Wir fordern die SPD Bundestagsfraktion dazu auf, sich für die faktische Aufhebung von Racial Profiling einzusetzen durch:
- Die Aufhebung von § 22 Abs. 1a BPolG ,
- Die Klarstellung in Ausführungsvorschriften, dass eine verbotene Diskriminierung nicht erst dann vorliegt, wenn unveränderliche Merkmale, wie die Hautfarbe das einzige oder ausschlaggebende Kriterium für eine polizeiliche Maßnahme sind, sondern bereits dann, wenn bei einem Motivbündel ein unzulässiges Differenzierungsmerkmal ein tragendes Kriterium unter mehreren gewesen ist.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)