Antrag 124/II/2023 Vollständige Angleichung der Kindererziehungszeiten in der Rente endlich durchsetzen

Status:
Annahme

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Deutschen Bundestags werden aufgefordert,

  • eine gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass Kindererziehungszeiten in der Rente für Kinder, die vor 1992 geboren wurden und Kinder, die nach 1992 geboren wurden, endlich auf dasselbe höhere Niveau angeglichen werden.
  • Darüber hinauf werden sie aufgefordert eine Lösung für Adoptiv- und Pflegeeltern zu finden, die Ihre Kinder erst nach 30 bzw. 36 Monaten in die Familie aufgenommen haben und daher bislang keine Anerkennung in der Rente für die Kindererziehung erhalten.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Deutschen Bundestags werden aufgefordert,

  • eine gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass Kindererziehungszeiten in der Rente für Kinder, die vor 1992 geboren wurden und Kinder, die nach 1992 geboren wurden, endlich auf dasselbe höhere Niveau angeglichen werden.
  • Darüber hinauf werden sie aufgefordert eine Lösung für Adoptiv- und Pflegeeltern zu finden, die Ihre Kinder erst nach 30 bzw. 36 Monaten in die Familie aufgenommen haben und daher bislang keine Anerkennung in der Rente für die Kindererziehung erhalten.

 

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme Landesgruppe 2024:

Mit der sogenannte Mütterrente I und II sind in den letzten Jahren bereits Ausweitung der Anerkennung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder erfolgt.

Mit der Ausweitung der Anerkennung der Kindererziehung von einem Jahr auf zweieinhalb Jahren konnten Verbesserungen für viele Mütter und Väter erreicht werden. Eine nochmalige Ausweitung um ein halbes Jahr insgesamt drei Jahre Kindererziehungszeit für alle vor 1992 geborene Kinder würde zu erheblichen Kosten führen.

Vor dem Hintergrund weiterer rentenpolitischer Ziele, die die Ampelkoalition erreichen will, und den damit verbundenen Kosten haben sich die Koalitionsparteien nicht auf weitere Verbesserungen bei den Kindererziehungszeiten verständigt, sondern stattdessen anderen Maßnahmen den Vorrang eingeräumt. Hier sind insbesondere die Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten im Bestand zu nennen und die langfristige Sicherung des Renten-niveaus.

Zum Thema Anrechnung der Kindererziehungszeit von Adoptiv- und Pflegeeltern: So ist eine Anrechnung der 3 Entgeltpunkte (EP) nicht möglich. Da zum einen diese EP nur bis zum dritten Lebensjahr gewährt werden und zum anderen Kindererziehungszeiten immer nur einmal für ein Kind geltend gemacht werden können. Die SPD-Bundestagsfraktion steht der geforderten Anrechnung kritisch gegenüber aus oben genannten Punkten sowie dem Verweis auf die dahinterstehende Systematik, die nicht angefasst werden soll.

Beschluss des BPT 2023:

Überweisung an den Parteivorstand und die SPD-Bundestagsfraktion
Überweisungs-PDF: