Antrag 131/I/2020 Warnhinweise für Reisen in Staaten, in denen Homosexualität unter Strafe steht

Status:
Annahme mit Änderungen

Die SPD-Fraktionen in den Landtagen, Bürgerschaften, oder Abgeordnetenhäusern und die SPD-Fraktion im Bundestag, sowie die Mitglieder in den Landesregierungen und in der Bundesregierung werden aufgefordert Werbung für Reisen in Staaten oder Regionen bei denen Reise und Sicherheitshinweise des Außenministeriums für LGBTIQ oder Frauen bestehen in den Bundesländern und in Deutschland mit einem Warnhinweis zu versehen.

 

Der Warnhinweis erstreckt sich über mindestens ein Drittel der Werbefläche oder Werbedauer und nennt die konkreten Gefahren.

 

Derartige Werbung wird auf Werbeflächen oder in Medien, die einem Bundesland bzw. dem deutschen Staat gehören oder auf die sie Einfluss z. B. über Konzessionen ausüben gänzlich verboten.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

LPT I-2020 – Überweisen an FA I – Internationale Politik, Frieden und Entwicklung, FA II – EU-Angelegenheiten

 

Stellungnahme des Fachausschusses Europa (II) zu den Anträgen:

  • 140/I/2020 Warnhinweise für Reisen in queer- und frauenfeindliche Staaten und Regionen
  • 131/I/2020 Warnhinweise für Reisen in queer- und frauenfeindliche Staaten und Regionen

 

Vorschlag für die geänderte Fassung:

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Warnhinweise für Reisen in Staaten, in denen Homosexualität unter Strafe steht

Die SPD-Bundestagsfraktion, die SPD-Landtagsfraktionen und die Landesregierungen mit sozialdemokratischer Beteiligung werden aufgefordert, sich für rechtliche Grenzen für die Bewerbung von Reisen in Staaten oder Regionen einzusetzen, in denen homosexuelle Handlungen oder sogenannte „Homo-Propaganda“ unter Strafe stehen.

 

Auf Werbeflächen im Eigentum der öffentlichen Hand oder auf Werbeflächen, auf die die öffentliche Hand Einfluss hat, soll nach dem Vorbild der Londoner Verkehrsgesellschaft TfL solche Werbung vollständig verboten werden. Auf Werbeflächen in privater Hand soll Werbung mit einem Warnhinweis versehen sein müssen, der mindestens ein Drittel der Werbefläche oder Werbedauer einnimmt und die konkreten Gefahren für queere Menschen benennt.

 

Ziel unserer Politik muss es sein, einen Beitrag dazu zu leisten, dass Homosexualität auf der ganzen Welt entkriminalisiert wird und queere Menschen ihre Identität frei leben können. Wir unterstützen hierzu einen zivilgesellschaftlichen Dialog und LGBTI-Aktivist*innen vor Ort.

Beschluss: Annahme in der Fassung der AK
Text des Beschlusses:

 

Die SPD-Bundestagsfraktion, die SPD-Landtagsfraktionen und die Landesregierungen mit sozialdemokratischer Beteiligung werden aufgefordert, sich für rechtliche Grenzen für die Bewerbung von Reisen in Staaten oder Regionen einzusetzen, in denen homosexuelle Handlungen oder sogenannte „Homo-Propaganda“ unter Strafe stehen.

 

Auf Werbeflächen im Eigentum der öffentlichen Hand oder auf Werbeflächen, auf die die öffentliche Hand Einfluss hat, soll nach dem Vorbild der Londoner Verkehrsgesellschaft TfL solche Werbung vollständig verboten werden. Auf Werbeflächen in privater Hand soll Werbung mit einem Warnhinweis versehen sein müssen, der mindestens ein Drittel der Werbefläche oder Werbedauer einnimmt und die konkreten Gefahren für queere Menschen benennt.

 

Ziel unserer Politik muss es sein, einen Beitrag dazu zu leisten, dass Homosexualität auf der ganzen Welt entkriminalisiert wird und queere Menschen ihre Identität frei leben können. Wir unterstützen hierzu einen zivilgesellschaftlichen Dialog und LGBTI-Aktivist*innen vor Ort.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Beschluss des BPT 2021: überwiesen an Bundestagsfraktion
Überweisungs-PDF: