Antrag 113/I/2017 Verweildauer öffentliche-rechtlicher Inhalte aufheben

Status:
Annahme

In das Bundeswahlprogramm der SPD wird aufgenommen:

 

Durch die technologische Verschmelzung von Fernsehen, Internet-Angeboten und Online-Mediatheken ist die Depublizierungspflicht (Löschung) aus dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag von 2009 nicht mehr zeitgemäß. Öffentlich-rechtlich produzierte Inhalte, die aus den Rundfunkbeiträgen der Zuschauerinnen und Zuschauer finanziert wurden, müssen in Zukunft auch online unbegrenzt verfügbar sein. Gemeinsam mit den Ländern wird daher eine Lösung angestrebt, um die Begrenzung der Verweildauer von Inhalten im Online-Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender aufzuheben.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
Bundesparteitag 25.06.2017: Erledigt durch Antrag RP1 in der Fassung Antragskommission