Der Senat wird aufgefordert, auch nach 2015 das KSSP weiterzuführen und mit mindestens dem gleichen Eurobetrag zu unterlegen wie in den Jahren 2014 bzw. 2015. Die Rahmenbedingungen und Verfahrensgrundsätze, einschließlich Kriterien für die Verteilung und Verwendung der Mittel, werden durch die SenBildJugWiss in enger Abstimmung mit den Bezirken und SenFin entwickelt und orientieren sich an den in 2014 und 2015 Vorgängen.
Die Mittel des KSSP werden für die baulich-technische Wiederherstellung von Kindertageseinrichtungen auf landeseigenen Liegenschaften eingesetzt, die von Trägern der freien Jugendhilfe oder den Kita -Eigenbetrieben von Berlin betrieben werden und die ohne Erhaltungsmaßnahmen in ihrem Bestand bedroht sind. Des Weiteren stehen die Mittel für die Instandsetzung von Spielanlagen auf öffentlichen Kinderspielplätzen zur Verfügung.