Antrag 38/I/2022 Verbot möblierter Wohnungen in Gebieten mit angespannter Wohnlage

Status:
Annahme mit Änderungen

Wir fordern unsere sozialdemokratischen Bundestagsabgeordneten sowie unsere Mitglieder der Bundesregierung sowie unsere sozialdemokratisch geführten Landesregierungen auf, eine gesetzliche Regelung zu verabschieden, das das Vermieten möblierter Wohnungen in Gebieten mit angespannter Wohnlage im Sinne des § 201a Satz 3 und 4 BauGB verbietet.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Wir fordern unsere sozialdemokratischen Bundestagsabgeordneten sowie unsere Mitglieder der Bundesregierung sowie unsere sozialdemokratisch geführten Landesregierungen auf, eine gesetzliche Regelung zu verabschieden, das das Vermieten möblierter Wohnungen in Gebieten mit angespannter Wohnlage im Sinne des § 201a Satz 3 und 4 BauGB grundsätzlich verbietet.

Beschluss: Annahme in der Fassung der AK
Text des Beschlusses:

Wir fordern unsere sozialdemokratischen Bundestagsabgeordneten sowie unsere Mitglieder der Bundesregierung sowie unsere sozialdemokratisch geführten Landesregierungen auf, eine gesetzliche Regelung zu verabschieden, das das Vermieten möblierter Wohnungen in Gebieten mit angespannter Wohnlage im Sinne des § 201a Satz 3 und 4 BauGB grundsätzlich verbietet.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Beschluss des Bundesparteitag 2023:

nicht befasst
Überweisungs-PDF: