Antrag 88/II/2015 Waffenexporte einschränken

Status:
Annahme

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, die zurückhaltende Rüstungsexportpolitik, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, konsequent umzusetzen und mehr Transparenz bei den Entscheidungen durchzusetzen. Rüstungsgeschäfte sind kein Mittel der Wirtschaftspolitik. Keine Exporte in Spannungsgebiete, in denen Menschenrechtsverletzungen oder repressive Maßnahmen drohen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
  Stellungnahme der Landesgruppe Sigmar Gabriel hat sich seit seinem Amtsantritt dafür eingesetzt, die Rüstungsexporte (RüEx) in Drittstaaten, Länder die nicht der NATO bzw. der EU angehören oder ihnen gleichgestellt sind, restriktiv zu behandeln. In diesem Zusammenhang hat er betont, dass er bei der Genehmigung die „Politischen Grundsätze“ zum Export von Kriegswaffen wieder als Entscheidungsgrundlage heranziehen wird und sich für mehr Transparenz bei den Entscheidungsverfahren für die Genehmigung von Rüstungsexporten einsetzt. Außerdem hat er die Einsetzung einer Expertenkommission angekündigt, die sich mit der Frage beschäftigen wird, ob ein gesetzlich verbindliches Rüstungsexportgesetz erarbeitet werden sollte.   Folgende Punkte konnten bisher umgesetzt werden:
  • Transparenz: Rüstungsexportbericht / Zwischenbericht
  • Seit Juni 2014 werden die Beschlüsse des Bundessicherheitsrates (BSR) über Rüstungsexportentscheidungen in einem jährlichen Rüstungsexportbericht veröffentlicht, bisher blieben die Entscheidungen im BSR vollständig geheim. Sie werden erstmalig durch einen halbjährlichen Zwischenbericht ergänzt.
  • Die Berichte der Bundesregierung folgen der Maxime der Transparenz von Entscheidungen und der zeitnahen Information von Parlament und Öffentlichkeit.
  • Generelle Veröffentlichung des Rüstungsexportberichts vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause des Folgejahres (statt Ende des Folgejahres).
  • Veröffentlichung eines Zwischenberichts für das 1. Halbjahr des laufenden Jahres im jeweiligen Herbst.
  • Unterrichtung über Genehmigungen des Bundessicherheitsrates (BSR) und des Vorbereitenden Ausschusses der Staatssekretäre (VbA)
  a) Zeitpunkt der Unterrichtung Die Unterrichtung der Bundesregierung über abschließende Genehmigungen des Bundessicherheitsrates erfolgt unverzüglich und gemeinsam mit den abschließenden Genehmigungen des Vorbereitenden Ausschusses der Staatssekretäre im Anschluss an die Erteilung der Genehmigungen, spätestens zwei Wochen nach Tagung des Bundessicherheitsrates (Datum des Eingangs beim Bundestag). Die Unterrichtung erfolgt in Schriftform.   b) Umfang der Unterrichtung Der Umfang der Unterrichtung entspricht der Informationslage aus Rüstungsexportbericht / Zwischenbericht und listet tabellarisch folgende Informationen auf: Art des Exportgutes Anzahl der genehmigten Güter Endempfängerland (Anmerkung: Keine Nennung der Namen der Antragsteller und keine Preisgabe von Geschäftsgeheimnissen der Herstellerfirma)   c) Adressat der Unterrichtung Adressat der Unterrichtung ist der für Rüstungsexporte im Bundestag federführende Ausschuss für Wirtschaft und Energie.   d) Behandlung der Unterrichtung im Bundestag Der federführende Ausschuss für Wirtschaft und Energie verteilt die Unterrichtung als Ausschussdrucksache an seine Mitglieder sowie an die mitberatenden Ausschüsse, die ihre Mitglieder informieren, zur Kenntnis. Kreis der mitberatenden Ausschüsse analog BSR-Ressorts: Auswärtiges, Inneres, Recht und Verbraucherschutz, Finanzen, Verteidigung, Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.  
  • Restriktiv: Sigmar Gabriel hat durch sein Veto einen umfangreichen Rüstungsdeal mit Saudi Arabien, der bis zu mehrere hundert Kampfpanzer Leopard 2 umfassen sollte, trotz positiven Vorentscheids 2011, verhindert. Er hat die Überprüfung der Genehmigung für den Export von Patrouillenbooten nach Saudi Arabien angekündigt, wenn diese Waffen, wie im Jemenkrieg scheinbar geschehen, zur Blockade von Häfen eingesetzt werden und damit Zivilisten von dringend benötigter Hilfe abschneiden.
 
  • Kleinwaffen: Im Mai 2015 beschloss die Bundesregierung neue Grundsätze für den Export von kleinen und leichten Waffen in Drittstaaten. Diese beinhalten eine verpflichtende Endverbleibserklärung durch den Empfängerstaat und betonen den Grundsatz „Neu für Alt“. Außerdem soll es zukünftig grundsätzlich keine Genehmigungen für die Lizenzfertigung in Drittstaaten geben. Seit 2014 wurden keine Genehmigungen für Zulieferungen zur G36 Montage in Saudi Arabien erteilt. Seit 2015 wurden keine neuen Genehmigungen für Kleinwaffenexporte in Drittstaaten erteilt.
 
  • Kontrolle: Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 8. Juli 2015 wurde die Ankündigung der Bundesregierung, den Endverbleib von Kriegs- und bestimmten Kleinwaffen zukünftig in Drittstaaten zu kontrollieren (Post-Shipment-Kontrollen), umgesetzt. Lehnt der Empfänger solche Kontrollen ab, erhält er keine Lieferungen.