Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom Dezember 2009 muss abgeschafft werden.
Die steuerlichen Begünstigungen für Unternehmen müssen zurückgedreht werden.
Die Umsatzsteuer muss wieder von 7% auf 19% angehoben werden.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:
Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom Dezember 2009 muss abgeschafft werden.
Die steuerlichen Begünstigungen für Unternehmen müssen zurückgedreht werden.
Die vom Wachstumsbeschleunigungsgesetz reduzierte Umsatzsteuer muss wieder von 7% auf 19% angehoben werden.
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