Antrag 88/I/2015 Verlängerung des Kita- und Spielplatzsanierungsprogramms (KSSP)

Status:
Überweisung

Der Senat wird aufgefordert, auch nach 2015 das KSSP weiterzuführen und mit mindestens dem gleichen Eurobetrag zu unterlegen wie in den Jahren 2014 bzw. 2015. Die Rahmenbedingungen und Verfahrensgrundsätze, einschließlich Kriterien für die Verteilung und Verwendung der Mittel, werden durch die SenBildJugWiss in enger Abstimmung mit den Bezirken und SenFin entwickelt und orientieren sich an den in 2014 und 2015 Vorgängen.

 

Die Mittel des KSSP werden für die baulich-technische Wiederherstellung von Kindertageseinrichtungen auf landeseigenen Liegenschaften eingesetzt, die von Trägern der freien Jugendhilfe oder den Kita -Eigenbetrieben von Berlin betrieben werden und die ohne Erhaltungsmaßnahmen in ihrem Bestand bedroht sind. Des Weiteren stehen die Mittel für die Instandsetzung von Spielanlagen auf öffentlichen Kinderspielplätzen zur Verfügung.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung an Senat + Überweisung an AH-Fraktion (Konsens)
Stellungnahme(n):
  Stellungsnahme der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin Erledigt durch Beschluss des Doppelhaushaltes 2016/17. Fast 10 Mio. Euro für das Kita- und Spielplatz-Sanierungsprogramm stehen weiterhin jedes Jahr zur Verfügung.