Antrag 104/I/2022 Unzumutbare Hürden für die Einbürgerung abschaffen

Status:
Annahme

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Abgeordnetenhauses von Berlin, die Mitglieder der Bundesregierung und des Bundestage auf, sich dafür einzusetzen, dass für den Antrag auf Einbürgerung, für Menschen mit anerkannten Asylstatus oder subsidiärem Schutzstatus oder ähnlichen Aufenthaltstiteln, auf eine Passbeantragung an der Botschaft des Herkunftslandes aus Gründen der subjektiven Zumutbarkeit verzichtet wird und gemäß dem Urteil vom 23.09.2020 – BVerwG 1 C 36.19 andere geeignete amtliche Urkunden, bei deren Ausstellung Gegenstand der Überprüfung auch die Richtigkeit der Verbindung von Person und Name ist, für den Antrag zur Einbürgerung anerkannt werden.

 

Die zuständigen Stellen für die Einbürgerung sollen dementsprechend angewiesen werden, um ein einheitliches Vorgehen zu gewährleisten.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Beschluss des Parteitages
Text des Beschlusses:

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Abgeordnetenhauses von Berlin, die Mitglieder der Bundesregierung und des Bundestage auf, sich dafür einzusetzen, dass für den Antrag auf Einbürgerung, für Menschen mit anerkannten Asylstatus oder subsidiärem Schutzstatus oder ähnlichen Aufenthaltstiteln, auf eine Passbeantragung an der Botschaft des Herkunftslandes aus Gründen der subjektiven Zumutbarkeit verzichtet wird und gemäß dem Urteil vom 23.09.2020 – BVerwG 1 C 36.19 andere geeignete amtliche Urkunden, bei deren Ausstellung Gegenstand der Überprüfung auch die Richtigkeit der Verbindung von Person und Name ist, für den Antrag zur Einbürgerung anerkannt werden.

Die zuständigen Stellen für die Einbürgerung sollen dementsprechend angewiesen werden, um ein einheitliches Vorgehen zu gewährleisten.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme Senat 2024:

Erledigt, da der Senat im Sinne der Zielstellung gehandelt hat und handelt.

Stellungnahme AH-Fraktion 2024:

Im Kontext von Härtefällen wird es angewandt und es ist eine bundesrechtliche Regelung.
Überweisungs-PDF: