Antrag 203/I/2024 Wegfall Pfändung

Status:
Annahme

§ 301 Insolvenzordnung wird um den Zusatz ergänzt, dass mit Erteilung der Restschuldbefreiung die öffentlich-rechtliche Verstrickung auf den Konten des Schuldners aufgehoben wird, soweit die der Pfändung zugrunde liegenden Forderungen von der Restschuldbefreiung erfasst werden.

 

 

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

§ 301 Insolvenzordnung wird um den Zusatz ergänzt, dass mit Erteilung der Restschuldbefreiung die öffentlich-rechtliche Verstrickung auf den Konten des Schuldners aufgehoben wird, soweit die der Pfändung zugrunde liegenden Forderungen von der Restschuldbefreiung erfasst werden.

 

 

 

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: