In die Lehrerweiterbildung muss die verpflichtende Weiterbildung im Umgang mit digitaler Technik (z. B. Smartphone, Scanner, PC etc.), zum Verständnis der Funktionsweise der Technik sowie zur Benutzung und zum Einsatz von gängiger Office-Software einschließlich Videokonferenzsystemen etc. aufgenommen werden. Es soll geprüft werden, ob ein Fach mit entsprechendem Themenbezug in die Lehrerausbildung aufgenommen werden kann.
In die Lehrerweiterbildung muss die verpflichtende Weiterbildung im Umgang mit digitaler Technik (z. B. Smartphone, Scanner, PC etc.), zum Verständnis der Funktionsweise der Technik sowie zur Benutzung und zum Einsatz von gängiger Office-Software einschließlich Videokonferenzsystemen etc. aufgenommen werden.
Gewährleistet werden soll damit auch der barrierefreie Zugang für alle Lernenden.
Es soll geprüft werden, ob ein Fach mit entsprechendem Themenbezug in die Lehrerausbildung aufgenommen werden kann.
In die Lehrerweiterbildung muss die verpflichtende Weiterbildung im Umgang mit digitaler Technik (z. B. Smartphone, Scanner, PC etc.), zum Verständnis der Funktionsweise der Technik sowie zur Benutzung und zum Einsatz von gängiger Office-Software einschließlich Videokonferenzsystemen etc. aufgenommen werden.
Gewährleistet werden soll damit auch der barrierefreie Zugang für alle Lernenden.
Es soll geprüft werden, ob ein Fach mit entsprechendem Themenbezug in die Lehrerausbildung aufgenommen werden kann.