Antrag 80/I/2023 Verbesserung der Standards in Unterkünften nach ASOG

Status:
Annahme

Die Mindeststandards für vertragsfreie Einrichtungen, deren privatrechtliche Vermieter:innen Unterkunftsplätze anbieten, die nach ASOG belegt werden, sind veraltet (2011) und müssen vom Land dringend angehoben werden. Künftig müssen die Betreiber verpflichtet werden, Sozialbetreuer:innen vorzuhalten, damit die Menschen in den Unterkünften sicherer und informierter sind.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die Mindeststandards für vertragsfreie Einrichtungen, deren privatrechtliche Vermieter:innen Unterkunftsplätze anbieten, die nach ASOG belegt werden, sind veraltet (2011) und müssen vom Land dringend angehoben werden. Künftig müssen die Betreiber verpflichtet werden, Sozialbetreuer:innen vorzuhalten, damit die Menschen in den Unterkünften sicherer und informierter sind.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme Senat 2024:

Da nach dem ASOG i. V. m. dem Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz (AZG) die ordnungsbehördliche Unterbringung obdachloser Menschen in die Zuständigkeit der Bezirke fällt, ist die Kontrolle der Unterkünfte zur Einhaltung der Mindestanforderungen in der Eigenverantwortung der Bezirke. Zentrales Ziel des Senats ist die Gewährleistung einer bedarfsgerechten und qualitätsgesicherten Unterbringung für alle von Wohnungslosigkeit bedrohten oder betroffenen Personen, die unterzubringen sind. Das soll mit der vollständigen Implementierung von „Gesamtstädtischer Steuerung der Unterbringung (GStU)“ erreicht werden. Die Voraussetzungen für die Umsetzung von GStU wurden in einem Projekt erarbeitet. Mit den Berliner Strategiekonferenzen zur Wohnungslosenhilfe konnte ab 2018 ein breit angelegtes, partizipatives Forum für alle Personen initiiert werden, die der Einsatz für die Belange obdach- und wohnungsloser Menschen in Berlin eint. Seitdem wurden wichtige Impulse für die Berliner Wohnungslosenpolitik, so auch die Frage der Möglichkeit der Reduzierung und Vermeidung von Unterbringungen nach dem ASOG Bln gesetzt.

Stellungnahme AH-Fraktion 2024:

Das Anliegen ist weiterhin in Bearbeitung.
Überweisungs-PDF: