Antrag 41/II/2021 Verpflichtende (Weiter-)Bildung der Lehrer*innen im Umgang mit digitaler Technik und Medien

Status:
Annahme mit Änderungen

In die Lehrerweiterbildung muss die verpflichtende Weiterbildung im Umgang mit digitaler Technik (z. B. Smartphone, Scanner, PC etc.), zum Verständnis der Funktionsweise der Technik sowie zur Benutzung und zum Einsatz von gängiger Office-Software einschließlich Videokonferenzsystemen etc. aufgenommen werden. Es soll geprüft werden, ob ein Fach mit entsprechendem Themenbezug in die Lehrerausbildung aufgenommen werden kann.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

In die Lehrerweiterbildung muss die verpflichtende Weiterbildung im Umgang mit digitaler Technik (z. B. Smartphone, Scanner, PC etc.), zum Verständnis der Funktionsweise der Technik sowie zur Benutzung und zum Einsatz von gängiger Office-Software einschließlich Videokonferenzsystemen etc. aufgenommen werden.

Gewährleistet werden soll damit auch  der barrierefreie Zugang für alle Lernenden. 

Es soll geprüft werden, ob ein Fach mit entsprechendem Themenbezug in die Lehrerausbildung aufgenommen werden kann.

Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

In die Lehrerweiterbildung muss die verpflichtende Weiterbildung im Umgang mit digitaler Technik (z. B. Smartphone, Scanner, PC etc.), zum Verständnis der Funktionsweise der Technik sowie zur Benutzung und zum Einsatz von gängiger Office-Software einschließlich Videokonferenzsystemen etc. aufgenommen werden.

Gewährleistet werden soll damit auch  der barrierefreie Zugang für alle Lernenden. 

Es soll geprüft werden, ob ein Fach mit entsprechendem Themenbezug in die Lehrerausbildung aufgenommen werden kann.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme des Senats 2022: Der neue Senat nimmt den Beschluss zur Kenntnis und wir daran arbeiten, die digitale (Weiter)-Bildung der Lehrkräfte zu verbessern. In den Richtlinien der Regierungspolitik 2021-2026 heißt es: „Die Strukturen der Schulaufsicht, Schulinspektion, des Instituts für Schulqualität (ISQ) sowie der Fort- und Weiterbildung werden reformiert und stärker miteinander verzahnt. Eine regelmäßige interne und externe Schulevaluation aller Schulen gehört zum professionellen Selbstverständnis von Schulen und Schulaufsicht. Das ISQ wird gestärkt und ausgebaut. Ein zentraler Baustein einer neuen Qualitätsstrategie ist die Einrichtung eines Berliner Landesinstituts für Aus-, Fort- und Weiterbildung für die Beschäftigten an Berliner Schulen. Das neue Landesinstitut wird innovative Angebote unter anderem zu Themen wie digitalgestützte Bildung, inklusive Pädagogik sowie spezifische Formate zur Professionalisierung pädagogischen Personals entwickeln.“
Überweisungs-PDF: