Antrag 114/II/2014 Waffenlieferungen in Krisengebiete dem Parlamentsvorbehalt unterwerfen

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, zügig gesetzlich dafür Sorge zu tragen, dass die Bundesregierung bei Waffenlieferungen in Krisengebiete im Rahmen sogenannter „Länderabgaben“ zwingend die Zustimmung des Deutschen Bundestag einholen muss und diese somit dem Parlamentsvorbehalt unterliegen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
  Stellungnahme der Landesgruppe Die Entscheidung über Genehmigungen für Kriegswaffenexporte ist nach dem Grundgesetz der Bundesregierung zugewiesen. „Länderabgaben“ sollen als Kernbereich exekutiver Verantwortung weiterhin bei der Bundesregierung liegen. Dessen unbenommen ist die Transparenz der Entscheidungen gegenüber dem Parlament deutlich verbessert worden.