Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder im Senat von Berlin werden aufgefordert, sich für ein Verbot der Vereinbarung von Schiedsgerichtsverfahren bei Verträgen der Öffentlichen Hand und öffentlichen Unternehmen einzusetzen. Offene Mediationsverfahren ohne eine abschließende Schiedsvereinbarung dürfen aber als Vorverfahren zu einem Gerichtsverfahren vereinbart werden.
Bei Schiedsgerichtsverfahren, die gerne von großen internationalen Konzernen in Verträgen mit der Öffentlichen Hand vereinbart werden, besteht immer das Risiko einer Übervorteilung des Staates. Dies ist nicht nur in Frankreich gerade zu sehen, wo der Staat nach einem Schiedsgerichtsverfahren mehrere Hundert Millionen Euro an einen privaten Vertragspartner zahlen muss und man sicher ist, dass dieser vor nie vor einem staatlichen Gericht gewonnen hätte.
Aber auch in Deutschland ist der Staat mehrfach strukturell benachteiligt. Zum einen arbeiten die Schiedsgerichtsfirmen öfter mit dem jeweiligen Konzern zusammen und kaum mit dem Land Berlin. Sie werden also nicht die Hand beißen, die sie füttert.
Eine Vertretung durch Rechts- und Sprachkundige kann den Sprachmangel beim Entscheider nicht vollständig ausgleichen.
Es gibt keine Kosten- oder Zeitvorteile durch Schiedsgerichtsverfahren, da deutsche Gerichte in Zivil- und Handelssachen entgegen ihres schlechten Rufes weltweit die preiswertesten und schnellsten Gerichte sind. Ihre Entscheidungen sind im Übrigen unbeeinflusst von Korruption und im Vergleich zur Justiz in anderen Ländern und international tätigen Schiedsgerichtsfirmen auch noch kompetenter und sachgerechter.
Die Ergebnisse von Schiedsgerichtsverfahren sind noch weniger voraussagbar, als Gerichts-verfahren, insbesondere da es keine Entscheidungsliteratur gibt und über frühere Verfahren meist Stillschweigen vereinbart wird.