Antrag 45/I/2015 Wachdienstleistungen Asylunterkünfte

Status:
Überweisung

Die SPD-Mitglieder des Abgeordnetenhauses und die Senatoren der SPD setzen sich dafür ein, dass bei der Vergabe von Wachdienstleistungen insbesondere für Asylunterkünfte, auch über Dritte, das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) strikt angewandt wird. Somit müssen Ausschreibungen erfolgen und hierbei ist auf die Zahlung des Mindest- bzw. Tariflohns sowie die Eignung des eingesetzten Personals stringent zu achten. Dies schließt Kontrollen von Sicherheitspersonal in Asylunterkünften ein.

Empfehlung der Antragskommission:
(Konsens)