Die Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das sogenannte „Containern“ (d.h. das Retten von Lebensmitteln, die noch genießbar sind, aus den Mülltonnen von Lebensmittelbetrieben) nicht mehr als Straftat (§242, 243 StGB) angesehen wird. Andere bei diesen Handlungen begangene Straftaten werden davon nicht berührt.
Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Beschlusslage (246/I/2019) (Konsens)
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