Die Mitglieder der SPD im Abgeordnetenhaus von Berlin und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, die Berliner Ausländerbehörde zu verpflichten das gesetzlich geregelte Mittel der Vorabzustimmung (§ 31 Aufenthalteverordnung) einzusetzen und schriftlich unter Angabe aller Ermessenserwägungen darzulegen, wenn eine positive Entscheidung nicht im Visa-Verfahren gefällt wurde.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
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