Das Bundesverwaltungsgericht hat das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten in Teilen
gekippt. Nach Auffassung des Gerichts darf das Vorkaufsrecht nicht in der Annahme ausgeübt
werden, dass andere Käufer die Mieter:innen mutmaßlich aus dem Gebiet verdrängen.
Mit dieser Entscheidung wird den Kommunen fast vollständig die Möglichkeit genommen, das
Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten auszuüben und damit der Verdrängung der
Wohnbevölkerung entgegenzuwirken. Damit wird der Einsatz eines wichtigen Instruments zum
Schutz der Bevölkerung in angespannten Wohnlagen verhindert und die demokratischen
Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen stark beschnitten.
Wir fordern:
Der Bund soll, um die Demokratie und den Zusammenhalt der Gesellschaft zu stärken und
weitere soziale Härten der Mieterinnen und Mieter zu verhindern, so schnell wie möglich
tätig werden und gesetzlich klarstellen, dass das kommunale Vorkaufsrecht in
Milieuschutzgebieten ausgeübt werden kann, wenn die Gefahr besteht, dass die
Wohnbevölkerung durch Mieterhöhungen oder Umwandlungen verdrängt werden wird. Hierzu sind
zeitnah die erforderlichen Klarstellungen im Baugesetzbuch vorzunehmen. Die SPD auf
Bundesebene sorgt dafür, dass noch im Jahr 2022 eine gesetzliche Regelung im Sinne dieses
Antrags in den Deutschen Bundestag eingebracht wird.
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten in Teilen
gekippt. Nach Auffassung des Gerichts darf das Vorkaufsrecht nicht in der Annahme ausgeübt
werden, dass andere Käufer die Mieter:innen mutmaßlich aus dem Gebiet verdrängen.
Mit dieser Entscheidung wird den Kommunen fast vollständig die Möglichkeit genommen, das
Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten auszuüben und damit der Verdrängung der
Wohnbevölkerung entgegenzuwirken. Damit wird der Einsatz eines wichtigen Instruments zum
Schutz der Bevölkerung in angespannten Wohnlagen verhindert und die demokratischen
Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen stark beschnitten.
Wir fordern:
Der Bund soll, um die Demokratie und den Zusammenhalt der Gesellschaft zu stärken und
weitere soziale Härten der Mieterinnen und Mieter zu verhindern, so schnell wie möglich
tätig werden und gesetzlich klarstellen, dass das kommunale Vorkaufsrecht in
Milieuschutzgebieten ausgeübt werden kann, wenn die Gefahr besteht, dass die
Wohnbevölkerung durch Mieterhöhungen oder Umwandlungen verdrängt werden wird. Hierzu sind
zeitnah die erforderlichen Klarstellungen im Baugesetzbuch vorzunehmen. Die SPD auf
Bundesebene sorgt dafür, dass noch im Jahr 2022 eine gesetzliche Regelung im Sinne dieses
Antrags in den Deutschen Bundestag eingebracht wird.