Wir fordern, alle verfassungsrechtlich vorhandenen Spielräume zu nutzen, um den rechtsextremen Bestrebungen der AfD entgegenzutreten. Dazu gehört insbesondere Folgendes:
1. Die Bundestagsfraktion wird aufgefordert, alle Mittel auszuschöpfen, um die AfD von der direkten und indirekten Parteienfinanzierung auszuschließen. Dies schließt folgende Initiativen ein:
- Rückforderung von nicht deklarierten und nicht den Vorschriften entsprechenden Parteispenden durch das Bundestagspräsidium
- Anstrengung einer Klage auf Ausschluss der AfD von Mitteln der staatlichen Parteienfinanzierung (Wahlkampfkostenerstattung, Ausstattung der Mitglieder der Bundestagsfraktion mit Personalmitteln) beim Bundesverfassungsgericht nach dem Vorbild der erfolgreichen Klage beim BVG gegen die Partei NPD/Die Heimat wegen ihrer rechtsextremen Grundausrichtung.
- Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten die der AfD zuarbeitende parteinahe Erasmus-Desiderius-Stiftung weiterhin von staatlichen Mitteln auszuschließen.
2. Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung, die SPD-Fraktion im Bundestag und die SPD-Vertreter*innen im Bundesrat setzen sich aktiv dafür ein, ein Verbotsverfahren gemäß Art. 21 Abs. 2 GG und §§ 43ff. BVerfGG einzuleiten. Der einzureichende Verbotsantrag ist vorzubereiten. Sollte die Auswertung der vorhandenen Beweismittel im Rahmen dieser Vorbereitungen erhebliche Zweifel daran aufkommen lassen, dass die verfassungsfeindlichen Bestrebungen der AfD gerichtsfest belegt werden können, ist von der Antragsstellung bis auf Weiteres abzusehen. Die SPD als Gesamtpartei und in ihren Gliederungen beteiligt sich weiter aktiv an der öffentlichen Debatte um ein Verbot der AfD mit dem weiteren Ziel, in der Öffentlichkeit und der Wahlbevölkerung das Bewusstsein zu stärken, dass es sich bei AfD nicht um eine „normale“ Partei handelt, sondern um eine Gruppierung, welche die Grundlage unserer parlamentarischen Demokratie in Frage stellt.
3. Die SPD in Bund, Ländern und Gemeinden macht die Forderung nach Einhaltung der Brandmauer gegen jede Zusammenarbeit mit der AfD in Parlamenten und Gemeindevertretungen zum zentralen Maßstab für den Umgang mit den anderen demokratischen Parteien in den kommenden Wahlkämpfen und fordert konsequent ein gemeinsames Auftreten aller demokratischen Parteien gegen alle Angriffe der AfD auf die freiheitliche demokratische Grundordnung ein. Dazu gehört auch eine Beteiligung an Gesetzesinitiativen wie die Novellierung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes.
4. Die Bundestagsfraktion verfolgt eine Initiative zur Nutzung der Möglichkeiten des Artikel 18 GG.