Der Berliner Landesparteitag fordert den Bundesfinanzminister auf durch den Erlaß von zwei Sofortmassnahmen noch vor der Bundestagswahl die konjunkturelle Lage in der Bundesrepublik Deutschland zu verbessern und den Haushalt zu konsolidieren:
- Mit Wirkung vom 1.12.2024 werden alle Überprüfungen von Beihilfen die Unternehmen im Zusammenhang mit Coronamassnahmen gewährt wurden für erledigt erklärt, sofern die betroffenen Unternehmen die Schlussabrechnungen fristgerecht bis 31.10.2023 eingereicht haben, sich bislang kein Anfangsverdacht für betrügerisches Verhalten ergeben oder ein Verfahren eröffnet wurde und die Summe aller gewährten Corona Beihilfen und Fördermassnahmen 1 Million Euro nicht übersteigt. Alle unter Bezug auf Coronabeihilfen gebildeten Rückstellungen sind zum 31.12.2024 aufzulösen.
- Mit Wirkung ab dem 1.1.2025 werden zwischen Unternehmen, das sind alle die über eine europäische Umsatzsteueridentifikationsnummer verfügen, auch im Inland ausschließlich Netto-Rechnungen gelegt. Ein Umsatzsteuerausweis findet nicht statt.
Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: AH Fraktion, Landesvorstand (Konsens)
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