Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und insbesondere der Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz werden beauftragt, dafür zu sorgen, dass der auf Grundlage des am 24. Oktober 2013 vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossenen „Maßnahmenpakets zu Wohnungsneubau, bezahlbarem Wohnen und Liegenschaftspolitik“ am 25. März 2014 im Senat beschlossene Wohnungsbaufonds, auszustatten mit 320 Mio. EUR in den kommenden fünf Jahren (64 Mio. EUR/a), neben der Förderung des Wohnungsneubaus in einer anteiligen Höhe von 5 Mio. EUR jährlich zum Aufbau eines Vorkaufsrechtsfonds genutzt wird. Dieser soll zur Finanzierung des Aufkaufs von Mietshäusern im Zuge der Wahrnehmung des bezirklichen Vorkaufsrechts in Erhaltungssatzungsgebieten dienen.
Auf diesen Fonds sollen die Bezirke zurückgreifen können, wenn sie ihr durch das BauGB und das AGBauGB zustehende Vorkaufsrecht wahrnehmen möchten, insbesondere zur Abwendung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.