Antrag 16/II/2024 UWG auf Arbeitnehmerschutzgesetze ausweiten!

Die Mitglieder der SPD Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich für folgende Forderung einzusetzen:

 

Das Gesetz über unlauteren Wettbewerb (UWG) soll dahingehend ergänzt werden, dass unlauter im Wettbewerb auch Unternehmen handeln, die sich systematisch über zwingende Arbeitnehmerschutzgesetze oder allgemein anwendbare Tarifverträge hinwegsetzen. Sich daraus ergebende Rechte sollen auch durch Gewerkschaften geltend gemacht werden dürfen. Eine Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit für entsprechende Klagen ist unabhängig von der klagenden Partei vorzusehen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme, Überweisung an Landesgruppe, Streichung BPT (Konsens)