Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung, der Landesregierungen und in den Parlamenten werden aufgefordert, sich auf allen politischen Ebenen für die Umsetzung folgender Forderungen einzusetzen:
- Die klare Ablehnung des Prinzips der anlasslosen Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten.
- Die endgültige Streichung der Pflichten zur anlasslosen Speicherung von Verkehrsdaten aus dem Telekommunikationsgesetz.
- Die Gewährleistung anonymer und verschlüsselter Kommunikation im Internet.
Stattdessen sind Ermittlungsbehörden mit ausreichend Personal, technischem Equipment und ausreichenden forensischen Kapazitäten auszustatten. Auf der rechtlichen Ebene sind moderne und weniger eingriffsintensive Maßnahmen wie beispielsweise die sogenannte Login-Falle für die Zuordnung von IP-Adressen oder die anlassbezogene Sicherungsanordnung von Verkehrsdaten bei vorliegen eines Verdachtes zu ergreifen.
Vorschlag für die AK-Fassung (Jusos, Forum Netzpolitik, Jan L.)
Keine anlasslosen Datenspeicherungen – Gegen einen Generalverdacht im Internet
Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung, der Landesregierungen und in den Parlamenten werden aufgefordert, sich auf allen politischen Ebenen für die Umsetzung folgender Forderungen einzusetzen:
- Die klare Ablehnung des Prinzips der anlasslosen Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten.
- Die endgültige Streichung der Pflichten zur anlasslosen Speicherung von Verkehrsdaten (wie IP-Adressen) aus dem Telekommunikationsgesetz.
- Die Gewährleistung anonymer und verschlüsselter Kommunikation im Internet.
Stattdessen sind Ermittlungsbehörden mit ausreichend Personal, technischem Equipment und ausreichenden forensischen Kapazitäten auszustatten. Auf der rechtlichen Ebene sind moderne und weniger eingriffsintensive Maßnahmen wie beispielsweise die sogenannte Login-Falle für die Zuordnung von IP-Adressen oder die anlassbezogene Sicherungsanordnung von Verkehrsdaten bei vorliegen eines Verdachtes zu ergreifen.
Begründung
Die SPD Berlin erneuert hiermit ihre Beschlüsse 157/II/2024 und 139/I/2014 und fordert den Bundesparteitag auf, sich mit diesen Beschlüssen zu befassen. Wir lehnen die Wiedereinführung einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung ab. Eine großflächig eingesetzte technische Infrastruktur zur Überwachung und Speicherung von Telekommunikationsdaten passt nicht in unser Bild einer modernen und solidarischen Gesellschaft. Die anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung ist ein undifferenziertes und rechtlich wie politisch unverhältnismäßiges Überwachungsinstrument, das die Grundrechte in unzumutbarer Art einschränkt und alle Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union unter Generalverdacht stellt.
Die Speicherung von Telekommunikationsdaten birgt durch die dabei entstehenden Datenmengen ein unverhältnismäßiges Risiko, das keineswegs mit vermeintlichen, aber objektiv nicht zu belegenden Vorteilen bei der Strafverfolgung aufgewogen werden kann. Auch die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs („la quadrature du net“) rechtfertigt nicht mit letzter Sicherheit die anlasslose Speicherung von IP-Adressen. Die Entscheidung bezog sich auf eine französische Behörde, die IP-Adressen ausschließlich zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen zuordnen durfte. Die in Rede stehende Behörde (Hadopi) hat keinerlei andere rechtliche Zuständigkeit. Damit war und ist rechtlich wie tatsächlich sichergestellt, dass die Daten nicht mit anderen, den Strafverfolgungsbehörden vorliegenden Daten kombiniert werden können, und so ein umfassendes Bild der digitalen Aktivitäten entstehen kann.
Zur Aufklärung von Straftaten müssen Ermittlungsbehörden ausreichend personell und technisch ausgestattet sein. Der Versuch, Mängel in diesen Bereichen durch anlasslose Datenspeicherung auf Vorrat auszugleichen, führt am Ziel vorbei. Es gibt mittlerweile ausreichend alternative Ideen, die den Zwecken der Strafverfolgung ebenso dienen, die aber weniger eingriffsintensiv sind. Zu nennen sei hier beispielsweise die Login-Falle. Danach wird im Fall einer Rechtsverletzung beispielsweise von einer Plattform die aktuelle IP-Adresse eines Accounts in dem Moment, in dem sich der Account einloggt, an die Ermittlungsbehörden über technische Schnittstellen übermittelt. Diese kann dann ebenfalls mittels technischer Schnittstellen zügig eine Abfrage beim Internetzugangsanbieter machen.
