Antrag 205/II/2019 Verfolgung von Beförderungserschleichung auf schwere Fälle begrenzen

Status:
Annahme mit Änderungen

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sowie die Mitglieder der SPD-BT Fraktion werden aufgefordert, sich  dafür einzusetzen, § 265a StGB im Hinblick auf die sog. Beförderungserschleichung dahingehend abzuändern, dass die Beförderungserschleichung nur noch auf Antrag des Verletzten verfolgt  wird  (absolutes Antragsdelikt) und in den Katalog der Privatklagedelikte aufgenommen wird, so dass Beförderungserschleichung nur noch in schweren Fällen verfolgt wird.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sowie die Mitglieder der SPD-BT Fraktion werden aufgefordert, sich  dafür einzusetzen, § 265a StGB im Hinblick auf die sog. Beförderungserschleichung dahingehend abzuändern, dass die Beförderungserschleichung nur noch auf Antrag des Verletzten verfolgt  wird  (absolutes Antragsdelikt) und in den Katalog der Privatklagedelikte aufgenommen wird, so dass Beförderungserschleichung nur noch in schweren Fällen verfolgt wird.

Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sowie die Mitglieder der SPD-BT Fraktion werden aufgefordert, sich  dafür einzusetzen, § 265a StGB im Hinblick auf die sog. Beförderungserschleichung dahingehend abzuändern, dass die Beförderungserschleichung nur noch auf Antrag des Verletzten verfolgt  wird  (absolutes Antragsdelikt) und in den Katalog der Privatklagedelikte aufgenommen wird, so dass Beförderungserschleichung nur noch in schweren Fällen verfolgt wird.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Beschluss des BPT 2021: überwiesen an SPD-Bundestagsfraktion
Überweisungs-PDF: