Die Mitglieder der SPD- Bundestagsfraktion und die Landesregierungen mit sozialdemokratischer Beteiligung werden aufgefordert, sich für eine Änderung der Bundesausbildungsförderungsgesetz einzusetzen, dass BAföG auch dann ununterbrochen bis zu einem Jahr bis zum Ende der Regelstudienzeit weitergezahlt werden kann, wenn der oder die Leistungsberechtigte nach einem Freiversuch („Freischuss“) zu einem Verbesserungsversuch antritt. Dies ist besonders für die erste juristische Prüfung relevant, kann aber auch auf andere Fächer Anwendung finden, wenn die entsprechenden Prüfungsordnungen ebenfalls die Möglichkeit eines Freiversuchs und eines Verbesserungsversuchs vorsehen.
Die Mitglieder der SPD- Bundestagsfraktion und die Landesregierungen mit sozialdemokratischer Beteiligung werden aufgefordert, sich für eine Änderung der Bundesausbildungsförderungsgesetz einzusetzen, dass BAföG auch dann ununterbrochen bis zu einem Jahr bis zum Ende der Regelstudienzeit weitergezahlt werden kann, wenn der oder die Leistungsberechtigte nach einem Freiversuch („Freischuss“) zu einem Verbesserungsversuch antritt. Dies ist besonders für die erste juristische Prüfung relevant, kann aber auch auf andere Fächer Anwendung finden, wenn die entsprechenden Prüfungsordnungen ebenfalls die Möglichkeit eines Freiversuchs und eines Verbesserungsversuchs vorsehen.