWG Diskriminierende Werbung
(1) Eine geschäftliche Handlung, durch die Marktteilnehmende in diskriminierender Weise angesprochen werden, ist unzulässig, wenn nicht verfassungsrechtlich geschützte Interessen ausnahmsweise überwiegen. Die Diskriminierung kann sich aus der Aussage einer Werbung, ihrem Gesamteindruck oder der Gesamtheit der einzelnen Teile einer Werbekampagne ergeben.
(2) Werbung ist geschlechtsdiskriminierend, wenn sie Geschlechtsrollenstereotype in Form von Bildern oder Texten wiedergibt oder sich in sonstiger Weise ein geschlechtsbezogenes Über-/Unterordnungsverhältnis zwischen den Personen in der Werbung oder im Verhältnis zu den von der Werbung adressierten Personen ergibt.
Werbung ist insbesondere geschlechtsdiskriminierend, wenn sie
- Menschen aufgrund ihres Geschlechts Eigenschaften, Fähigkeiten und soziale Rollen in Familie und Beruf zuordnet oder
- sexuelle Anziehung als ausschließlichen Wert von Frauen darstellt oder
- Frauen auf einen Gegenstand zum sexuellen Gebrauch reduziert, insbesondere indem weibliche Körper oder Körperteile ohne Produktbezug als Blickfang eingesetzt werden oder der Eindruck vermittelt
wird, die abgebildete Frau sei wie das Produkt käuflich.