Antrag 248/II/2019 Warngeräusche für bereits zugelassene Elektrofahrzeuge

Status:
Annahme

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung werden aufgefordert, den sofortigen Einbau eines künstlichen Warngeräusches („Acoustic Vehicle Alerting System“) in alle elektrisch angetriebenen Fahrzeuge (einschließlich Hybridfahrzeuge) mit einer Höchstgeschwindigkeit größer als 25km/h gesetzlich festzuschreiben und ggf. durch die Einführung entsprechender Fördermaßnahmen zu ermöglichen.

 

Lautlose Elektrofahrzeuge stellen eine Unfallgefahr dar, die größer ist als bei herkömmlichen, Geräusche erzeugenden Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Gefährdet sind nicht nur blinde und sehbehinderte Menschen – auch für Kinder, Rollstuhlfahrer, ältere  Menschen, für Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung, aber auch für jeden anderen Fußgänger besteht ein Sicherheitsrisiko.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung werden aufgefordert, den sofortigen Einbau eines künstlichen Warngeräusches („Acoustic Vehicle Alerting System“) in alle elektrisch angetriebenen Fahrzeuge (einschließlich Hybridfahrzeuge) mit einer Höchstgeschwindigkeit größer als 25km/h gesetzlich festzuschreiben und ggf. durch die Einführung entsprechender Fördermaßnahmen zu ermöglichen.

 

Lautlose Elektrofahrzeuge stellen eine Unfallgefahr dar, die größer ist als bei herkömmlichen, Geräusche erzeugenden Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Gefährdet sind nicht nur blinde und sehbehinderte Menschen – auch für Kinder, Rollstuhlfahrer, ältere  Menschen, für Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung, aber auch für jeden anderen Fußgänger besteht ein Sicherheitsrisiko.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Beschluss des BPT 2021: erledigt durch aktuelle Gesetzeslage
Überweisungs-PDF: